Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 3 Bedarf der Optimierung in der Projektabwicklung<br />
Die Abwicklung eines Bauprojektes erfolgt nicht wie beim punktuellen Leistungsaustausch eines<br />
Kaufvertrags an einem einzigen Zeitpunkt, sondern erstreckt sich über eine Zeitspanne.<br />
Während dieser Zeitspanne können sich Änderungen in der Bausolldefinition ergeben, die auf<br />
einen Wunsch des Auftraggebers zurückzuführen sind. Dem Auftraggeber ist es gemäß § 1 Nr.<br />
3 VOB/B gestattet, während der Bauausführung Änderungen im Hinblick auf die gestalterische<br />
Zielvorgabe des Projektes vorzunehmen. Diese Änderungen gilt es in den bisher geplanten<br />
Planungs- und Bauprozess zu integrieren. In Abhängigkeit von der Änderung der<br />
Anforderungen kann es zu einer Verschiebung des geplanten Fertigstellungstermins führen,<br />
sofern die betroffenen Leistungen auf dem kritischen Weg lagen, d.h. keinen zeitlichen Puffer<br />
enthielten. Mit der Inbetriebnahme der Immobilie sind insbesondere bei institutionellen<br />
Investoren als Auftraggebern wesentliche finanzielle Einnahmen verbunden, die im Rahmen der<br />
Finanzplanung des Gesamtprojektes zu berücksichtigen waren. Durch einen möglicherweise<br />
verspäteten Fertigstellungstermin käme es somit zu verspäteten Einnahmen und höheren<br />
Finanzierungskosten. Diese und andere mögliche Folgen der Änderung sind entsprechend bei<br />
der Entscheidung zur Bausolländerung zu berücksichtigen. In derartigen Fällen ist jeweils zu<br />
prüfen, ob die Überschreitung des Fertigstellungstermins lediglich auf die Leistungsänderung<br />
oder veränderte Produktivitäten im Bauprozess zurückzuführen ist. Je nach Ursache und<br />
Verantwortungsbereich sind die Folgen der Terminüberschreitung zu tragen.<br />
Zusätzlich zum veränderten Detaillierungsgrad der Leistungsdefinition kommen in der bereits<br />
beschriebenen veränderten Projektabwicklung Leistungen aus unterschiedlichen Gewerken im<br />
Auftrag eines Unternehmens zur Abwicklung. Insbesondere bei den großen<br />
finanzierungsintensiven Projekten ermöglicht es der Auftraggeber den potentiellen<br />
ausführenden Unternehmen, neben der physischen Leistungserbringung (Bauen) auch<br />
Planung, Finanzierung oder Betrieb der Immobilie zu übernehmen (diese Erweiterung wird als<br />
Leistungsbreite bezeichnet, vgl. Abbildung 3-4). Die Unternehmen müssen durch ihre gewählte<br />
Organisationsform und Qualifikationsstruktur entsprechend <strong>für</strong> derartige Leistungen qualifiziert<br />
sein.<br />
Hochbau<br />
Ingenieurbau<br />
Verkehrswegebau<br />
Tunnelbau<br />
Umwelttechnik<br />
Kraftwerksbau<br />
Entwickeln Finanzieren Planen Bauen<br />
Betreiben<br />
Entwickeln<br />
Finanzieren Planen Bauen<br />
Betreiben<br />
klassisch klassisch<br />
Leistungsbreite<br />
Leistungsbreite<br />
Leistungsbreite<br />
Leistungsbreite<br />
Leistungsbreite<br />
Leistungsbreite<br />
Hochbau<br />
Ingenieurbau<br />
Verkehrswegebau<br />
Tunnelbau<br />
Umwelttechnik<br />
Kraftwerksbau<br />
Leistungsbreite<br />
Abbildung 3-4: Geschäftsschwerpunkte in Unternehmen – klassisch und erweitert 36<br />
erweitert erweitert<br />
Die in Deutschland bekannte und <strong>für</strong> Bauverträge vorgesehene VOB deckt jedoch<br />
ausschließlich den Bereich des physischen Bauens ab, so dass spezifisch <strong>für</strong> die anderen<br />
Leistungsbilder untersucht werden muss, ob ausreichend rechtliche oder vertragliche<br />
36 Vgl. Zimmermann, Josef: Geschäftsprozessmanagement. Vorlesungsskriptum zur gleichnamigen Vorlesung am<br />
<strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong> Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der Technischen Universität München.<br />
Ausgabe 05/2008. München 2008, S. 5-5.<br />
Leistungsbreite<br />
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