Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses 95<br />
– Beim landwirtschaftlichen Unternehmer bemisst sich dagegen sein LKV/LPV-Beitrag<br />
weiterhin nach <strong>de</strong>m Solidarprinzip und <strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>s<br />
von ihm geführten landwirtschaftlichen Betriebes. Je größer also das Einkommenspotenzial<br />
<strong>de</strong>s landwirtschaftlichen Unternehmens ist, umso größer sind die Mehrkosten<br />
für LKV und LPV bei Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s Betriebes gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsabgabe<br />
und <strong>de</strong>m Status als Altenteiler.<br />
Die folgen<strong>de</strong> Tabelle 6.1 ver<strong>de</strong>utlicht diese Mehrbelastung für Landwirte in <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen<br />
Krankenkassen/Pflegekassen Ba<strong>de</strong>n-Württemberg und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen/Bremen<br />
und dort für die Beitragsklassen 2, 5, 10, 15 sowie die höchste Beitragsklasse 20. Die Beispiele<br />
ver<strong>de</strong>utlichen, dass insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Weiterbewirtschaftung bei großen Betrieben<br />
dazu führt, dass die Mehrkosten bei <strong>de</strong>n LKV/LPV-Beiträgen gemessen an einer durchschnittlichen<br />
AdL-Rente erheblich sind.<br />
Tabelle 6.1: Mehrbelastung mit LKV- und LPV-Beiträgen in Abhängigkeit von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Beitragsklasse bei Weiterbewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes<br />
im Vergleich zur Hofabgabe in <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Alterskassen<br />
Ba<strong>de</strong>n-Württemberg (BW) und Nordrhein-Westfalen (NRW) für<br />
landwirtschaftliche Unternehmer (in Euro pro Monat)<br />
Beitrags<br />
klasse<br />
LKV- und LPV-Beitrag bei<br />
Weiterbewirtschaftung<br />
LSV<br />
Ba<strong>de</strong>n-<br />
Württemberg<br />
LSV<br />
Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen-<br />
Bremen<br />
LKV- und LPV-<br />
Beitrag bei<br />
Hofabgabe<br />
bei durchschnittlicher<br />
Regelaltersrente<br />
für Lw § 1, Abs. 2<br />
Differenz Beitrag Differenz Beitrag<br />
Weiterbewirtschaftung Weiterbewirtschaftung<br />
und Hofabgabe für BW und Hofabgabe für NB<br />
für Lw § 1, Abs. 2<br />
für Lw § 1, Abs. 2<br />
2 86,22 68,43 46,75 39,47 21,68<br />
5 193,45 140,75 46,75 146,70 94,00<br />
10 287,40 263,93 46,75 240,65 217,18<br />
15 370,31 367,53 46,75 323,56 320,78<br />
20 539,44 540,32 46,75 492,69 493,57<br />
Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Quartalsstatistik IV/2011 <strong>de</strong>s LSV-Spitzenverbands und<br />
Angaben <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen BW und NB.<br />
Je größer also das Einkommenspotenzial eines Betriebes ist, umso höher sind die Mehrkosten<br />
auch für die landwirtschaftliche Krankenversicherung. Insgesamt verstärken die<br />
Mehrkosten für die LKV bei einer Weiterbewirtschaftung eines Betriebes damit die Sanktionswirkung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong>. Diese Anreizwirkung bleibt aber auch bei einer Abschaffung<br />
<strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses bestehen. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Beitragsklasse 2 sind die Unterschie<strong>de</strong><br />
noch sehr gering, sie steigen aber in höheren Beitragsklassen <strong>de</strong>utlich an. In Bei-