Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />
Prozent der Antwortenden je Gruppe<br />
142<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
AG<br />
AN<br />
Juristen<br />
2%<br />
These: "Eine schnelle Entscheidung bei Konflikten<br />
bewirkt eher eine Reduktion als eine<br />
Erhöhung des Schadens."<br />
7%<br />
4% 4%<br />
0% 0%<br />
Ablehnung Zustimmung<br />
Einstufung<br />
Abbildung 4-41: Auswirkung einer schnellen Konfliktentscheidung auf die Schadenshöhe<br />
34%<br />
24%<br />
25%<br />
Wie bereits auch deutlich wurde, liegt die Verbindlichkeit des Verfahrens und der darin<br />
getroffenen Entscheidungen somit in der Hand der streitenden Parteien, die die<br />
Entscheidungen akzeptieren müssen. Sofern sie dieses nicht tun, bleibt auch nach diesen<br />
außergerichtlichen Streitbeilegungsversuchen nur der Weg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.<br />
Der Adjudikator nach dem Entwurf des Arbeitskreises VII des Deutschen Baugerichtstages ist<br />
mit Amtsermittlungsbefugnissen ausgestattet. 181 Die Verbindlichkeit der Adjudikationssprüche<br />
ist schuldrechtlicher Art. Sofern eine Partei die Erfüllung verweigert, bleibt der anderen Partei<br />
nichts anderes übrig, als die Ansprüche vor Gericht weiter zu verfolgen. 182<br />
Die Besetzung des Gremiums <strong>für</strong> die Streitbeilegung ist ebenfalls in der Literatur vielfach<br />
diskutiert. Schulze-Hagen schlägt folgende Systematik vor, die sich an der Art der<br />
Aufgabenstellung orientiert.<br />
Mangelgewährleistung<br />
Öffentlich bestellte und vereidigte<br />
Sachverständige<br />
57%<br />
Vergütung und Abrechnung<br />
68%<br />
75%<br />
Fachliche Besetzung des Adjudikators<br />
Beratender Bauingenieur mit dem<br />
Schwerpunkt Baubetrieb<br />
Abbildung 4-42: Auswahlkriterien <strong>für</strong> die fachliche Qualifikation 183<br />
4.7.2.6 Zwischenfazit<br />
Komplexe Sachverhalte, Ansprüchen<br />
und Gegenansprüchen, Einreden,<br />
Fragen zur Vertragsauslegung<br />
Die in Kapitel 4.7.2.1 bis 4.7.2.3 vorgestellten Verfahren Verhandlung, Mediation und<br />
Schlichtung sind nicht in der VOB definiert. Die Projektorganisationen nach FIDIC und NEC3-<br />
Jurist<br />
181 Vgl. Schulze-Hagen, Alfons: Plädoyer <strong>für</strong> Adjudikation in Deutschland. In: Baurecht. 12/2007, S. 1950.<br />
182 Vgl. Schulze-Hagen, Alfons: Plädoyer <strong>für</strong> Adjudikation in Deutschland. In: Baurecht. 12/2007, S. 1959.<br />
183 Vgl. Schulze-Hagen, Alfons: Plädoyer <strong>für</strong> Adjudikation in Deutschland. In: Baurecht. 12/2007, S. 1956.