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Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de

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98 Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

nach <strong>de</strong>n möglichen Konsequenzen einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK wird in <strong>de</strong>n Kapiteln 4<br />

und 6 thematisiert.<br />

Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur landwirtschaftlicher Betriebsinhaber in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU<br />

In Kapitel 2 wird durch einen Vergleich mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen<br />

Union (EU) untersucht, ob sich Anhaltspunkte für eine günstige Beeinflussung <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft durch die HAK fin<strong>de</strong>n lassen.<br />

Der Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Unternehmer in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU zeigt,<br />

dass die EU-Län<strong><strong>de</strong>r</strong> mit agrarsozialen Son<strong><strong>de</strong>r</strong>sicherungssystemen (ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>;<br />

ENASP = European Network of Agricultural Social Protection Systems) Finnland, Frankreich,<br />

Deutschland, Österreich und Polen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausnahme Griechenland <strong>de</strong>n geringsten<br />

Anteil älterer Betriebsinhaber an allen Betriebsinhabern in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft aufweisen.<br />

Deutschland hat in Bezug auf die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter ab 65 Jahren mit 6,6 % <strong>de</strong>n<br />

zweitgeringsten Anteil und liegt in Bezug auf die landwirtschaftlich benutzte Fläche mit<br />

4,7 % lediglich hinter Frankreich und Finnland und knapp vor Polen und Österreich. Der<br />

Durchschnitt aller EU-Mitgliedstaaten beträgt 27,4 % bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl und 13,2 % bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlich genutzten Fläche. Bei <strong>de</strong>n Anteilen jüngerer Betriebsinhaber unter 35<br />

Jahren an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe liegen die ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong> ebenfalls vorne, wobei<br />

Deutschland (7,9 %) hier nur knapp über <strong>de</strong>m EU-Durchschnitt (7,6 %) liegt und bezogen<br />

auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche (D: 6,8 %) sogar unter <strong>de</strong>m EU-Durchschnitt<br />

(8.7 %).<br />

Der Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarsozialen Son<strong><strong>de</strong>r</strong>systeme in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU zeigt, dass Deutschland und<br />

Frankreich die Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmertätigkeit für <strong>de</strong>n Rentenbezug voraussetzen, Österreich<br />

und Finnland dagegen nicht. Polen setzt für die Grundrente keine Abgabe voraus,<br />

die Zusatzrente wird dagegen bei Weiterbewirtschaftung gekürzt o<strong><strong>de</strong>r</strong> ganz gestrichen.<br />

Insgesamt bestehen in Deutschland die rigi<strong>de</strong>sten Vorgaben. Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> im Vergleich zu<br />

Deutschland recht ähnlichen gesetzlichen Vorgaben belassen die französischen Regelungen<br />

<strong>de</strong>n Landwirten dort größere Handlungsspielräume. Diese bestehen in <strong><strong>de</strong>r</strong> häufig genutzte<br />

Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegattenabgabe, bei <strong><strong>de</strong>r</strong> es, an<strong><strong>de</strong>r</strong>s als in Deutschland, keine Ruhensregelung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Rente beim früheren Betriebsinhaber gibt, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatte die Regelaltersgrenze<br />

erreicht und nicht abgeben will. Weiterhin können die französischen Altenteiler<br />

über <strong>de</strong>utlich größere Rückbehaltsflächen als ihre <strong>de</strong>utschen Kollegen verfügen. In<br />

Polen wird lediglich die Zusatzrente bei Nichtabgabe <strong>de</strong>s Betriebes einbehalten, die Regelaltersrente<br />

aber ausbezahlt.<br />

Die Frage, ob die vorliegen<strong>de</strong>n Ergebnisse nun das Argument, die insgesamt günstige Altersstruktur<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft könne maßgeblich auf<br />

das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung zurückgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />

nun unterstützen, ist nicht ein<strong>de</strong>utig zu beantworten. Bei einem Vergleich zwischen<br />

Deutschland und Frankreich auf <strong><strong>de</strong>r</strong> einen Seite und <strong>de</strong>m Vereinigten Königreich, Spanien<br />

und Italien auf <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite, ist eine solche Auffassung zweifellos naheliegend. Die

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