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Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de

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Abstract/Zusammenfassung v<br />

kunftsbetriebe wählen häufig die Variante <strong><strong>de</strong>r</strong> gleiten<strong>de</strong>n Übergabe, bei <strong><strong>de</strong>r</strong> die Hofnachfolger<br />

schrittweise in die unternehmerische Verantwortung mit eingebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Bei<br />

auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben ohne Nachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie besteht dagegen die Neigung, <strong>de</strong>n<br />

Betrieb solange wie möglich weiter zu bewirtschaften. Auch ökonomische Grün<strong>de</strong> sind<br />

hier maßgeblich, weil <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitraum bis zum Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente ansonsten nicht überbrückt<br />

wer<strong>de</strong>n könnte. Die Entscheidung über <strong>de</strong>n Übergabezeitpunkt ist nicht allein von<br />

betrieblichen Gegebenheiten abhängig, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n hängt auch sehr stark mit persönlichen<br />

Faktoren zusammen.<br />

Den Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung kommt nach Überzeugung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

überwiegen<strong>de</strong>n Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> befragten Experten eine wichtige Rolle bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung<br />

über <strong>de</strong>n Zeitpunkt zur Abgabe <strong>de</strong>s Betriebs o<strong><strong>de</strong>r</strong> zur Einstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung zu.<br />

Hervorgehoben wird überwiegend die durch das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis ausgelöste Notwendigkeit,<br />

sich mit <strong>de</strong>m Thema Ruhestand und Betriebsweitergabe bzw. –aufgabe auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>zusetzen.<br />

Die HAK dient als Orientierungspunkt für die Generationen und unterstützt<br />

die Beratung von außen. Von einer <strong>de</strong>utlich geringeren Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten wird<br />

die strukturpolitische Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK bestritten und <strong><strong>de</strong>r</strong>en nachteilige Folgen für einen<br />

Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> auslaufen<strong>de</strong>n Betriebe betont. In auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben und bei Betrieben, in<br />

<strong>de</strong>nen diese Frage noch offen ist, wird <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK als verhaltenssteuern<strong>de</strong>s bzw. –einschränken<strong>de</strong>s<br />

Moment eine größere Wirkung zugeschrieben als bei wachstumsorientierten<br />

Zukunftsbetrieben. Das Phänomen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe an ein Kind, ohne dass dieses im Betrieb<br />

mitarbeitet und sich an <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Betriebes etwas än<strong><strong>de</strong>r</strong>t (sogenannte<br />

„Scheinabgaben“, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Existenz allerdings aus juristischer Perspektive bestritten wird),<br />

wird von nahezu allen Experten bestätigt, aber vom Umfang her sehr unterschiedlich eingeschätzt.<br />

Die Bandbreite <strong><strong>de</strong>r</strong> Schätzungen ist enorm groß und reicht von „es gibt keine<br />

Scheinverpachtungen“ bis zu „80 % aller Betriebe ohne Nachfolger“.<br />

In Kapitel 6 wer<strong>de</strong>n Überlegungen zu <strong>de</strong>n möglichen Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

angestellt. Die Vielfalt entscheidungsrelevanter Faktoren lässt fundierte<br />

Voraussagen über die Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses auf<br />

die Agrarstruktur, <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nmarkt o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Wettbewerbsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft<br />

nicht zu. Schon die Einschätzungen darüber, wie viele Betriebsleiter bei Abschaffung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> weiter wirtschaften wür<strong>de</strong>n, gehen weit auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>. Die<br />

überwiegend geäußerte Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragten ist, dass bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK<br />

zwischen einem Fünftel bis zu ungefähr einem Drittel <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe weiter wirtschaften<br />

wür<strong>de</strong>n. Große Einigkeit bestand dagegen darin, dass dies in erster Linie auslaufen<strong>de</strong> Betriebe<br />

seien, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Lebensdauer noch etwas verlängert wür<strong>de</strong>. Bei <strong>de</strong>n Zukunftsbetrieben<br />

seien dagegen im Unterschied zu <strong>de</strong>n auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben kaum Auswirkungen zu erwarten,<br />

weil in diesen Betrieben eine ganze Reihe an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Faktoren und Überlegungen<br />

be<strong>de</strong>utsamer sind als die <strong>Hofabgabeklausel</strong>. Hier bieten auch Gemeinschaftsunternehmen<br />

und die Option <strong>de</strong>s § 21 Abs. 8 ALG eine Option, die Interessen <strong><strong>de</strong>r</strong> ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> übernehmen<strong>de</strong>n Betriebsleitergeneration zu vereinbaren.

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