Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
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58 Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter …<br />
Zum einen ist klar, dass die erfassten Betriebsleiter durch die <strong>Hofabgabeklausel</strong> nicht von<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterbewirtschaftung abgehalten wur<strong>de</strong>n. Offensichtlich scheint das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />
für diese Landwirte eine Hür<strong>de</strong> zu bil<strong>de</strong>n, an <strong><strong>de</strong>r</strong> manche scheitern bzw. die sie<br />
nicht nehmen wollen. Entgegen teilweise geäußerter Expertenansichten hat eine nicht geringe<br />
Anzahl von Landwirten keine Möglichkeit gefun<strong>de</strong>n (o<strong><strong>de</strong>r</strong> diese auch nicht gesucht),<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabevorschrift irgendwie zu entsprechen und <strong>de</strong>n Rentenbezug zu sichern. Im<br />
Hinblick auf die agrarstrukturelle Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK können daraus keine direkten<br />
Schlussfolgerungen gezogen wer<strong>de</strong>n, weil aus <strong>de</strong>n Zahlen nicht abgeleitet wer<strong>de</strong>n kann,<br />
wie viele Betriebe vom Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis davon abgehalten wur<strong>de</strong>n, es diesen Betriebsleitern<br />
gleichzutun und ebenfalls bei Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiter zu wirtschaften.<br />
Dass die Anzahl weiterwirtschaften<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter aber ohne HAK höher liegen<br />
dürfte, erscheint naheliegend. In je<strong>de</strong>m Fall belegen die Zahlen, dass Landwirte in<br />
nicht zu vernachlässigen<strong><strong>de</strong>r</strong> Größenordnung gewillt sind, ihren Betrieb trotz offenkundig<br />
daraus erwachsen<strong><strong>de</strong>r</strong> Nachteile (Verzicht auf AdL-Altersrente; höherer LKV-Beitrag)<br />
auch mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiter zu bewirtschaften.<br />
Aus sozialpolitischer Sicht könnte man argumentieren, dass die Fallzahlen belegen, dass<br />
einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von Landwirten (und in ca. <strong><strong>de</strong>r</strong> Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle auch<br />
<strong>de</strong>n Ehegatten) aus strukturpolitischen Erwägungen heraus eine Altersrente vorenthalten<br />
wird, obwohl diese Gruppe im Schnitt 35 Jahre und 7 Monate dafür Beiträge bezahlt hat.<br />
Dies tangiert die soziale Absicherungsfunktion <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL, die gegenläufig zu <strong>de</strong>n strukturpolitischen<br />
Steuerungseffekte wirkt: Diejenigen Landwirte, bei <strong>de</strong>nen aufgrund einer<br />
überdurchschnittlichen Betriebsgröße <strong><strong>de</strong>r</strong> strukturpolitische Effekt am größten wäre, sind<br />
gemessen an ihren Einkünften am wenigsten von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einbuße <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente betroffen<br />
bzw. für diese Gruppe ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Druck <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zur Betriebsabgabe am geringsten. Für Betriebsleiter<br />
mit wenig Eigentumsfläche ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Effekt dagegen genau entgegengesetzt: Der<br />
Verlust <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente wiegt am schwersten, weil es einen vergleichsweise großen Anteil<br />
an <strong>de</strong>n Einkünften ausmacht und <strong><strong>de</strong>r</strong> Anreiz zur Abgabe ist dadurch relativ größer. Der<br />
strukturpolitische Effekt ist dagegen aufgrund <strong>de</strong>s geringeren Umfangs an mobilisierter<br />
Fläche kleiner als bei <strong><strong>de</strong>r</strong> zuerst genannten Gruppe von Betriebsleitern.<br />
Bei einer Abschaffung <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses für die Altfälle <strong><strong>de</strong>r</strong> fünf LAKen, in <strong>de</strong>nen<br />
Stichproben erfasst wur<strong>de</strong>n, wür<strong>de</strong>n sich Mehrkosten für <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eshaushalt in einer<br />
Größenordnung von ungefähr 20 Mio. Euro (berechnet wur<strong>de</strong>n 17,8 Mio. Euro) ergeben<br />
wür<strong>de</strong>n. Hochgerechnet auf <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong> wären es ca. 25 Mio. Euro (berechnet wur<strong>de</strong>n<br />
23,4 Mio. Euro). Allerdings ist ausdrücklich zu betonen, dass dies lediglich eine grobe<br />
Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Größenordnung sein kann, weil diese Rechnung auf einer Stichprobe<br />
beruht, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Repräsentativität nicht eingeschätzt wer<strong>de</strong>n kann.