Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
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94 Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />
wäre, wür<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK dann ein Beitragszahler verloren gehen. Wie zahlreich solche Fälle<br />
sein könnten, lässt sich kaum voraussagen. Die folgen<strong>de</strong>n Aussagen können daher lediglich<br />
als Orientierungspunkte zur Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Größenordnung möglicher finanzieller<br />
Folgen dienen.<br />
– Durch <strong>de</strong>n Ausfall von 1.000 Beitragszahlern entstün<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe von 2,688 Mio. Euro pro Jahr (Werte für 2012, alte <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>). Allerdings<br />
entstehen in diesen Fällen auch keine zukünftigen Rentenansprüche.<br />
– In <strong><strong>de</strong>r</strong> LZ 2010 haben 19.345 Betriebsleiter in Einzelbetrieben im Haupterwerb im<br />
Alter über 55 Jahre angegeben, über einen sicheren Hofnachfolger zu verfügen (davon<br />
haben o<strong><strong>de</strong>r</strong> planen 13.151 Hofnachfolger eine landwirtschaftliche Ausbildung). Unter<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> - willkürlich gegriffenen - Annahmen, dass 10 % dieser sicheren Hofnachfolger<br />
auf die oben beschriebene Weise im Gefolge einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK „verloren<br />
gingen“, wür<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n LAKen Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen von ca. 5,2 Mio. Euro entstehen, die<br />
dann <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong> zu tragen hätte.<br />
6.3 Mehrkosten <strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherungspflicht in landwirtschaftlicher<br />
Kranken- und Pflegeversicherung bei einer Weiterbewirtschaftung<br />
<strong>de</strong>s Betriebs als abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong>s Moment<br />
Ein Aspekt, <strong><strong>de</strong>r</strong> bei <strong>de</strong>n Expertengesprächen häufiger thematisiert wur<strong>de</strong>, in <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen<br />
Diskussion um das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis bislang jedoch kaum berücksichtigt wur<strong>de</strong>,<br />
ist die abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung, die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher<br />
Unternehmer in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) und landwirtschaftlichen<br />
Pflegeversicherung (LPV) ganz unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK entsteht 26<br />
.<br />
Maßgeblich hierfür sind die teilweise <strong>de</strong>utlich höheren Beitragsbelastung in LKV und<br />
LPV, die bei einer Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s landwirtschaftlichen Unternehmens gegenüber<br />
einer Aufgabe <strong>de</strong>s Unternehmerstatus mit Übernahme eines Status als Altenteiler<br />
entstehen (vgl. Tabelle 6.1). Die höhere Beitragsbelastung <strong><strong>de</strong>r</strong> weiterwirtschaften<strong>de</strong>n<br />
Landwirte hat folgen<strong>de</strong> Ursache:<br />
– Ein Altenteiler hat lediglich einen Krankenversicherungsbeitrag von 8,2 % und einen<br />
Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,95 % (Beitrag für Eltern) auf seine AdL-Rente<br />
zu entrichten. Bezogen auf die durchschnittliche Altersrente eines landwirtschaftlichen<br />
Unternehmers nach § 1 Abs. 2 ALG in Höhe von 460,56 Euro (2012) ist dies ein<br />
monatlicher Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von 46,75 Euro.<br />
26<br />
Auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist bei einer Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s<br />
Betriebs <strong>de</strong>utlich höher als bei einer Betriebsabgabe.