Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
98 Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />
nach <strong>de</strong>n möglichen Konsequenzen einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK wird in <strong>de</strong>n Kapiteln 4<br />
und 6 thematisiert.<br />
Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur landwirtschaftlicher Betriebsinhaber in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU<br />
In Kapitel 2 wird durch einen Vergleich mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen<br />
Union (EU) untersucht, ob sich Anhaltspunkte für eine günstige Beeinflussung <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft durch die HAK fin<strong>de</strong>n lassen.<br />
Der Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Unternehmer in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU zeigt,<br />
dass die EU-Län<strong><strong>de</strong>r</strong> mit agrarsozialen Son<strong><strong>de</strong>r</strong>sicherungssystemen (ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>;<br />
ENASP = European Network of Agricultural Social Protection Systems) Finnland, Frankreich,<br />
Deutschland, Österreich und Polen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausnahme Griechenland <strong>de</strong>n geringsten<br />
Anteil älterer Betriebsinhaber an allen Betriebsinhabern in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft aufweisen.<br />
Deutschland hat in Bezug auf die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter ab 65 Jahren mit 6,6 % <strong>de</strong>n<br />
zweitgeringsten Anteil und liegt in Bezug auf die landwirtschaftlich benutzte Fläche mit<br />
4,7 % lediglich hinter Frankreich und Finnland und knapp vor Polen und Österreich. Der<br />
Durchschnitt aller EU-Mitgliedstaaten beträgt 27,4 % bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl und 13,2 % bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
landwirtschaftlich genutzten Fläche. Bei <strong>de</strong>n Anteilen jüngerer Betriebsinhaber unter 35<br />
Jahren an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe liegen die ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong> ebenfalls vorne, wobei<br />
Deutschland (7,9 %) hier nur knapp über <strong>de</strong>m EU-Durchschnitt (7,6 %) liegt und bezogen<br />
auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche (D: 6,8 %) sogar unter <strong>de</strong>m EU-Durchschnitt<br />
(8.7 %).<br />
Der Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarsozialen Son<strong><strong>de</strong>r</strong>systeme in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU zeigt, dass Deutschland und<br />
Frankreich die Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmertätigkeit für <strong>de</strong>n Rentenbezug voraussetzen, Österreich<br />
und Finnland dagegen nicht. Polen setzt für die Grundrente keine Abgabe voraus,<br />
die Zusatzrente wird dagegen bei Weiterbewirtschaftung gekürzt o<strong><strong>de</strong>r</strong> ganz gestrichen.<br />
Insgesamt bestehen in Deutschland die rigi<strong>de</strong>sten Vorgaben. Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> im Vergleich zu<br />
Deutschland recht ähnlichen gesetzlichen Vorgaben belassen die französischen Regelungen<br />
<strong>de</strong>n Landwirten dort größere Handlungsspielräume. Diese bestehen in <strong><strong>de</strong>r</strong> häufig genutzte<br />
Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegattenabgabe, bei <strong><strong>de</strong>r</strong> es, an<strong><strong>de</strong>r</strong>s als in Deutschland, keine Ruhensregelung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Rente beim früheren Betriebsinhaber gibt, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatte die Regelaltersgrenze<br />
erreicht und nicht abgeben will. Weiterhin können die französischen Altenteiler<br />
über <strong>de</strong>utlich größere Rückbehaltsflächen als ihre <strong>de</strong>utschen Kollegen verfügen. In<br />
Polen wird lediglich die Zusatzrente bei Nichtabgabe <strong>de</strong>s Betriebes einbehalten, die Regelaltersrente<br />
aber ausbezahlt.<br />
Die Frage, ob die vorliegen<strong>de</strong>n Ergebnisse nun das Argument, die insgesamt günstige Altersstruktur<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft könne maßgeblich auf<br />
das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung zurückgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />
nun unterstützen, ist nicht ein<strong>de</strong>utig zu beantworten. Bei einem Vergleich zwischen<br />
Deutschland und Frankreich auf <strong><strong>de</strong>r</strong> einen Seite und <strong>de</strong>m Vereinigten Königreich, Spanien<br />
und Italien auf <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite, ist eine solche Auffassung zweifellos naheliegend. Die