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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Σ Vergaben durch AG<br />

einzeln<br />

gebündelt<br />

Kapitel 3 Bedarf der Optimierung in der Projektabwicklung<br />

Abbildung 3-2: Qualitative Darstellung der vergebenen Leistungen durch den Auftraggeber<br />

Im Fall von gebündelten Vergabeeinheiten liegen andere Voraussetzungen vor, als es die VOB<br />

in ihrem Ursprung berücksichtigt hat. Durch die Vergabe einer Einheit werden nicht nur direkt<br />

die Leistungen einem Verantwortlichen auf der Seite des Auftragnehmers übergeben, sondern<br />

gleichzeitig auch die Verantwortung <strong>für</strong> den „Erfolg“ der Leistung, die jedoch im Fall von<br />

gebündelten Einheiten nicht zwingend durch den direkten Vertragspartner des Auftraggebers<br />

ausgeführt werden muss, sondern von diesem auch an weitere Nachunternehmer –<br />

möglicherweise gewerkeweise – vergeben wird.<br />

Die heutige Projektabwicklung ist im <strong>Vergleich</strong> zur Projektabwicklung vor 80 Jahren geprägt von<br />

einer wachsenden Projektgröße, die sich durch die Art der Projekte, z.B. länderübergreifende<br />

Infrastrukturprojekte oder Büro- und Wohnimmobilien im Auftrag institutioneller Investoren. Die<br />

institutionellen Investoren treten häufig lediglich als Initiatoren auf und geben die<br />

Bausolldefinition vor. Ihr Interesse liegt in einer fertigen Immobilie, die genutzt, verkauft oder<br />

vermietet werden kann, um die damit verbundenen Cashflows zu generieren. Zahlreiche zur<br />

erfolgreichen Fertigstellung des Gesamtobjektes erforderliche Leistungen werden vom<br />

Auftraggeber an Erfüllungsgehilfen 34 (z.B. Architekten, Tragwerksplaner oder Projektsteuerer)<br />

und Unternehmen vergeben. Erfolgt die Vergabe an einen Generalunternehmer, so haftet<br />

dieser <strong>für</strong> die im Rahmen seines Werkvertrags komplette Fertigstellung der beschriebenen<br />

Leistung. Sie wickeln die Projekte eigenständig ab, je nach Unternehmensstruktur mit eigenem<br />

gewerblichem Personal oder mit beauftragten Nachunternehmern. Eine genaue Erläuterung der<br />

Aufgaben und Vertragsverhältnisse der am Projekt Beteiligten erfolgt in Abschnitt 4.2. Mit dem<br />

Gesamterfolg des Projektes verbunden sind – je nach Leistungsdefinition – Planungsleistungen,<br />

die Einhaltung der zuvor vertraglich vereinbarten Kosten, die technisch funktionierende und<br />

dem vertraglich fixierten Bausoll entsprechende physische Bauleistung (die Übereinstimmung<br />

von dem vertraglich vereinbarten Bausoll und der tatsächlich erstellten Leistung wird als<br />

„Qualität“ bezeichnet 35 ) als auch die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Bauzeit (die<br />

Bauzeit gehört ebenfalls zum vereinbarten Bausoll). Somit ergeben sich die drei wesentlichen<br />

Parameter <strong>für</strong> den Erfolg eines Projektes:<br />

• Kosten<br />

• Termine<br />

• Qualität.<br />

Zur Erfüllung der Gesamtleistung sind zahlreiche operative Tätigkeiten erforderlich, die häufig in<br />

der Verantwortung eines Unternehmens gegenüber dem Bauherren bzw. Auftraggeber liegen.<br />

34<br />

Vgl. Wirth, Axel: § 13 VOB/B. Rn. 219. In: VOB – Teile A und B. Kommentar. Hrsg. Horst Locher und Klaus<br />

Vygen. 16. Aufl. Düsseldorf 2007.<br />

35<br />

Vgl. Zimmermann, Josef: Ergänzungskurs Bauprozessmanagement. Vorlesungsskriptum zur gleichnamigen<br />

Vorlesung am <strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong> Bauprozessmanagement der Technischen Universität München. Ausgabe 10/2007, S.<br />

16-1.<br />

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