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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />

Abbildung 4-37: Ablaufdiagramm <strong>für</strong> Dispute Resolution nach NEC ECC 172<br />

Im internationalen <strong>Vergleich</strong> spricht man bereits von einem Siegeszug der Dispute<br />

Adjudication. 173 Dieses wird durch Borowski untermauert, der davon berichtet, dass die<br />

Dissatisfaction Rate, d.h. die Anzahl der Fälle, bei denen eine Partei mit der Entscheidung des<br />

Adjudicators nicht einverstanden war und eine Überprüfung durch ein Gericht gefordert hat, bei<br />

nur 1,3 % liegt. 174 Lembcke verweist in seiner Veröffentlichung aus dem Jahr 2007 hingegen<br />

auf eine Zahl von ca. 5 % 175 und bestätigt weiterhin, dass aus den bislang ergangenen<br />

Entscheidungen deutlich wird, dass die Gerichte den Entscheidungen des Adjudicator nur dann<br />

die Vollstreckbarkeit versagen, wenn es an dessen Zuständigkeit gefehlt hat, d.h. bei einem<br />

gravierenden Verfahrensfehler. 176<br />

Auch in Deutschland findet das Verfahren der Adjudication in den letzten Jahren Einzug. So<br />

befasst sich auch der Arbeitskreis VII des Deutschen Baugerichtstages mit der Frage, ob sich<br />

172<br />

Institution of Civil Engineers: Flow Charts for the Engineering and Construction Contract. London 2005.<br />

173<br />

Vgl. Hök, Götz-Sebastian: Engineer und Dispute Adjudication Board in FIDIC-Verträgen: Entwicklung,<br />

Grundlagen und rechtliche Einordnung. In: ZfBR 2007, S. 416. Oder Gralla, Mike und Matthias Sundermeier:<br />

Außergerichtliche Streitlösung im Expertenverfahren. In: Der Bausachverständige. 2008. Heft 3, S. 59.<br />

174<br />

Vgl. Borowski, Martin: Adjudication in Großbritannien – ein Modell <strong>für</strong> Baustreitigkeiten in Deutschland? In:<br />

Zeitschrift <strong>für</strong> Konfliktmanagement (ZKM) 2007. S. 54ff.<br />

175<br />

Vgl. Lembcke, Moritz: Arbeitskreis VII des Deutschen Baugerichtstages mit dem Arbeitstitel „außergerichtliche<br />

Streitbeilegung“ konstituiert – Der Bausachverständige bald „Entscheidungsmacher“?. In: Der Sachverständige.<br />

2006. Heft 12, S. 362.<br />

176<br />

Vgl. Lembcke, Moritz: Dispute Adjudication in England - Der Bausachverständige als quasi-Schiedsrichter. In: Der<br />

Bausachverständige. 2007. Heft 2, S.44.<br />

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