Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />
Auch hier erfolgt die Festlegung des Vergütungsanspruchs durch Schätzungen des Project<br />
Managers im Rahmen der Assessment Dates. Anspruch erhält der Auftragnehmer <strong>für</strong> die<br />
bereits fertig gestellten Leistungen sowie anteilig <strong>für</strong> im Leistungsverzeichnis pauschalierte<br />
Leistungen. Die Vergütung setzt sich zusammen aus den Preisen des Bill of Quantities<br />
zuzüglich eines im Vertrag festgelegten Zuschlags. Bereits erhaltene Zahlungen oder noch<br />
ausstehende Mängelbeseitigungskosten sind wie bei Option C mit den Ansprüchen zu<br />
verrechnen (vgl. Cl. 11.2. (23 und 25) NEC ECC Opt. D).<br />
Der Vergütungsanspruch wird – wie auch bei den anderen Vergütungsvarianten – als der Price<br />
for Work Done to Date bezeichnet und setzt sich aus Honoraren Fee und den Total Defined<br />
Cost zusammen (vgl. Cl. 11.2. (29) NEC ECC Opt. D). Unter den Defined Cost darf der<br />
Auftragnehmer Zahlungen an Nachunternehmer sowie die Kosten <strong>für</strong> weitere Arbeiten gemäß<br />
den Elementen der Schedule of Cost Components aufführen. Hiervon abzuziehen sind die<br />
Disallowed Cost, z.B. nicht ausreichend nachgewiesene Kosten oder Kosten <strong>für</strong><br />
Mängelbeseitigung selbst verursachter Mängel.<br />
Die Anforderungen zur Dokumentation der Defined Cost entsprechen denen aus Option C und<br />
werden daher hier nicht nochmals aufgelistet. Wie bereits bei Option C unterliegt die<br />
Anrechenbarkeit der Nachunternehmerkosten gewissen Einschränkungen. Selbstbehalte,<br />
Zahlungen an den Auftraggeber infolge durch den Nachunternehmer versäumter Stichtage,<br />
Kosten <strong>für</strong> Mängelbeseitigung, Zahlungen an Dritte sowie Kosten <strong>für</strong> Arbeitsgeräte, Lieferung<br />
und Service, die mit den Gemeinkosten bereits abgegolten sind, können nicht angerechnet<br />
werden (vgl. Cl. 11.2. (23) NEC ECC Opt. D).<br />
Die Definition der Disallowed Cost nach Cl.11.2 (25) NEC ECC Opt. D gleicht der von Option C.<br />
Demnach sind Disallowed Cost diejenigen Kosten, um welche der Project Manager die vom<br />
Auftragnehmer erbrachte Kostenaufstellung – vor allem der Nachunternehmerleistungen –<br />
reduzieren darf. Diese Möglichkeit besteht, wenn<br />
• die geforderte Vergütung aufgrund der vom Auftragnehmer vorgelegten Belege und<br />
Aufzeichnungen nicht gerechtfertigt wird,<br />
• Zahlungen durch den Auftragnehmer an seine Nachunternehmer erfolgt sind, die nicht<br />
vertragskonform sind,<br />
• der Auftragnehmer Kosten durch eine Abweichung vom Bausoll verursacht hat oder es<br />
versäumt hat, eine Early Warning abzugeben.<br />
Ferner sind auch folgende Kosten zu den Disallowed Cost zu zählen:<br />
• Mängelbeseitigung nach Fertigstellung<br />
• Mängelbeseitigung infolge von auftragnehmerseitig verschuldeter Abweichung der<br />
Ausführung vom Bausoll,<br />
• nicht benötigte Baumaschinen und Materialien, abzüglich einem annehmbarem Anteil<br />
<strong>für</strong> Ausschuss,<br />
• und Gerichtsverhandlungen.<br />
Als Motivation, eine Kostensteigerung in der Ausführung zu vermeiden, führt Option D wie auch<br />
Option C einen Auftragnehmeranteil – Contractor’s Share – <strong>für</strong> Preisüber- oder<br />
Unterschreitungen ein. Die Höhe des Auftragnehmeranteils wird in dem Prozentsatz der<br />
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