Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
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102 Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />
Württemberg, die in ihrer beruflichen Praxis mit <strong>de</strong>m Ab- und Aufgabeverhalten in landwirtschaftlichen<br />
Unternehmen, <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtsfamilien sowie Hofübergaben<br />
befasst sind. Weiterhin konnten Verantwortliche von Kreisbauernverbän<strong>de</strong>n aus<br />
diesen <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n schriftlich befragt wer<strong>de</strong>n. Ausgewertet wur<strong>de</strong>n Aussagen zu folgen<strong>de</strong>n<br />
Themenkomplexen: die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenleistung aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Landwirte für die Alterseinkünfte insgesamt, das Übergabealter und <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabezeitpunkt,<br />
die präferierte Abgabeoption, <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellenwert <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK als Entscheidungsfaktor und <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
steuern<strong>de</strong> Wirkung sowie die sogenannten „Scheinabgaben“. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Expertenaussagen<br />
und ihrer Gesamtinterpretation war zu berücksichtigen, dass die Aussagen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> befragten Experten keineswegs homogen waren und dass sich die Experten häufig nur<br />
zu einem Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> hier ausgewerteten Kategorien geäußert haben.<br />
Anteil AdL an Alterseinkünften<br />
Die Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte ist lediglich eine Teilsicherung. Der Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />
Altersrente beläuft sich im Durchschnitt auf ein Viertel <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterseinkünfte,<br />
kann aber in kleineren Betrieben ohne Nachfolger, die ihre Alterseinkünfte auf<br />
<strong>de</strong>m Pachtmarkt zu realisieren haben, auch die Hälfte ausmachen. Die Bandbreite zwischen<br />
<strong>de</strong>n Betrieben ist sehr groß, die Alterssicherungs-Situation von Zukunftsbetrieben<br />
stellt sich im Regelfall <strong>de</strong>utlich positiver dar als die von auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben. Bei Zukunftsbetrieben<br />
sind die Zahlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskasse häufig eher „Taschengeld<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Zubrot“. Eine größere finanzielle Abhängigkeit vom Betrieb korrespondiert<br />
mit einer geringeren Bereitschaft, <strong>de</strong>n Hof frühzeitig o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze<br />
abzugeben als bei einer Konstellation, in <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Alterseinkünfte zur<br />
Verfügung stehen. Daher fällt auch die sanktionieren<strong>de</strong> Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK in Abhängigkeit<br />
von <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Rente für die Alterseinkünfte insgesamt unterschiedlich<br />
aus: Je größer dieser Anteil ist, umso stärker wird die <strong>Hofabgabeklausel</strong> als sanktionierend<br />
und daher verhaltensrelevant bzw. -steuernd wahrgenommen.<br />
Eintrittsalter und Abgabealter<br />
Das Eintrittsalter von jungen landwirtschaftlichen Unternehmern und das Übergabealter<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Betriebsleitergeneration sind insofern von Relevanz für die<br />
hier interessieren<strong>de</strong>n Zusammenhänge, als vorzeitige, vor Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze<br />
getätigten Abgaben, belegen könnten, dass das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis als steuern<strong>de</strong>s Moment<br />
<strong>de</strong>s Generationenwechsels nur bedingt greift. Umgekehrt können Übergaben mit<br />
Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze als Beleg für eine Wirksamkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />
verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Unter <strong>de</strong>n Experten dominiert die Einschätzung, dass das Erreichen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze in <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegen<strong>de</strong>n Mehrzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle <strong><strong>de</strong>r</strong> Übergabezeitpunkt im<br />
rentenrechtlichen Sinne ist. Nur wenige Betriebsinhaber schei<strong>de</strong>n vorzeitig aus und überbrücken<br />
dann die Zeit bis zur Rente. Dabei wird zwischen Zukunftsbetrieben auf <strong><strong>de</strong>r</strong> einen<br />
Seite und auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben auf <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite differenziert. Zukunftsbetriebe<br />
(mit Hofnachfolgern) wählen häufig die Variante <strong><strong>de</strong>r</strong> gleiten<strong>de</strong>n Übergabe, bei <strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />
Hofnachfolger schrittweise in die unternehmerische Verantwortung mit eingebun<strong>de</strong>n wer-