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Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de

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58 Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter …<br />

Zum einen ist klar, dass die erfassten Betriebsleiter durch die <strong>Hofabgabeklausel</strong> nicht von<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterbewirtschaftung abgehalten wur<strong>de</strong>n. Offensichtlich scheint das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />

für diese Landwirte eine Hür<strong>de</strong> zu bil<strong>de</strong>n, an <strong><strong>de</strong>r</strong> manche scheitern bzw. die sie<br />

nicht nehmen wollen. Entgegen teilweise geäußerter Expertenansichten hat eine nicht geringe<br />

Anzahl von Landwirten keine Möglichkeit gefun<strong>de</strong>n (o<strong><strong>de</strong>r</strong> diese auch nicht gesucht),<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabevorschrift irgendwie zu entsprechen und <strong>de</strong>n Rentenbezug zu sichern. Im<br />

Hinblick auf die agrarstrukturelle Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK können daraus keine direkten<br />

Schlussfolgerungen gezogen wer<strong>de</strong>n, weil aus <strong>de</strong>n Zahlen nicht abgeleitet wer<strong>de</strong>n kann,<br />

wie viele Betriebe vom Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis davon abgehalten wur<strong>de</strong>n, es diesen Betriebsleitern<br />

gleichzutun und ebenfalls bei Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiter zu wirtschaften.<br />

Dass die Anzahl weiterwirtschaften<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter aber ohne HAK höher liegen<br />

dürfte, erscheint naheliegend. In je<strong>de</strong>m Fall belegen die Zahlen, dass Landwirte in<br />

nicht zu vernachlässigen<strong><strong>de</strong>r</strong> Größenordnung gewillt sind, ihren Betrieb trotz offenkundig<br />

daraus erwachsen<strong><strong>de</strong>r</strong> Nachteile (Verzicht auf AdL-Altersrente; höherer LKV-Beitrag)<br />

auch mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiter zu bewirtschaften.<br />

Aus sozialpolitischer Sicht könnte man argumentieren, dass die Fallzahlen belegen, dass<br />

einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von Landwirten (und in ca. <strong><strong>de</strong>r</strong> Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle auch<br />

<strong>de</strong>n Ehegatten) aus strukturpolitischen Erwägungen heraus eine Altersrente vorenthalten<br />

wird, obwohl diese Gruppe im Schnitt 35 Jahre und 7 Monate dafür Beiträge bezahlt hat.<br />

Dies tangiert die soziale Absicherungsfunktion <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL, die gegenläufig zu <strong>de</strong>n strukturpolitischen<br />

Steuerungseffekte wirkt: Diejenigen Landwirte, bei <strong>de</strong>nen aufgrund einer<br />

überdurchschnittlichen Betriebsgröße <strong><strong>de</strong>r</strong> strukturpolitische Effekt am größten wäre, sind<br />

gemessen an ihren Einkünften am wenigsten von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einbuße <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente betroffen<br />

bzw. für diese Gruppe ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Druck <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zur Betriebsabgabe am geringsten. Für Betriebsleiter<br />

mit wenig Eigentumsfläche ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Effekt dagegen genau entgegengesetzt: Der<br />

Verlust <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente wiegt am schwersten, weil es einen vergleichsweise großen Anteil<br />

an <strong>de</strong>n Einkünften ausmacht und <strong><strong>de</strong>r</strong> Anreiz zur Abgabe ist dadurch relativ größer. Der<br />

strukturpolitische Effekt ist dagegen aufgrund <strong>de</strong>s geringeren Umfangs an mobilisierter<br />

Fläche kleiner als bei <strong><strong>de</strong>r</strong> zuerst genannten Gruppe von Betriebsleitern.<br />

Bei einer Abschaffung <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses für die Altfälle <strong><strong>de</strong>r</strong> fünf LAKen, in <strong>de</strong>nen<br />

Stichproben erfasst wur<strong>de</strong>n, wür<strong>de</strong>n sich Mehrkosten für <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eshaushalt in einer<br />

Größenordnung von ungefähr 20 Mio. Euro (berechnet wur<strong>de</strong>n 17,8 Mio. Euro) ergeben<br />

wür<strong>de</strong>n. Hochgerechnet auf <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong> wären es ca. 25 Mio. Euro (berechnet wur<strong>de</strong>n<br />

23,4 Mio. Euro). Allerdings ist ausdrücklich zu betonen, dass dies lediglich eine grobe<br />

Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Größenordnung sein kann, weil diese Rechnung auf einer Stichprobe<br />

beruht, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Repräsentativität nicht eingeschätzt wer<strong>de</strong>n kann.

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