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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />

Auftragnehmer be<strong>für</strong>chten, dass ihre durch den NEC ECC gestärkten Rechte gegenüber dem<br />

Auftraggeber dadurch geschwächt würden.<br />

Die Untersuchung des Nachunternehmervertrags NEC ECS zeigt, dass Auftragnehmer und<br />

Nachunternehmer die zwei zentralen Vertragspartner sind (vgl. auch Abbildung 4-8). Der<br />

Auftraggeber als Initiator des Projektes wird nicht in seiner zentralen Funktion erfasst, jedoch ist<br />

er namentlich in den speziellen Angaben des NEC ECS als Auftraggeber erfasst. In einzelnen<br />

vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber erwähnt, z.B. im Rahmen der Beurteilung, ob die<br />

Leistungen des Nachunternehmers vollständig sind (vgl. Cl. 11.2 NEC ECS). Hier wird Bezug<br />

genommen auf die Erfordernis der weiteren Verwendung der Leistungen des<br />

Nachunternehmers durch den Auftragnehmer bzw. ggf. auch des Auftraggebers, um entweder<br />

die Gesamtfertigstellung herbeizuführen oder die Nutzung des Gebäudes vornehmen zu<br />

können. Der Project Manager und der Supervisor aus dem Hauptvertrag zwischen Auftraggeber<br />

und Auftragnehmer nehmen in diesem Vertragsverhältnis nicht die besondere Stellung ein wie<br />

im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein. Sie werden in den<br />

subcontract data namentlich erwähnt und müssen durch den Nachunternehmer im Bedarfsfall<br />

Zugang zu den Arbeiten erhalten.<br />

Die Definition der Subcontractor erfolgt in Cl. 11.2 (17) NEC ECC, in der all diejenigen<br />

inbegriffen sind, die einen Vertrag mit dem Auftragnehmer haben und<br />

• Teile der Leistungen ausführen<br />

• eine Leistung ausführen, die zur Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlich<br />

ist<br />

• Anlagen oder Materialien liefern, die auch von ihnen teilweise oder ganz geplant<br />

wurden.<br />

Damit sind nach dem zweiten Spiegelstrich auch auftragnehmerseitige Planer unter der<br />

Beteiligtengruppe der Subcontractor anzusiedeln. Dieses wird auch durch die Erläuterungen zu<br />

NEC ECC bestätigt. 82<br />

4.2.2.3.3 Lieferanten – Suppliers<br />

In den unterschiedlichen Vertragswerken, z.B. NEC ECC oder NEC ECS, werden neben den<br />

bisher erwähnten Projektbeteiligten die Lieferanten erwähnt, die jedoch inhaltlich nur im<br />

Vertragskapitel der Vergütung von näherer Bedeutung sind. Die Zahlungen erfolgen dabei<br />

grundsätzlich nicht an die Lieferanten, sondern an die Auftragnehmer oder Nachunternehmer,<br />

die jeweils individuelle vertragliche Verpflichtungen den Lieferanten gegenüber haben.<br />

Die Lieferanten sind dann als solche kategorisiert, wenn sie, wie in Cl. 11.2 (17) NEC ECC als<br />

Negativdefinition <strong>für</strong> Nachunternehmer beschrieben, zwar Lieferungen von Anlagen und<br />

Materialien erbringen, <strong>für</strong> dieses spezielle Projekt jedoch keine Planungsleistungen erbringen.<br />

82 Vgl. Institution of Civil Engineers: Guidance Notes for the Engineering and Construction Contract. 3. Aufl. London<br />

76<br />

2005, S. 34.

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