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Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de

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80 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

5.3.5 Beschreibung <strong><strong>de</strong>r</strong> steuern<strong>de</strong>n Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK<br />

Wie wer<strong>de</strong>n die steuern<strong>de</strong>n <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK auf die Abgabeentscheidung nun von <strong>de</strong>n<br />

Experten beschrieben? Wie wirkt die HAK tatsächlich?<br />

Die Rolle <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK als Institution wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n Experten häufig angeführt. Die HAK<br />

diene als Orientierungspunkt für die Generationen, für die ältere Generation als festgelegter<br />

Zeitpunkt, an <strong>de</strong>m man sich von <strong><strong>de</strong>r</strong> Verantwortung für die Bewirtschaftung zu lösen<br />

habe, für die nachfolgen<strong>de</strong> Generation als Fixpunkt für <strong>de</strong>n quasi letztmöglichen Einstieg<br />

in die Verantwortung (Experte 22). Die HAK sei insofern eine feste Institution, die<br />

die Erwartungen und das Verhalten steuert. Sie för<strong><strong>de</strong>r</strong>e aber <strong>de</strong>n Generationenwechsel<br />

aber eben in erster Linie nur in Bezug auf die Bewirtschaftung, nicht auf <strong>de</strong>n Eigentümerstatus<br />

(Experte 18). Hervorgehoben wird von mehreren Experten die durch das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />

ausgelöste Notwendigkeit, sich mit <strong>de</strong>m Thema Ruhestand und Betriebsweitergabe<br />

bzw. -aufgabe auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>zusetzen. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel wer<strong>de</strong> dieses Thema in <strong>de</strong>n<br />

meisten Familien viel zu spät angesprochen, um <strong>de</strong>n mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe häufig verbun<strong>de</strong>nen<br />

Generationenkonflikt zu umgehen. Die <strong>Hofabgabeklausel</strong> trage dazu bei, dass die<br />

Leute quasi mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Nase auf Notwendigkeiten gestoßen wer<strong>de</strong>n, sich mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Thematik zu<br />

befassen. Die Haupttriebfe<strong><strong>de</strong>r</strong> sei dabei <strong><strong>de</strong>r</strong> finanzielle Anreiz bzw. umgekehrt die Sanktionierung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Nichtabgabe, d. h. auf die Altersrente, für die man viele Jahre Pflichtbeiträge<br />

entrichtet hat, nicht verzichten zu wollen (Experte 12).<br />

Die <strong>Hofabgabeklausel</strong> habe eine wichtige Funktion als Beratungshilfe von außen.<br />

Auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Beratung helfe die HAK als Diskussionsanstoß sehr, weil sich die Menschen<br />

lei<strong><strong>de</strong>r</strong> viel zu spät mit diesem Thema beschäftigen. Die HAK hat aus Sicht einiger Experten<br />

die Hauptfunktion, die Leute anzuhalten, sich mit <strong>de</strong>m Thema zu beschäftigen und<br />

eine Entscheidung zu treffen. Bei <strong>de</strong>n meisten wer<strong>de</strong> mit 65 Jahren und <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

die Entscheidung angestoßen o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine neue Diskussion ausgelöst. Hofabgabe im<br />

Alterskassensinn sei aber eben nicht Hofübergabe im eigentumsrechtlichen Sinne, die <strong>de</strong>n<br />

Nachfolger erst zu vollem eigenen unternehmerischen Han<strong>de</strong>ln befähige. Es gebe ja die<br />

Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Verpachtung, <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe an die Ehefrau o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Regelung <strong>de</strong>s § 21 Abs.<br />

8 ALG, die alle rege genutzt wer<strong>de</strong>n und die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle <strong><strong>de</strong>r</strong> eigentumsrechtlichen<br />

Übergabe vorgeschaltet wer<strong>de</strong>n (Experte 18). Die Abgabeklausel erzeuge relativ<br />

wenig Druck, eben weil man auch verpachten könne. Nur in <strong>de</strong>m Sinne, dass sich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

eine o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e überlegt, wenn ich eh was verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n muss, dann kann ich ja gleich übergeben.<br />

Die Bandbreite <strong><strong>de</strong>r</strong> Möglichkeiten (Verpachtung, Abgabe an <strong>de</strong>n Ehegatten usw.)<br />

sei so, dass die Latte nicht sehr hoch gelegt sei und es im Grun<strong>de</strong> nur geringe Anstrengungen<br />

bedürfe, diese Latte nicht zu reißen und so rentenberechtigt zu wer<strong>de</strong>n. Insofern dürfe<br />

die Steuerungswirkung dieser Vorschrift nicht überschätzt wer<strong>de</strong>n. Die Phase, ab <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nachfolger die volle unternehmerische Verantwortung übertragen bekommt, dauere bei<br />

manchen bis 50. Zuvor gebe es häufig ein „Nebeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong>herwursteln“, bei <strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofnachfolger<br />

davon ausgeht, dass er irgendwann <strong>de</strong>n Betrieb bekommt, sich aber nicht traut

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