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Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de

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Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses 93<br />

und das ohnehin sehr ungünstige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte wür<strong>de</strong> sich daher weiter verschlechtern. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschätzung<br />

dieser Effekte ist zwischen <strong>de</strong>m Ausfall aktiver Beitragszahler und <strong>de</strong>m Rückgang neu<br />

eintreten<strong><strong>de</strong>r</strong> Beitragszahler bei Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zu unterschei<strong>de</strong>n.<br />

1. Ausfall aktiver beitragszahlen<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte<br />

Für ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> wie weiterwirtschaften<strong>de</strong> Landwirte en<strong>de</strong>t die Beitragspflicht mit Erreichen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze. Insofern macht die Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK hier keinen Unterschied.<br />

Lediglich bei Fällen, in <strong>de</strong>nen bisher ein Anspruch auf Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente<br />

wegen nicht erfolgter Hofabgabe verweigert wur<strong>de</strong>, wür<strong>de</strong> bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK die<br />

Anzahl aktiver Beitragszahler verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, weil dann eine Rentenberechtigung entstün<strong>de</strong><br />

und die Beitragspflicht entfällt. Die Anzahl dieser Fälle ist nicht bekannt, wird aber als<br />

gering eingeschätzt.<br />

2. Ausfall potenzieller Beitragszahler<br />

Um abschätzen zu können, wie viele Beitragszahler in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL als Folge einer Abschaffung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK ausfallen könnten, ist es sinnvoll, zwei Gruppen zu unterschei<strong>de</strong>n.<br />

Die erste Gruppe besteht aus Landwirten ohne Hofnachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie bzw. mit<br />

Nachfolgern, die die Erwerbsform wechseln und <strong>de</strong>n Betrieb im Nebenerwerb weiterbewirtschaften.<br />

Bisher haben diese Landwirte<br />

unter Verzicht auf Altersrente weitergewirtschaftet; sie sind mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze<br />

beitragsfrei in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL, in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV aber weiter beitragspflichtig,<br />

ihren Betrieb an Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> abgegeben o<strong><strong>de</strong>r</strong> an an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Landwirte verpachtet; diese sind<br />

entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> schon Mitglied in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL (an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Landwirt) o<strong><strong>de</strong>r</strong> wer<strong>de</strong>n nicht Mitglied in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL, weil sie im Hauptberuf außerlandwirtschaftlich erwerbstätig bleiben und<br />

sich von <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL befreien lassen (Abgabe an Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>).<br />

Nur in Ausnahmefällen wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Hof an „Neulandwirte“ fremdvergeben und nur in<br />

diesen seltenen Fällen ist es auch bei gelten<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK dazu gekommen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL<br />

ein neuer Beitragszahler zugeführt wur<strong>de</strong> (falls dieser sich nicht von <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL befreien<br />

lassen kann).<br />

Einbußen an Beitragszahlern bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK sind bei dieser ersten Gruppe also<br />

kaum zu erwarten.<br />

Die zweite Gruppe sind Landwirte mit Hofnachfolgern in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie, die <strong>de</strong>n Betrieb im<br />

Haupterwerb weiterbewirtschaften wollen. Bei Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK wäre es <strong>de</strong>nkbar, dass<br />

sich diese Landwirte trotz Hofnachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie nun weigern, abzugeben und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

eigentlich vorgesehene Hofnachfolger daraufhin von einer Nachfolge absieht und außerlandwirtschaftlich<br />

erwerbstätig wird. Sofern die Hofnachfolge im Haupterwerb erfolgt

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