Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
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Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 107<br />
verloren, kommen allerdings etwas später auf <strong>de</strong>n Pachtmarkt. Nach einer einmaligen Moratoriumsphase<br />
im Gefolge <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK wird dann <strong><strong>de</strong>r</strong> Pachtmarkt wie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
kontinuierlich beliefert.<br />
Die regionalen Folgen hängen in erster Linie vom Pachtpreisniveau ab. Dort, wo <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>n<br />
bzw. Pachtmarkt sehr attraktiv sei, ist es auch attraktiv abzugeben, weil mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Verpachtung<br />
Erlöse erzielt wer<strong>de</strong>n könnten, die über einer weiteren Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Betriebes<br />
liegen. Umgekehrt ist in <strong>de</strong>n Regionen, in <strong>de</strong>nen das Pachtpreisniveau niedrig liegt<br />
bzw. wenig Nachfrage nach freiwer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Flächen besteht, eine Weiterbewirtschaftung<br />
möglicherweise wirtschaftlich attraktiver. In diesen Regionen sei aber auch im Regelfall<br />
keine Flächen-Knappheit vorhan<strong>de</strong>n, die die Weiterbewirtschaftung von Flächen durch<br />
Landwirte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, zu einem Hin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren agrarstrukturellen<br />
Entwicklung machen wür<strong>de</strong>n.<br />
Überwiegend einig waren sich die befragten Experten aber im Hinblick auf die Einschätzung,<br />
die zukünftige Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> bzw. <strong>de</strong>n Bedarf an einer externen<br />
Steuerung als ten<strong>de</strong>nziell abnehmend einzuschätzen.<br />
Abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV-Beiträge<br />
Ein Aspekt, <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Diskussion um das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis bislang kaum<br />
berücksichtigt wird, ist die abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung, die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherungspflicht als<br />
landwirtschaftlicher Unternehmer in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV)<br />
und landwirtschaftlichen Pflegeversicherung (LPV) ganz unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
AdL entsteht. Diese abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung entsteht aus <strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise <strong>de</strong>utlich höheren<br />
Beitragsbelastung in LKV und LPV, die bei einer Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s landwirtschaftlichen<br />
Unternehmens gegenüber einer Aufgabe <strong>de</strong>s Unternehmerstatus und Annahme<br />
eines Status als Altenteiler entsteht. Je größer dabei das Einkommenspotenzial eines<br />
Betriebes ist, umso höher sind die Mehrkosten auch für die landwirtschaftliche Krankenversicherung.<br />
Insgesamt verstärken die Mehrkosten für die LKV bei einer Weiterbewirtschaftung<br />
eines Betriebes damit die Anreiz- bzw. Sanktionswirkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong>.<br />
Diese Anreizwirkung bleibt aber auch bei einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />
bestehen. Die fortbestehen<strong>de</strong> Versicherungs- und Beitragspflicht als Unternehmer<br />
in LKV und LPV wirkt so auch bei einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK weiterhin abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>nd.<br />
Dies gilt beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s für Landwirte, die im Nebenerwerb wirtschaften und we<strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL noch in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV/LPV versichert sind, nun aber in ihrem Hauptberuf in Rente<br />
gehen. Da sich ungefähr die Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> versicherungspflichtigen Landwirte mit Betrieben<br />
über <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong>de</strong>stgröße von <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL haben befreien lassen, ist dieser Umstand von Gewicht.<br />
Finanzielle Folgen einer Abschaffung<br />
Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Unsicherheit darüber, wie viele Landwirte bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
HAK ihren Betrieb trotz Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiter bewirtschaften wer<strong>de</strong>n,