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PDF-Datei [7,83 MB] - Landesvereinigung für Gesundheit ...

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des Alter(n)s weniger betont würden 56 . Diese Aspekte sollten bei einer möglichen Zusam-<br />

menführung besondere Berücksichtigung finden.<br />

2.1.4 Trägerschaft<br />

Insgesamt befindet sich der überwiegende Anteil der Beratungseinrichtungen, die an der<br />

Befragung teilgenommen haben, in gemeinnütziger (55%) oder in kommunaler Trägerschaft<br />

(34%) (Abbildung 35).<br />

Abbildung 35: Trägerschaft der Beratungseinrichtungen (n=198)<br />

34%<br />

1%<br />

3%<br />

1% 2%<br />

4%<br />

55%<br />

Gemeinnütziger Träger<br />

Kommunaler Träger<br />

Körperschaft des<br />

öffentlichen Rechts<br />

Privater Träger<br />

Mischform<br />

Sonstiges<br />

keine Angabe<br />

Auch die Auswertungen auf Ebene von Landkreisen und Städten zeigen jeweils überwiegen-<br />

de Anteile gemeinnütziger Trägerschaften (Abbildung 36). Lediglich in Rotenburg (Wümme)<br />

befinden sich die befragten Beratungseinrichtungen zu jeweils gleichen Anteilen in gemein-<br />

nütziger und kommunaler Trägerschaft. Damit zeigt sich <strong>für</strong> diesen Landkreis der ver-<br />

gleichsweise höchste Anteil von Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Demgegenüber<br />

finden sich in Delmenhorst und im Landkreis Wesermarsch die geringsten Anteile an Einrich-<br />

tungen in kommunaler Trägerschaft, wobei insbesondere in Wesermarsch mit knapp zwei<br />

56 Dies könnte ggf. auch zu einer Konterkarierung der seniorenpolitischen Leitlinie “Altern als Chance” führen.<br />

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