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Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de

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54 Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter …<br />

– Die durchschnittlich landwirtschaftlich genutzte Fläche <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenbetriebe liegt<br />

bei 51,9 ha und bewegt sich bezogen auf die untersuchten LAKen zwischen 36 ha<br />

(NOS) und 70,8 ha (NB).<br />

– 12 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe bewirtschaften weniger als 10 ha LF, wobei die Anteile dieser<br />

Gruppe zwischen 4 % in NRW und 20 % in NOS liegen.<br />

– 19 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe haben eine landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen 10 und<br />

20 ha (16 % NRW, 29 % NOS).<br />

– Bei 32 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe beträgt die LF zwischen 20 und 50 ha (25 % NOS; 41 % FOB)<br />

und bei 26 % zwischen 50 und 100 ha (18 % NOS; 33 % NRW).<br />

– 9 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe bewirtschaften mehr als 100 ha LF (6 % FOB; 18 % NB).<br />

Insgesamt variieren die Betriebsgrößen <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichproben erheblich (vgl. Tabelle 4.6). Es ist<br />

keine klare Dominanz etwa beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s kleiner o<strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s großer Betriebe und auch<br />

keine bipolare Verteilung zwischen diesen bei<strong>de</strong>n Gruppen zu erkennen. Damit wird auch<br />

die gängige Annahme von Experten nicht bestätigt, die angenommen haben, dass diese<br />

bei<strong>de</strong>n Gruppen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s stark vertreten sind. Diese Vermutung <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten stützt sich<br />

auf folgen<strong>de</strong> Überlegungen:<br />

– Unternehmer mit eher kleinen Betrieben könnten überproportional vertreten sein, weil<br />

sie weniger leicht einen Nachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie fin<strong>de</strong>n, wegen häufiger Befreiungen<br />

keine o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur geringe Ansprüche aus <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK aufweisen und vom Fortbestand<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Beitragspflicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV weniger stark als größere Betriebe betroffen sind.<br />

– Für einen überproportional großen Anteil von Unternehmern mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s großen<br />

Betrieben sprechen die geringere Sanktionswirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> entgangenen AdL-Rente sowie<br />

steuerliche Vorteile einer Weiterbewirtschaftung.

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