Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />
Der Auftraggeber ist neben den bisher benannten Einbehalten berechtigt, Abschlagszahlungen<br />
so lange zurückzuhalten, wie der Auftragnehmer noch keine Vertragserfüllungssicherheit<br />
geleistet hat (vgl. Cl. 11.3 Green Book).<br />
Die Höhe des Anspruchs, den der Auftragnehmer <strong>für</strong> die Abschlagszahlungen sowie die<br />
Schlusszahlung erhält, ermittelt sich in Abhängigkeit vom durchgeführten Aufmaß. Die<br />
Aufmaßregeln sind im Anhang des Vertrags festzulegen.<br />
4.4.2.2 Vergütung nach Red Book<br />
Das Red Book sieht als Standardvergütungsform den Einheitspreisvertrag vor. Im Gegensatz<br />
zum Green Book erfolgt im Red Book der Abrechnungsprozess nicht nur unter Einbeziehung<br />
von Auftraggeber und Auftragnehmer, sondern unter der Federführung des Engineers. Der<br />
Engineer ist der zentrale Projektbeteiligte, der alle wesentlichen Entscheidungen auf dem<br />
Projekt während der Projektdurchführung zu treffen hat.<br />
Für die Aufnahme der Arbeiten und die Planung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine<br />
Vorauszahlung zu leisten, sofern der Auftragnehmer eine Sicherheit hier<strong>für</strong> leistet. Der<br />
Auftragnehmer hat – wenn in einem im Vertrag vereinbarten Zahlungsplan nichts anderes<br />
festgelegt wurde – in regelmäßigen monatlichen Intervallen dem Engineer eine Anforderung auf<br />
Abschlagszahlung (Abschlagsrechnung) zu übergeben, die sich der Höhe nach aus dem Wert<br />
der geleisteten Arbeit zusammensetzt. Der Wert der Arbeit orientiert sich dabei an den<br />
vereinbarten Einheitspreisen sowie den vereinbarten Aufmaßregeln (vgl. Cl. 14.3 Red Book).<br />
Die Abschlagsrechnung ist mit folgenden Inhalten nach folgender Reihenfolge aufzuschlüsseln:<br />
• Geschätzter Wert der bisher erbrachten Leistung<br />
• Anpassungen infolge Gesetzesänderungen<br />
• Einbehalte<br />
• Vorauszahlungen und Rückzahlungen<br />
• Beträge <strong>für</strong> Anlagen und Materiallieferungen<br />
• Alle weiteren Abzüge und Zusätze gemäß Vertrag<br />
• Abzüge aus vorherigen Rechnungen.<br />
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungen der Vergütung infolge vor Vertragsabschluss<br />
nicht absehbarer Gesetzesänderungen geltend zu machen, die Auswirkungen auf die<br />
ursprünglich kalkulierten Kosten haben. Ebenso darf er – sofern Auftraggeber und<br />
Auftragnehmer eine Preisgleitklausel gemäß Cl. 13.8 Red Book vereinbart haben –<br />
Veränderungen der tatsächlichen Kosten gegenüber den ursprünglich kalkulierten Kosten<br />
teilweise geltend machen. Der Anteil der zusätzlich anrechenbaren Kosten ergibt sich aus im<br />
Vertrag zu definierenden Faktoren.<br />
Nachdem der Auftragnehmer eine Abschlagsrechnung gestellt hat, ist vom Engineer binnen<br />
einer Frist von 28 Tagen eine Zwischenzahlungsbescheinigung auszustellen. Mit der<br />
Zwischenzahlungsbescheinigung legt der Engineer den Vergütungsanspruch des<br />
Auftragnehmers fest. Spätestens 56 Tage nach der Abschlagsrechnung ist diese in der Höhe<br />
der Zwischenzahlungsbescheinigung durch den Auftraggeber zu zahlen. Der Auftraggeber ist<br />
jedoch so lange nicht zur Zahlung verpflichtet, wie der Auftragnehmer eine geforderte<br />
Vertragserfüllungssicherheit nicht geleistet hat.<br />
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