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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 3 Bedarf der Optimierung in der Projektabwicklung<br />

Die Abwicklung eines Bauprojektes erfolgt nicht wie beim punktuellen Leistungsaustausch eines<br />

Kaufvertrags an einem einzigen Zeitpunkt, sondern erstreckt sich über eine Zeitspanne.<br />

Während dieser Zeitspanne können sich Änderungen in der Bausolldefinition ergeben, die auf<br />

einen Wunsch des Auftraggebers zurückzuführen sind. Dem Auftraggeber ist es gemäß § 1 Nr.<br />

3 VOB/B gestattet, während der Bauausführung Änderungen im Hinblick auf die gestalterische<br />

Zielvorgabe des Projektes vorzunehmen. Diese Änderungen gilt es in den bisher geplanten<br />

Planungs- und Bauprozess zu integrieren. In Abhängigkeit von der Änderung der<br />

Anforderungen kann es zu einer Verschiebung des geplanten Fertigstellungstermins führen,<br />

sofern die betroffenen Leistungen auf dem kritischen Weg lagen, d.h. keinen zeitlichen Puffer<br />

enthielten. Mit der Inbetriebnahme der Immobilie sind insbesondere bei institutionellen<br />

Investoren als Auftraggebern wesentliche finanzielle Einnahmen verbunden, die im Rahmen der<br />

Finanzplanung des Gesamtprojektes zu berücksichtigen waren. Durch einen möglicherweise<br />

verspäteten Fertigstellungstermin käme es somit zu verspäteten Einnahmen und höheren<br />

Finanzierungskosten. Diese und andere mögliche Folgen der Änderung sind entsprechend bei<br />

der Entscheidung zur Bausolländerung zu berücksichtigen. In derartigen Fällen ist jeweils zu<br />

prüfen, ob die Überschreitung des Fertigstellungstermins lediglich auf die Leistungsänderung<br />

oder veränderte Produktivitäten im Bauprozess zurückzuführen ist. Je nach Ursache und<br />

Verantwortungsbereich sind die Folgen der Terminüberschreitung zu tragen.<br />

Zusätzlich zum veränderten Detaillierungsgrad der Leistungsdefinition kommen in der bereits<br />

beschriebenen veränderten Projektabwicklung Leistungen aus unterschiedlichen Gewerken im<br />

Auftrag eines Unternehmens zur Abwicklung. Insbesondere bei den großen<br />

finanzierungsintensiven Projekten ermöglicht es der Auftraggeber den potentiellen<br />

ausführenden Unternehmen, neben der physischen Leistungserbringung (Bauen) auch<br />

Planung, Finanzierung oder Betrieb der Immobilie zu übernehmen (diese Erweiterung wird als<br />

Leistungsbreite bezeichnet, vgl. Abbildung 3-4). Die Unternehmen müssen durch ihre gewählte<br />

Organisationsform und Qualifikationsstruktur entsprechend <strong>für</strong> derartige Leistungen qualifiziert<br />

sein.<br />

Hochbau<br />

Ingenieurbau<br />

Verkehrswegebau<br />

Tunnelbau<br />

Umwelttechnik<br />

Kraftwerksbau<br />

Entwickeln Finanzieren Planen Bauen<br />

Betreiben<br />

Entwickeln<br />

Finanzieren Planen Bauen<br />

Betreiben<br />

klassisch klassisch<br />

Leistungsbreite<br />

Leistungsbreite<br />

Leistungsbreite<br />

Leistungsbreite<br />

Leistungsbreite<br />

Leistungsbreite<br />

Hochbau<br />

Ingenieurbau<br />

Verkehrswegebau<br />

Tunnelbau<br />

Umwelttechnik<br />

Kraftwerksbau<br />

Leistungsbreite<br />

Abbildung 3-4: Geschäftsschwerpunkte in Unternehmen – klassisch und erweitert 36<br />

erweitert erweitert<br />

Die in Deutschland bekannte und <strong>für</strong> Bauverträge vorgesehene VOB deckt jedoch<br />

ausschließlich den Bereich des physischen Bauens ab, so dass spezifisch <strong>für</strong> die anderen<br />

Leistungsbilder untersucht werden muss, ob ausreichend rechtliche oder vertragliche<br />

36 Vgl. Zimmermann, Josef: Geschäftsprozessmanagement. Vorlesungsskriptum zur gleichnamigen Vorlesung am<br />

<strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong> Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der Technischen Universität München.<br />

Ausgabe 05/2008. München 2008, S. 5-5.<br />

Leistungsbreite<br />

31

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