Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
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Kapitel 1 Einleitung 1<br />
1 Einleitung<br />
Das Institut für Ländliche Räume <strong>de</strong>s Johann Heinrich von Thünen-Instituts, <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut<br />
für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (TI) wur<strong>de</strong> mit Schreiben <strong>de</strong>s<br />
BMELV vom 18.10.2011 (AZ 124-57500) gebeten, eine aktuelle Bestandsaufnahme und<br />
Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabeverpflichtung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte zu erstellen sowie zu untersuchen, welche Folgen aus einer etwaigen<br />
Streichung dieser Regelung auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nmarkt, auf die Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wettbewerbsfähigkeit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft sowie auf das eigenständige Alterssicherungssystem<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf <strong>de</strong>ssen Finanzierung entstehen könnten.<br />
Die Abgabe <strong>de</strong>s landwirtschaftlichen Unternehmens (Hofabgabe) ist eine <strong><strong>de</strong>r</strong> Anspruchsvoraussetzungen<br />
für <strong>de</strong>n Bezug einer Rente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte (AdL).<br />
Für die Gründung einer eigenständigen Alterssicherung für Landwirte 1957 spielte die<br />
Hofabgabeverpflichtung, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Diskussion häufig auch als <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />
(HAK) bezeichnet wird, eine wichtige Rolle. Sie war in <strong><strong>de</strong>r</strong> politischen Diskussion<br />
viele Jahre lang unumstritten und wur<strong>de</strong> auch bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarsozialreform 1995 bestätigt. In<br />
jüngster Zeit ist das Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmensabgabe aber sowohl im Berufsstand als<br />
auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> sozial- und agrarpolitischen Diskussion zunehmend problematisiert wor<strong>de</strong>n.<br />
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucksache 17/1203) hat im <strong>Bund</strong>estag eine<br />
Entschließung beantragt, mit <strong><strong>de</strong>r</strong> die <strong>Bund</strong>esregierung aufgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n sollte, einen<br />
Gesetzentwurf zur Abschaffung dieser Leistungsvoraussetzung vorzulegen. Der Deutsche<br />
<strong>Bund</strong>estag hat im Juli 2010 diesen Antrag mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Koalitionsfraktionen abgelehnt<br />
(siehe Bericht <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>estagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
vom 15. Juni 2010 – BT-Drucksache 17/2266). Gleichzeitig wur<strong>de</strong> die<br />
Schaffung von Lösungen in bestimmten Ausnahmefällen angekündigt und mit <strong>de</strong>m Gesetz<br />
zur Neuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Organisation <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-<br />
NOG), das 2012 in Kraft getreten ist, auch beschlossen.<br />
1.1 Abgabe <strong>de</strong>s Unternehmens nach § 21 <strong>de</strong>s Gesetzes über die Alterssicherung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte (ALG)<br />
Der Bezug einer Regelaltersrente o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer Rente wegen Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist grundsätzlich<br />
nur möglich, wenn das Unternehmen abgegeben wor<strong>de</strong>n ist. § 21 Abs. 1 <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
über die Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte (ALG) <strong>de</strong>finiert die Abgabe <strong>de</strong>s Unternehmens.<br />
Danach ist ein Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft abgegeben, wenn das Eigentum an<br />
<strong>de</strong>n landwirtschaftlich genutzten Flächen an einen Dritten übergegangen ist.<br />
Dies entspricht auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Ursprungsbestimmung bei Gründung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />
Alterssicherung 1957. Seit 1957 sind aber eine ganze Reihe von Bestimmungen hinzugekommen,<br />
bei <strong>de</strong>nen ein Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft als abgegeben gilt (vgl. ausführ-