Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
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Kapitel 1 Einleitung 9<br />
Von Befürworterseite wird dieser sozialpolitisch motivierten Kritik an <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK entgegengehalten,<br />
dass das Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis ja schon seit Gründung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />
Alterssicherung bestan<strong>de</strong>n habe und sich daher je<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirt frühzeitig und rechtzeitig<br />
darauf einstellen könne – auch auf <strong>de</strong>n Umstand, dass die AdL lediglich Teilsicherungscharakter<br />
hat und <strong><strong>de</strong>r</strong> ergänzen<strong>de</strong>n privaten Vorsorge bedarf. Weiterhin sei das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />
nicht unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t geblieben, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n in vielen Modifizierungen und Erweiterungen<br />
an die sich än<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong> angepasst wor<strong>de</strong>n. Gera<strong>de</strong> die vielfältigen Modifizierungen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabemöglichkeiten in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit hätten dazu geführt, dass<br />
je<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirt, <strong><strong>de</strong>r</strong> abgeben wolle, auch abgeben könne (BMELV, 2012).<br />
Finanzpolitische und systembezogene Argumente<br />
Neben diesen agrarstruktur- und sozialpolitischen Argumentationen wird vereinzelt auch<br />
finanzpolitisch und systembezogen argumentiert.<br />
Die Leistungen <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL seien zu mehr als 70 % aus <strong>Bund</strong>esmitteln finanziert. Die <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />
rechtfertige und begrün<strong>de</strong> diesen hohen <strong>Bund</strong>esmitteleinsatz. Durch <strong>de</strong>n hohen<br />
<strong>Bund</strong>esmitteleinsatz seien daher in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL an<strong><strong>de</strong>r</strong>e und höhere Voraussetzungen an<br />
<strong>de</strong>n Rentenanspruch zu stellen als etwa in <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung (Fleuth<br />
und Liebscher. 2012, S. 84). Vom <strong>de</strong>utschen Bauernverband (DBV) wird dazu angemerkt,<br />
dass es eine <strong><strong>de</strong>r</strong>art einschnei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Regelung wie die <strong>Hofabgabeklausel</strong> im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
gesetzlichen Rentenversicherung nicht gebe und dass daher die Beiträge zur Alterssicherung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung folgerichtig eine bessere<br />
Rentabilität aufweise. Das wer<strong>de</strong> allerdings nicht in ausreichen<strong>de</strong>m Maße durch <strong>Bund</strong>esmittel<br />
gewürdigt (Deutscher Bauernverband, 2010). Damit ist gemeint, dass die höhere<br />
Hür<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> durch <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n zehnprozentigen Beitragsvorteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
AdL gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> GRV nach Meinung <strong>de</strong>s DBV nicht hinreichend abgegolten wer<strong>de</strong>. In<br />
einer Antwort <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>esregierung auf eine Kleine Anfrage <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>estagsfraktion von<br />
Bündnis 90/Die Grünen (<strong>Bund</strong>estags-Drucksache 17/5691) wird argumentiert, dass die<br />
finanziellen Folgen einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> nicht vorhersehbar seien,<br />
aber je<strong>de</strong>nfalls (…) als erheblich einzuschätzen seien. Maßgeblich hierfür sei neben zusätzlichen<br />
Rentenzahlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umstand, dass dann <strong>de</strong>m Zugang an Rentenbeziehern im<br />
Unterschied zum gegenwärtigen Recht kein gleichzeitiger Zugang an Beitragszahlern gegenüberstün<strong>de</strong>.<br />
(Ebenda, S. 3).<br />
Vereinzelt wird auch das systembezogene Argument geäußert, die Eigenständigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
landwirtschaftlichen Alterssicherung als Son<strong><strong>de</strong>r</strong>sicherungssystem hänge vom Fortbestehen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK ab. So argumentierte <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarsozialpolitische Sprecher <strong><strong>de</strong>r</strong> FDP-<br />
<strong>Bund</strong>estagsfraktion, Dr. Geisen, anlässlich <strong><strong>de</strong>r</strong> parlamentarischen Debatte bei Verabschiedung<br />
<strong>de</strong>s LSV-NOG, dass eine Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> zwangsläufig das En<strong>de</strong><br />
einer eigenständigen Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte be<strong>de</strong>uten wür<strong>de</strong>.