Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />
Abbildung 4-37: Ablaufdiagramm <strong>für</strong> Dispute Resolution nach NEC ECC 172<br />
Im internationalen <strong>Vergleich</strong> spricht man bereits von einem Siegeszug der Dispute<br />
Adjudication. 173 Dieses wird durch Borowski untermauert, der davon berichtet, dass die<br />
Dissatisfaction Rate, d.h. die Anzahl der Fälle, bei denen eine Partei mit der Entscheidung des<br />
Adjudicators nicht einverstanden war und eine Überprüfung durch ein Gericht gefordert hat, bei<br />
nur 1,3 % liegt. 174 Lembcke verweist in seiner Veröffentlichung aus dem Jahr 2007 hingegen<br />
auf eine Zahl von ca. 5 % 175 und bestätigt weiterhin, dass aus den bislang ergangenen<br />
Entscheidungen deutlich wird, dass die Gerichte den Entscheidungen des Adjudicator nur dann<br />
die Vollstreckbarkeit versagen, wenn es an dessen Zuständigkeit gefehlt hat, d.h. bei einem<br />
gravierenden Verfahrensfehler. 176<br />
Auch in Deutschland findet das Verfahren der Adjudication in den letzten Jahren Einzug. So<br />
befasst sich auch der Arbeitskreis VII des Deutschen Baugerichtstages mit der Frage, ob sich<br />
172<br />
Institution of Civil Engineers: Flow Charts for the Engineering and Construction Contract. London 2005.<br />
173<br />
Vgl. Hök, Götz-Sebastian: Engineer und Dispute Adjudication Board in FIDIC-Verträgen: Entwicklung,<br />
Grundlagen und rechtliche Einordnung. In: ZfBR 2007, S. 416. Oder Gralla, Mike und Matthias Sundermeier:<br />
Außergerichtliche Streitlösung im Expertenverfahren. In: Der Bausachverständige. 2008. Heft 3, S. 59.<br />
174<br />
Vgl. Borowski, Martin: Adjudication in Großbritannien – ein Modell <strong>für</strong> Baustreitigkeiten in Deutschland? In:<br />
Zeitschrift <strong>für</strong> Konfliktmanagement (ZKM) 2007. S. 54ff.<br />
175<br />
Vgl. Lembcke, Moritz: Arbeitskreis VII des Deutschen Baugerichtstages mit dem Arbeitstitel „außergerichtliche<br />
Streitbeilegung“ konstituiert – Der Bausachverständige bald „Entscheidungsmacher“?. In: Der Sachverständige.<br />
2006. Heft 12, S. 362.<br />
176<br />
Vgl. Lembcke, Moritz: Dispute Adjudication in England - Der Bausachverständige als quasi-Schiedsrichter. In: Der<br />
Bausachverständige. 2007. Heft 2, S.44.<br />
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