Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 3 Bedarf der Optimierung in der Projektabwicklung<br />
Nachtragsleistungen immer anfallen. Bei der Beurteilung, ob Nachtragsleistungen der Höhe<br />
nach strittig sind, ist ebenso eine deutliche Tendenz beider Beteiligtengruppen zu erkennen.<br />
Nachtragsleistungen scheinen regelmäßig der Höhe nach strittig zu sein. Jedoch unterscheiden<br />
sich Auftraggeber und Bauunternehmen hinsichtlich der Beurteilung, ob Nachtragsleistungen<br />
mit ausreichendem Vorlauf beauftragt werden. In Abhängigkeit von der Art der zusätzlich<br />
beauftragten Leistung sind vor dem materiellen Bauen weitere Leistungen, z.B. Planung,<br />
Materialbestellung oder Personaldisposition, erforderlich, die ein Beginnen mit der Leistung<br />
unmöglich machen können. Insofern kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden,<br />
dass nach einer Nachtragsbeauftragung sofort mit dem Bauen begonnen werden kann. Werden<br />
Nachtragsleistungen zu spät beauftragt, kann dieses zu einer zeitlichen Verschiebung anderer<br />
Prozesse führen, was sich auch auf den vereinbarten Fertigstellungstermin auswirken kann.<br />
52<br />
immer - nie<br />
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70%<br />
Abbildung 3-31: Thesen zu Nachtragsleistungen aus Sicht der Auftraggeber<br />
immer - nie<br />
Nachtragsleistungen fallen an.<br />
Die Höhe der Nachtragsleistungen ist strittig.<br />
Die Ankündigung der Nachtragsleistungen erfolgt mit ausreichend Vorlauf.<br />
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70%<br />
Abbildung 3-32: Thesen zu Nachtragsleistungen aus Sicht der Bauunternehmen<br />
Nachtragsleistungen fallen an.<br />
Die Höhe der Nachtragsleistungen ist strittig.<br />
Die Ankündigung der Nachtragsleistungen erfolgt mit ausreichend Vorlauf.<br />
Während bei den Bauunternehmen fast 50 % der Teilnehmer der Meinung sind, dass<br />
Nachtragsleistungen nie mit ausreichendem Vorlauf beauftragt werden, können sich dieser