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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />

Prozent der Antwortenden je Gruppe<br />

142<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

AG<br />

AN<br />

Juristen<br />

2%<br />

These: "Eine schnelle Entscheidung bei Konflikten<br />

bewirkt eher eine Reduktion als eine<br />

Erhöhung des Schadens."<br />

7%<br />

4% 4%<br />

0% 0%<br />

Ablehnung Zustimmung<br />

Einstufung<br />

Abbildung 4-41: Auswirkung einer schnellen Konfliktentscheidung auf die Schadenshöhe<br />

34%<br />

24%<br />

25%<br />

Wie bereits auch deutlich wurde, liegt die Verbindlichkeit des Verfahrens und der darin<br />

getroffenen Entscheidungen somit in der Hand der streitenden Parteien, die die<br />

Entscheidungen akzeptieren müssen. Sofern sie dieses nicht tun, bleibt auch nach diesen<br />

außergerichtlichen Streitbeilegungsversuchen nur der Weg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.<br />

Der Adjudikator nach dem Entwurf des Arbeitskreises VII des Deutschen Baugerichtstages ist<br />

mit Amtsermittlungsbefugnissen ausgestattet. 181 Die Verbindlichkeit der Adjudikationssprüche<br />

ist schuldrechtlicher Art. Sofern eine Partei die Erfüllung verweigert, bleibt der anderen Partei<br />

nichts anderes übrig, als die Ansprüche vor Gericht weiter zu verfolgen. 182<br />

Die Besetzung des Gremiums <strong>für</strong> die Streitbeilegung ist ebenfalls in der Literatur vielfach<br />

diskutiert. Schulze-Hagen schlägt folgende Systematik vor, die sich an der Art der<br />

Aufgabenstellung orientiert.<br />

Mangelgewährleistung<br />

Öffentlich bestellte und vereidigte<br />

Sachverständige<br />

57%<br />

Vergütung und Abrechnung<br />

68%<br />

75%<br />

Fachliche Besetzung des Adjudikators<br />

Beratender Bauingenieur mit dem<br />

Schwerpunkt Baubetrieb<br />

Abbildung 4-42: Auswahlkriterien <strong>für</strong> die fachliche Qualifikation 183<br />

4.7.2.6 Zwischenfazit<br />

Komplexe Sachverhalte, Ansprüchen<br />

und Gegenansprüchen, Einreden,<br />

Fragen zur Vertragsauslegung<br />

Die in Kapitel 4.7.2.1 bis 4.7.2.3 vorgestellten Verfahren Verhandlung, Mediation und<br />

Schlichtung sind nicht in der VOB definiert. Die Projektorganisationen nach FIDIC und NEC3-<br />

Jurist<br />

181 Vgl. Schulze-Hagen, Alfons: Plädoyer <strong>für</strong> Adjudikation in Deutschland. In: Baurecht. 12/2007, S. 1950.<br />

182 Vgl. Schulze-Hagen, Alfons: Plädoyer <strong>für</strong> Adjudikation in Deutschland. In: Baurecht. 12/2007, S. 1959.<br />

183 Vgl. Schulze-Hagen, Alfons: Plädoyer <strong>für</strong> Adjudikation in Deutschland. In: Baurecht. 12/2007, S. 1956.

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