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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />

Cl. 11.2 (27) NEC ECC Opt. A beschreibt, dass der Vergütungsanspruch (Price for Work Done<br />

to Date) sich <strong>für</strong> folgende Bestandteile ergibt:<br />

• jede Einheit fertig gestellter Leistung<br />

• jede fertig gestellte Leistung, die sich nicht innerhalb einer Einheit befindet.<br />

Eine Leistung gilt nach Cl. 11.2 (27) NEC ECC Opt. A dann als fertig gestellt, wenn sie ohne<br />

Mängel ist, die entweder fortlaufende Arbeiten behindern oder durch weitere Arbeiten verdeckt<br />

würden. Die Vergütung ist nur bei tatsächlich fertig gestellter Leistung fällig, die keine Mängel<br />

enthält. Dabei kann die Leistung entweder eine einzelne Leistung oder aber auch eine Einheit<br />

von zusammenhängenden Leistungen sein.<br />

Die Festsetzung der zu zahlenden Vergütung erfolgt in regelmäßigen Intervallen am<br />

Assessment Date durch den Project Manager. Die Vergütung ist innerhalb von 3 Wochen nach<br />

dem Assessment Date durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer zu entrichten, sofern in<br />

den Contract Data keine andere Frist <strong>für</strong> die Zahlungen vereinbart wurde. Neben den<br />

regelmäßigen Assessment Dates finden nach Cl. 50.1 NEC ECC zwei weitere Assessment<br />

Dates statt:<br />

• spätestens vier Wochen nach dem Ausstellen des Defects Certificate durch den<br />

Supervisor,<br />

• zur Gesamtfertigstellung aller Arbeiten.<br />

Die fällige Vergütung – Amount Due – wird nur beim ersten Assessment Date festgelegt, im<br />

Weiteren wird von Differenzbeträgen gesprochen, die zur Amount Due infolge weiterer<br />

Leistungen entstanden sind.<br />

Neben der angesprochenen fälligen Vergütung, die vom Project Manager entsprechend der<br />

Fertigstellung und dem Activity Schedule festgelegt wurde, besteht nach Cl. 50.4 NEC ECC <strong>für</strong><br />

den Auftragnehmer die Möglichkeit, weitere Anfragen auf Zahlung an den Project Manager zu<br />

richten. Sofern im Rahmen der Bemessung und Freigabe einer Zahlung durch den Project<br />

Manager ein Fehler unterlaufen ist, wird der ausstehende Differenzbetrag bei dem nächsten<br />

Zahlungszeitpunkt verrechnet.<br />

Die im Activity Schedule angegebenen Preise sind Pauschalpreise (vgl. Cl. 11.2.(30) NEC ECC<br />

Opt. A). Änderungen an den Pauschalpreisen können grundsätzlich vorgenommen werden,<br />

bedürfen aber bestimmten Voraussetzungen oder der Zustimmung des Project Manager.<br />

Eine wirksame Voraussetzung <strong>für</strong> eine Anpassung der Pauschalpreise ist ein nach Cl. 60.1.(1)-<br />

(19) NEC ECC gültiges Compensation Event. Demnach begründet eine Abweichung zwischen<br />

der Ist-Menge und der ausgeschriebenen Menge kein Compensation Event, da es sich nicht um<br />

eine Änderung der Kalkulationsgrundlage handelt. Erst wenn die Mengenänderung auf eine<br />

zusätzliche oder geänderte Vertragsleistung zurückzuführen ist, entsteht daraus auch ein<br />

Anspruch (vgl. Cl. 63.1-14 NEC ECC Opt. A). Das Mengenermittlungsrisiko befindet sich, wie<br />

bereits zuvor ausgeführt, beim Auftragnehmer. Die Anpassung der Vergütung erfolgt über die<br />

Defined Costs, die in Cl. 11.2 (22) NEC ECC Opt. A geregelt werden. Folglich werden bei<br />

einem Compensation Event nicht die tatsächlichen Mehrkosten ermittelt, sondern diejenigen,<br />

die zuvor in einem weiteren Katalog – dem Short Schedule of Cost Components – definierten<br />

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