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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />

Der Auftraggeber ist neben den bisher benannten Einbehalten berechtigt, Abschlagszahlungen<br />

so lange zurückzuhalten, wie der Auftragnehmer noch keine Vertragserfüllungssicherheit<br />

geleistet hat (vgl. Cl. 11.3 Green Book).<br />

Die Höhe des Anspruchs, den der Auftragnehmer <strong>für</strong> die Abschlagszahlungen sowie die<br />

Schlusszahlung erhält, ermittelt sich in Abhängigkeit vom durchgeführten Aufmaß. Die<br />

Aufmaßregeln sind im Anhang des Vertrags festzulegen.<br />

4.4.2.2 Vergütung nach Red Book<br />

Das Red Book sieht als Standardvergütungsform den Einheitspreisvertrag vor. Im Gegensatz<br />

zum Green Book erfolgt im Red Book der Abrechnungsprozess nicht nur unter Einbeziehung<br />

von Auftraggeber und Auftragnehmer, sondern unter der Federführung des Engineers. Der<br />

Engineer ist der zentrale Projektbeteiligte, der alle wesentlichen Entscheidungen auf dem<br />

Projekt während der Projektdurchführung zu treffen hat.<br />

Für die Aufnahme der Arbeiten und die Planung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine<br />

Vorauszahlung zu leisten, sofern der Auftragnehmer eine Sicherheit hier<strong>für</strong> leistet. Der<br />

Auftragnehmer hat – wenn in einem im Vertrag vereinbarten Zahlungsplan nichts anderes<br />

festgelegt wurde – in regelmäßigen monatlichen Intervallen dem Engineer eine Anforderung auf<br />

Abschlagszahlung (Abschlagsrechnung) zu übergeben, die sich der Höhe nach aus dem Wert<br />

der geleisteten Arbeit zusammensetzt. Der Wert der Arbeit orientiert sich dabei an den<br />

vereinbarten Einheitspreisen sowie den vereinbarten Aufmaßregeln (vgl. Cl. 14.3 Red Book).<br />

Die Abschlagsrechnung ist mit folgenden Inhalten nach folgender Reihenfolge aufzuschlüsseln:<br />

• Geschätzter Wert der bisher erbrachten Leistung<br />

• Anpassungen infolge Gesetzesänderungen<br />

• Einbehalte<br />

• Vorauszahlungen und Rückzahlungen<br />

• Beträge <strong>für</strong> Anlagen und Materiallieferungen<br />

• Alle weiteren Abzüge und Zusätze gemäß Vertrag<br />

• Abzüge aus vorherigen Rechnungen.<br />

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungen der Vergütung infolge vor Vertragsabschluss<br />

nicht absehbarer Gesetzesänderungen geltend zu machen, die Auswirkungen auf die<br />

ursprünglich kalkulierten Kosten haben. Ebenso darf er – sofern Auftraggeber und<br />

Auftragnehmer eine Preisgleitklausel gemäß Cl. 13.8 Red Book vereinbart haben –<br />

Veränderungen der tatsächlichen Kosten gegenüber den ursprünglich kalkulierten Kosten<br />

teilweise geltend machen. Der Anteil der zusätzlich anrechenbaren Kosten ergibt sich aus im<br />

Vertrag zu definierenden Faktoren.<br />

Nachdem der Auftragnehmer eine Abschlagsrechnung gestellt hat, ist vom Engineer binnen<br />

einer Frist von 28 Tagen eine Zwischenzahlungsbescheinigung auszustellen. Mit der<br />

Zwischenzahlungsbescheinigung legt der Engineer den Vergütungsanspruch des<br />

Auftragnehmers fest. Spätestens 56 Tage nach der Abschlagsrechnung ist diese in der Höhe<br />

der Zwischenzahlungsbescheinigung durch den Auftraggeber zu zahlen. Der Auftraggeber ist<br />

jedoch so lange nicht zur Zahlung verpflichtet, wie der Auftragnehmer eine geforderte<br />

Vertragserfüllungssicherheit nicht geleistet hat.<br />

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