Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
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88 Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />
Rolle spielen“ (Experte 11). Die mehrfach geäußerten Einschätzungen lauteten, dass bei<br />
Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zwischen 20 % und ungefähr einem Drittel <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe weiterwirtschaften<br />
könnte (Experten 2, 3, 12, 20).<br />
Große Einigkeit bestand dagegen darin, in welchen Betrieben Betriebsleiter bei Abschaffung<br />
<strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses und Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiterwirtschaften<br />
wür<strong>de</strong>n. Es sind dies in erster Linie auslaufen<strong>de</strong> Betriebe, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Lebensdauer noch etwas<br />
verlängert wür<strong>de</strong>. Es sei zu erwarten, dass „bei einem Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> auslaufen<strong>de</strong>n Betriebe diese<br />
dann nicht mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze abgegeben wer<strong>de</strong>, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n dass sich die<br />
Betriebsabgabe o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Einstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landbewirtschaftung um drei, fünf o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch acht<br />
Jahre im Schnitt nach oben verschieben“ (Experte 3).<br />
Auch bei <strong>de</strong>n Zukunftsbetrieben bestand weitgehen<strong>de</strong> Übereinstimmung dahingehend,<br />
dass hier im Unterschied zu <strong>de</strong>n auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben kaum Auswirkungen zu erwarten<br />
seien, weil in diesen Betrieben eine ganze Reihe an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Faktoren und Überlegungen be<strong>de</strong>utsamer<br />
seien als die <strong>Hofabgabeklausel</strong> (Experten 7, 9, 2. 3). Bei zukunftsfähigen Betrieben<br />
liege dies vor allem am Drängen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachfolger einerseits und an <strong><strong>de</strong>r</strong> Notwendigkeit<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits, die Zukunftsfähigkeit <strong>de</strong>s Betriebes durch Investitionen schon vorher zu<br />
sichern. Ausnahmefälle könne es hier lediglich bei <strong>de</strong>n „Sturköpfen“ geben o<strong><strong>de</strong>r</strong>, wo es<br />
menschlich gesehen nicht passt. Allerdings sei es <strong>de</strong>nkbar, dass sich potenziell die Konflikte<br />
zwischen <strong>de</strong>n weichen<strong>de</strong>n Betriebsleitern und <strong>de</strong>n Nachfolgern im Wartestand über<br />
<strong>de</strong>n Abgabezeitpunkt verschärfen könnten (Experten 2, 7). Eben weil mit Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
HAK <strong>de</strong>n Hofnachfolgern ein Instrument, <strong>de</strong>n weichen<strong>de</strong>n Betriebsinhaber zur Abgabe zu<br />
bewegen, aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Hand genommen wer<strong>de</strong>. Allerdings böten ja gera<strong>de</strong> Gemeinschaftsunternehmen,<br />
die ja vornehmlich auch aus steuerlichen Grün<strong>de</strong>n gegrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sein, und<br />
<strong>de</strong>swegen nicht an<strong><strong>de</strong>r</strong>s verfahren wür<strong>de</strong>n (Experten 6, 8), hier eine Option zum Interessenausgleich<br />
zwischen <strong>de</strong>n Generationen.<br />
Mehrfach geäußert wur<strong>de</strong> allerdings auch die Ansicht, dass es in Betrieben, bei <strong>de</strong>nen bei<strong>de</strong><br />
Optionen, noch möglich seien, Weiterbewirtschaftung durch einen Nachfolger o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Aufgabe mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze durch <strong>de</strong>n aktuellen Bewirtschafter, bei<br />
Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zu einer verzögerten Abgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> betrieblichen Verantwortung komme<br />
könne, wodurch wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um eine Umorientierung <strong>de</strong>s potenziellen Nachfolgers weg von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirtschaft wahrscheinlicher wer<strong>de</strong> (Experte 11).<br />
Als zentrale Gruppe ausgemacht wur<strong>de</strong>n in erster Linie auslaufen<strong>de</strong> Betriebe ohne Nachfolger,<br />
bei <strong>de</strong>nen sich die Betriebsleiter noch leistungsfähig fühlen und eine emotional<br />
starke Bindung zum Hof haben, was beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s bei Betrieben mit Tierhaltung und langer<br />
Familientradition aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall sei. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e dann, wenn diese die<br />
Hoffnung noch nicht aufgegeben haben, dass vielleicht ein Enkel die Tradition doch weiterführen<br />
könnte bzw. wenn die Betriebsleiter ökonomische Vorteile gegenüber einer Betriebsaufgabe<br />
mit Fremdverpachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen zu erkennen glauben, sei eine Weiter-