Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
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Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 111<br />
auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatten) aufgrund <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses und <strong>de</strong>n diesem zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n<br />
strukturpolitischen Erwägungen heraus keine AdL-Altersrente beziehen, obwohl<br />
diese Gruppe hierfür im Durchschnitt über 35 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet hat.<br />
Weiterhin zeigen die Analysen in Kapitel 5, dass sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuerungsdruck <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK<br />
asymmetrisch verteilt und dadurch soziale Absicherungsfunktion und strukturpolitische<br />
Steuerungseffekte in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL gegenläufig wirken:<br />
– Diejenigen Landwirte, bei <strong>de</strong>nen aufgrund einer überdurchschnittlichen Betriebsgröße<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> strukturpolitische Effekt am größten wäre, sind gemessen an ihren Einkünften am<br />
wenigsten von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einbuße <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente betroffen bzw. für diese Gruppe ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Druck <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zur Betriebsabgabe am geringsten: Die Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabevoraussetzung<br />
fällt in diesen Betrieben zu<strong>de</strong>m auch <strong>de</strong>shalb leichter, weil die Wahrscheinlichkeit,<br />
einen Nachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie zu fin<strong>de</strong>n, proportional mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsgröße<br />
ansteigt (Statistisches <strong>Bund</strong>esamt, 2011).<br />
– Für Betriebsleiter mit kleineren Betriebsgrößen o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenig Eigentumsflächen ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Effekt dagegen genau entgegengesetzt: Der drohen<strong>de</strong> Verlust <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Rente wiegt<br />
hier schwerer, weil diese einen vergleichsweise großen Anteil an <strong>de</strong>n Einkünften<br />
ausmacht und <strong><strong>de</strong>r</strong> Druck zur Abgabe ist dadurch relativ größer. Gleichzeitig fällt die<br />
Abgabe aufgrund <strong>de</strong>s überproportional häufiger fehlen<strong>de</strong>n Nachfolgers <strong>de</strong>utlich<br />
schwerer. Nicht nur aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Traditionsbewahrung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch, weil einer<br />
weiteren Verwendung vorhan<strong>de</strong>ner Gebäu<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsmittel, die an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitig<br />
nicht verwertet wer<strong>de</strong>n können, durch die Abgabevorschriften enge Grenzen gesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Abgabedruck ist also höher, <strong><strong>de</strong>r</strong> strukturpolitische Effekt einer Abgabe<br />
bei diesen Betrieben aber aufgrund <strong>de</strong>s geringeren Umfangs an mobilisierter Fläche<br />
geringer als bei Zukunftsbetrieben mit Hofnachfolgern.<br />
Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Perspektive <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte ohne Hofnachfolger wirkt die AdL-Rente durch das<br />
Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis wie die frühere Produktionsaufgaberente 27<br />
(PAR), weil sie ein<br />
früheres Wachstum von Zukunftsbetrieben durch die Aufnahme von Flächen ausschei<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Betriebe ermöglicht. Im Unterschied zur AdL war die PAR allerdings freiwillig und<br />
wur<strong>de</strong> ausschließlich aus Steuermitteln finanziert, während die AdL-Rentenleistung insoweit<br />
ganz maßgeblich aus <strong>de</strong>n Beiträgen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte finanziert wird, als sich <strong><strong>de</strong>r</strong>en Beitrags-/Leistungsrelation<br />
seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarsozialreform 1995 an <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />
ausrichtet. Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Perspektive <strong><strong>de</strong>r</strong> Betroffenen ist dabei nicht das Ausmaß <strong>de</strong>s<br />
AdL-<strong>Bund</strong>eszuschusses ausschlaggebend, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die weitgehen<strong>de</strong> Anlehnung <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-<br />
Beiträge an die Beitrags-/Leistungsrelation <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung. Hier<br />
27<br />
Die Produktionsaufgaberente war eine allein aus Steuergel<strong><strong>de</strong>r</strong>n finanzierte Vorruhestandsregelung für<br />
Landwirte ab 55 Jahre mit zugleich agrarstrukturellen und marktentlasten<strong>de</strong>n Zielen. Die rechtliche<br />
Grundlage für diese Maßnahme war das Gesetz zur För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />
Erwerbstätigkeit (FELEG), das u. a. die Leistungsbereiche Produktionsaufgaberente (PAR) und Ausgleichsgeld<br />
regelte und das 1996 für Neuanträge auslief. (vgl. ausführlich: Mehl, 1999).