Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />
Cl. 11.2 (27) NEC ECC Opt. A beschreibt, dass der Vergütungsanspruch (Price for Work Done<br />
to Date) sich <strong>für</strong> folgende Bestandteile ergibt:<br />
• jede Einheit fertig gestellter Leistung<br />
• jede fertig gestellte Leistung, die sich nicht innerhalb einer Einheit befindet.<br />
Eine Leistung gilt nach Cl. 11.2 (27) NEC ECC Opt. A dann als fertig gestellt, wenn sie ohne<br />
Mängel ist, die entweder fortlaufende Arbeiten behindern oder durch weitere Arbeiten verdeckt<br />
würden. Die Vergütung ist nur bei tatsächlich fertig gestellter Leistung fällig, die keine Mängel<br />
enthält. Dabei kann die Leistung entweder eine einzelne Leistung oder aber auch eine Einheit<br />
von zusammenhängenden Leistungen sein.<br />
Die Festsetzung der zu zahlenden Vergütung erfolgt in regelmäßigen Intervallen am<br />
Assessment Date durch den Project Manager. Die Vergütung ist innerhalb von 3 Wochen nach<br />
dem Assessment Date durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer zu entrichten, sofern in<br />
den Contract Data keine andere Frist <strong>für</strong> die Zahlungen vereinbart wurde. Neben den<br />
regelmäßigen Assessment Dates finden nach Cl. 50.1 NEC ECC zwei weitere Assessment<br />
Dates statt:<br />
• spätestens vier Wochen nach dem Ausstellen des Defects Certificate durch den<br />
Supervisor,<br />
• zur Gesamtfertigstellung aller Arbeiten.<br />
Die fällige Vergütung – Amount Due – wird nur beim ersten Assessment Date festgelegt, im<br />
Weiteren wird von Differenzbeträgen gesprochen, die zur Amount Due infolge weiterer<br />
Leistungen entstanden sind.<br />
Neben der angesprochenen fälligen Vergütung, die vom Project Manager entsprechend der<br />
Fertigstellung und dem Activity Schedule festgelegt wurde, besteht nach Cl. 50.4 NEC ECC <strong>für</strong><br />
den Auftragnehmer die Möglichkeit, weitere Anfragen auf Zahlung an den Project Manager zu<br />
richten. Sofern im Rahmen der Bemessung und Freigabe einer Zahlung durch den Project<br />
Manager ein Fehler unterlaufen ist, wird der ausstehende Differenzbetrag bei dem nächsten<br />
Zahlungszeitpunkt verrechnet.<br />
Die im Activity Schedule angegebenen Preise sind Pauschalpreise (vgl. Cl. 11.2.(30) NEC ECC<br />
Opt. A). Änderungen an den Pauschalpreisen können grundsätzlich vorgenommen werden,<br />
bedürfen aber bestimmten Voraussetzungen oder der Zustimmung des Project Manager.<br />
Eine wirksame Voraussetzung <strong>für</strong> eine Anpassung der Pauschalpreise ist ein nach Cl. 60.1.(1)-<br />
(19) NEC ECC gültiges Compensation Event. Demnach begründet eine Abweichung zwischen<br />
der Ist-Menge und der ausgeschriebenen Menge kein Compensation Event, da es sich nicht um<br />
eine Änderung der Kalkulationsgrundlage handelt. Erst wenn die Mengenänderung auf eine<br />
zusätzliche oder geänderte Vertragsleistung zurückzuführen ist, entsteht daraus auch ein<br />
Anspruch (vgl. Cl. 63.1-14 NEC ECC Opt. A). Das Mengenermittlungsrisiko befindet sich, wie<br />
bereits zuvor ausgeführt, beim Auftragnehmer. Die Anpassung der Vergütung erfolgt über die<br />
Defined Costs, die in Cl. 11.2 (22) NEC ECC Opt. A geregelt werden. Folglich werden bei<br />
einem Compensation Event nicht die tatsächlichen Mehrkosten ermittelt, sondern diejenigen,<br />
die zuvor in einem weiteren Katalog – dem Short Schedule of Cost Components – definierten<br />
101