Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
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Kapitel 1 Einleitung 5<br />
abhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe <strong>de</strong>s - im Regelfall – Ehemannes. Ist dieser älter und wirtschaftet<br />
als landwirtschaftlicher Unternehmer weiter ohne abzugeben, so bekommt seine<br />
jüngere Ehefrau bei Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze ebenfalls keine Altersrente. War die<br />
Ehefrau älter und bezieht nach <strong>de</strong>n o. g. Regelungen zunächst eine Rente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL, so<br />
en<strong>de</strong>t dieser Rentenbezug, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehemann bei Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze nicht<br />
abgibt<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe ist ein gewisser Rückbehalt an Flächen zulässig. Nach § 21 Abs. 7<br />
ALG gilt ein Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft grundsätzlich auch dann als abgegeben,<br />
wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftswert <strong>de</strong>s nicht abgegebenen Teils <strong>de</strong>s Unternehmens 25 % <strong><strong>de</strong>r</strong> nach<br />
§ 1 Abs. 5 ALG festgelegten Min<strong>de</strong>stgröße, das sind im Regelfall ca. 2 ha landwirtschaftlich<br />
genutzter Fläche (LF) o<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen 20 und 25 ha forstwirtschaftlicher genutzter Fläche<br />
(FF), nicht überschreitet.<br />
1.2 Forschungsstand und Wissenslücken<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> politischen Diskussion um die HAK fällt auf, dass diese mit Argumenten geführt<br />
wird, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Untermauerung nicht selten schwach, unklar o<strong><strong>de</strong>r</strong> völlig offen bleibt. Dies ist<br />
weniger die Verantwortlichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Diskutanten, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n in erster Linie dadurch verursacht,<br />
dass entsprechen<strong>de</strong> empiriegestützte Arbeiten in <strong><strong>de</strong>r</strong> Wissenschaft bislang fehlen.<br />
Es gibt zwar eine ganze Reihe empirischer Arbeiten zum Hofabgabeverhalten (z. B. Tietje,<br />
2005; Fastenmeyer, 2009; Errington, 1998). Diese sind auch insoweit hilfreich, als sie<br />
belegen, dass die Weitergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen Nachfolger<br />
von einer ganzen Fülle von Bestimmungsfaktoren abhängig ist. Diese Arbeiten konzentrieren<br />
sich aber in erster Linie auf die Hofnachfolgesituation. Untersucht wer<strong>de</strong>n familiäre<br />
und betriebsbezogene Faktoren, die bestimmend dafür sind, ob sich ein Nachfolger fin<strong>de</strong>t,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Familienbetrieb zukünftig weiterführen wird. Die Frage,<br />
welche Rolle dabei die regulativen Vorgaben gesetzlicher Alterssicherungssysteme spielen,<br />
wird in diesen Arbeiten nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> allenfalls ganz am Ran<strong>de</strong> thematisiert.<br />
Vorhan<strong>de</strong>ne ältere Diskussionsbeiträge zum Thema HAK in Deutschland (Hagedorn,<br />
1981; wissenschaftlicher Beirat, 1979; Pflei<strong><strong>de</strong>r</strong>er et al., 1981; May<strong>de</strong>ll und Boecken,<br />
1988), die sich explizit und kontrovers mit diesem Gegenstand befassen, sind zwar häufig<br />
meinungsstark aber gleichzeitig empirisch gar nicht bis nur schwach unterfüttert. Für die<br />
aktuelle Diskussion sind Beiträge vom wissenschaftlichen Dienst <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bund</strong>estags<br />
(Goeser et al., 2011) und von Autorinnen aus <strong>de</strong>m Referat 124 <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums<br />
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Fleuth und Liebscher, 2012)<br />
zu nennen, auf die im Einzelnen noch einzugehen sein wird. Aber auch diese Diskussionsbeiträge<br />
können ihre Argumente nur in Teilen auf empirische Belege stützen und sind insoweit<br />
in ihrer Aussagekraft eingeschränkt. Dies ist keineswegs <strong>de</strong>n Autoren anzulasten,<br />
son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ganz einfach Ausdruck <strong>de</strong>s unzureichen<strong>de</strong>n Stan<strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong> Forschung, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich u. a.