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Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de

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88 Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

Rolle spielen“ (Experte 11). Die mehrfach geäußerten Einschätzungen lauteten, dass bei<br />

Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zwischen 20 % und ungefähr einem Drittel <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe weiterwirtschaften<br />

könnte (Experten 2, 3, 12, 20).<br />

Große Einigkeit bestand dagegen darin, in welchen Betrieben Betriebsleiter bei Abschaffung<br />

<strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses und Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiterwirtschaften<br />

wür<strong>de</strong>n. Es sind dies in erster Linie auslaufen<strong>de</strong> Betriebe, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Lebensdauer noch etwas<br />

verlängert wür<strong>de</strong>. Es sei zu erwarten, dass „bei einem Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> auslaufen<strong>de</strong>n Betriebe diese<br />

dann nicht mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze abgegeben wer<strong>de</strong>, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n dass sich die<br />

Betriebsabgabe o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Einstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landbewirtschaftung um drei, fünf o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch acht<br />

Jahre im Schnitt nach oben verschieben“ (Experte 3).<br />

Auch bei <strong>de</strong>n Zukunftsbetrieben bestand weitgehen<strong>de</strong> Übereinstimmung dahingehend,<br />

dass hier im Unterschied zu <strong>de</strong>n auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben kaum Auswirkungen zu erwarten<br />

seien, weil in diesen Betrieben eine ganze Reihe an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Faktoren und Überlegungen be<strong>de</strong>utsamer<br />

seien als die <strong>Hofabgabeklausel</strong> (Experten 7, 9, 2. 3). Bei zukunftsfähigen Betrieben<br />

liege dies vor allem am Drängen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachfolger einerseits und an <strong><strong>de</strong>r</strong> Notwendigkeit<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits, die Zukunftsfähigkeit <strong>de</strong>s Betriebes durch Investitionen schon vorher zu<br />

sichern. Ausnahmefälle könne es hier lediglich bei <strong>de</strong>n „Sturköpfen“ geben o<strong><strong>de</strong>r</strong>, wo es<br />

menschlich gesehen nicht passt. Allerdings sei es <strong>de</strong>nkbar, dass sich potenziell die Konflikte<br />

zwischen <strong>de</strong>n weichen<strong>de</strong>n Betriebsleitern und <strong>de</strong>n Nachfolgern im Wartestand über<br />

<strong>de</strong>n Abgabezeitpunkt verschärfen könnten (Experten 2, 7). Eben weil mit Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HAK <strong>de</strong>n Hofnachfolgern ein Instrument, <strong>de</strong>n weichen<strong>de</strong>n Betriebsinhaber zur Abgabe zu<br />

bewegen, aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Hand genommen wer<strong>de</strong>. Allerdings böten ja gera<strong>de</strong> Gemeinschaftsunternehmen,<br />

die ja vornehmlich auch aus steuerlichen Grün<strong>de</strong>n gegrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sein, und<br />

<strong>de</strong>swegen nicht an<strong><strong>de</strong>r</strong>s verfahren wür<strong>de</strong>n (Experten 6, 8), hier eine Option zum Interessenausgleich<br />

zwischen <strong>de</strong>n Generationen.<br />

Mehrfach geäußert wur<strong>de</strong> allerdings auch die Ansicht, dass es in Betrieben, bei <strong>de</strong>nen bei<strong>de</strong><br />

Optionen, noch möglich seien, Weiterbewirtschaftung durch einen Nachfolger o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Aufgabe mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze durch <strong>de</strong>n aktuellen Bewirtschafter, bei<br />

Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zu einer verzögerten Abgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> betrieblichen Verantwortung komme<br />

könne, wodurch wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um eine Umorientierung <strong>de</strong>s potenziellen Nachfolgers weg von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft wahrscheinlicher wer<strong>de</strong> (Experte 11).<br />

Als zentrale Gruppe ausgemacht wur<strong>de</strong>n in erster Linie auslaufen<strong>de</strong> Betriebe ohne Nachfolger,<br />

bei <strong>de</strong>nen sich die Betriebsleiter noch leistungsfähig fühlen und eine emotional<br />

starke Bindung zum Hof haben, was beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s bei Betrieben mit Tierhaltung und langer<br />

Familientradition aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall sei. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e dann, wenn diese die<br />

Hoffnung noch nicht aufgegeben haben, dass vielleicht ein Enkel die Tradition doch weiterführen<br />

könnte bzw. wenn die Betriebsleiter ökonomische Vorteile gegenüber einer Betriebsaufgabe<br />

mit Fremdverpachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen zu erkennen glauben, sei eine Weiter-

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