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Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de

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70 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

Unterschie<strong>de</strong> dürfte auch die sanktionieren<strong>de</strong> Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK in Abhängigkeit von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Rente sehr unterschiedlich ausfallen.<br />

5.3.2 Übergabealter und Abgabezeitpunkt<br />

Das Eintrittsalter von jungen landwirtschaftlichen Unternehmern und das Übergabealter<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Betriebsleitergeneration sind insofern von Relevanz für die hier interessieren<strong>de</strong>n<br />

Zusammenhänge, als vorzeitige, vor Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze getätigte<br />

Abgaben, belegen könnten, dass das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis als steuern<strong>de</strong>s Moment <strong>de</strong>s<br />

Generationenwechsels nur bedingt greift. Umgekehrt können Übergaben mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regelaltersgrenze als Beleg für eine Wirksamkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

In diesem Zusammenhang interessiert auch die Frage, wie <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitraum zwischen<br />

<strong>de</strong>m Abschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Berufsausbildung <strong>de</strong>s Hofnachfolgers (im Regelfall mit ca. 25 Jahren)<br />

und <strong>de</strong>m Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze durch <strong>de</strong>n jetzigen Betriebsinhaber (bei einem<br />

Altersabstand von 30 Jahren im Regelfall ein Zeitraum von ungefähr zehn Jahren) überbrückt<br />

wird. Gleiten<strong>de</strong> Übergaben noch vor Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze können als<br />

Hinweis auf eine geringere Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK in solchen Fällen interpretiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die WLV-Umfrage ergab hier folgen<strong>de</strong>s Ergebnis:<br />

– In 8 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle wer<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb insgesamt schon vor Rentenbeginn übergeben<br />

(Streuung <strong><strong>de</strong>r</strong> Antworten <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisverbän<strong>de</strong> zwischen 0 und 15 %)<br />

– In 12 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle grün<strong>de</strong>n Hofbewirtschafter und Hofübernehmer vor Rentenbeginn<br />

eine GbR (Streuung 0 bis 25 %)<br />

– In 80 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze bzw. Eintritt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung abgegeben (Streuung 70 bis 98 %).<br />

Die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisbauernverbän<strong>de</strong> in Bayern, Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen sind lei<strong><strong>de</strong>r</strong> nur bedingt vergleichbar, weil die Fragen offenbar zum Teil<br />

unterschiedlich aufgefasst und dadurch auch beantwortet wur<strong>de</strong>n 21<br />

. Daher konnte dieser<br />

Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Antworten <strong><strong>de</strong>r</strong> Fragebögen nicht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die Antworten vermitteln<br />

aber <strong>de</strong>n Eindruck, dass die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle, in <strong>de</strong>nen vorzeitig abgegeben o<strong><strong>de</strong>r</strong> vor Ren-<br />

21<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorlage <strong>de</strong>s WLV war die rentenrechtliche Abgabe gemeint und die drei Antwortmöglichkeiten<br />

summierten sich auf 100 %. Einige Kreisbauernverbän<strong>de</strong> in Bayern, Ba<strong>de</strong>n-Württemberg und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen<br />

haben nur die Antwortmöglichkeiten a) und c) auf 100 % summiert, weil sie <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansicht waren,<br />

die Antwort b) habe nur indirekt mit <strong>de</strong>m Abgabeverhalten zu tun, bzw. komme nur dann direkt<br />

zum Tragen, wenn die Abgabeoption <strong>de</strong>s § 21 Abs. 8 ALG, die eine Abgabe in Gemeinschaftsunternehmen<br />

unter bestimmten Bedingungen, zulässt, wahrgenommen wird. An<strong><strong>de</strong>r</strong>e Verantwortliche <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kreisbauernverbän<strong>de</strong> beschränkten ihre Antwort auf die Fälle eigentumsrechtlicher Übergaben, so<br />

dass die Summe <strong><strong>de</strong>r</strong> Antworten weniger als 100 % ergab. Weiterhin kann auch nicht ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass bei<strong>de</strong> Optionen, Antwort b) als Son<strong><strong>de</strong>r</strong>fall zu behan<strong>de</strong>ln und Angaben nur zu <strong>de</strong>n eige ntumsrechtlichen<br />

Abgaben zu machen, kombiniert wur<strong>de</strong>n.

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