20.07.2013 Aufrufe

Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de

Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de

Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

92 Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

Finanzielle Folgen für die AdL<br />

Die finanziellen Folgen für die AdL lassen sich in Mehrausgaben für zusätzliche Renten,<br />

die bislang wegen fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe nicht bewilligt wur<strong>de</strong>n und in Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen<br />

durch einen Rückgang an Beitragszahlern differenzieren. In Folge <strong><strong>de</strong>r</strong> Defizit<strong>de</strong>ckung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Ausgaben durch <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong> sind bei<strong>de</strong> Effekte von diesem zu tragen.<br />

Mehrausgaben für zusätzliche Renten<br />

1. Kosten für Altfälle<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich um Mehrausgaben in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL, die durch eine neu gegebene Rentenberechtigung<br />

von Altfällen, also Landwirten, die sich bereits im Rentenalter befin<strong>de</strong>n und nur<br />

wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK nicht leistungsberechtigt waren, entstehen. Die Abschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Folgen,<br />

die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenberechtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK nicht rentenberechtigten<br />

Landwirte entstehen wür<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n bereits in Kapitel 4 thematisiert. Die Hochrechnung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> untersuchten Stichprobenfälle ergab dabei zusätzliche Rentenaufwendungen von ca.<br />

17,8 Mio. Euro bezogen auf die fünf untersuchten LAKen und 23,4 Mio. Euro auf das<br />

<strong>Bund</strong>esgebiet für die Landwirte nach § 1 Abs. 2 ALG. Die Rentenanwartschaften <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ehegatten waren aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> komplizierten Zusplittungsregelungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL nicht<br />

quantifizierbar. Der Betrag dürfte aber aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> geringeren Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle und <strong>de</strong>m<br />

geringeren durchschnittlichen Rentenanspruch dieser Gruppe <strong>de</strong>utlich niedriger ausfallen.<br />

2. Kosten für ausbleiben<strong>de</strong> Neufälle<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich um Mehrausgaben für Fälle, die sich bei Fortbestehen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeverpflichtung<br />

künftig geweigert hätten, abzugeben und <strong>de</strong>shalb keine Rente erhalten hätten,<br />

nunmehr aber nach Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK leistungsberechtigt sind. Das be<strong>de</strong>utet, dass<br />

bisherige Min<strong><strong>de</strong>r</strong>ausgaben, die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeverweigerung und <strong><strong>de</strong>r</strong> daraus folgen<strong>de</strong>n<br />

fehlen<strong>de</strong>n Rentenberechtigung entstan<strong>de</strong>n sind, künftig wegfallen. Um <strong><strong>de</strong>r</strong>en Kosten abzuschätzen,<br />

kann die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Verweigerer (und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Kosten) fortgeschrieben<br />

wer<strong>de</strong>n 25<br />

.<br />

Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen durch weniger Beitragszahler<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Antwort auf die o. g. Anfrage im Deutschen <strong>Bund</strong>estag, wird argumentiert, im gegenwärtigen<br />

Recht stün<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Zugang an Rentenbeziehern in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel gleichzeitig ein<br />

Zugang an Beitragszahlern gegenüber; dies sei bei Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK nicht mehr <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall<br />

25<br />

Es sei <strong>de</strong>nn, man unterstellt, dass bei Fortgeltung <strong><strong>de</strong>r</strong> jetzigen Regelung, sich die Anzahl verweiger n<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte gegenüber <strong>de</strong>m jetzigen Status quo vergrößern hätte. Dafür könnte sprechen, dass sich<br />

die Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Verweigerer vergrößern könnte (größere Alterskohorten im Regelrentenalter; geringere<br />

Anzahl sicherer Nachfolger). Dagegen sprechen die verschie<strong>de</strong>nen, im LSV-NOG erneut erweiterten<br />

Möglichkeiten, <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK Genüge zu tun sowie die weiterhin gelten<strong>de</strong> abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Beitragspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV (siehe unten Abschnitt 6.3).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!