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Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de

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Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 107<br />

verloren, kommen allerdings etwas später auf <strong>de</strong>n Pachtmarkt. Nach einer einmaligen Moratoriumsphase<br />

im Gefolge <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK wird dann <strong><strong>de</strong>r</strong> Pachtmarkt wie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

kontinuierlich beliefert.<br />

Die regionalen Folgen hängen in erster Linie vom Pachtpreisniveau ab. Dort, wo <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>n<br />

bzw. Pachtmarkt sehr attraktiv sei, ist es auch attraktiv abzugeben, weil mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Verpachtung<br />

Erlöse erzielt wer<strong>de</strong>n könnten, die über einer weiteren Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Betriebes<br />

liegen. Umgekehrt ist in <strong>de</strong>n Regionen, in <strong>de</strong>nen das Pachtpreisniveau niedrig liegt<br />

bzw. wenig Nachfrage nach freiwer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Flächen besteht, eine Weiterbewirtschaftung<br />

möglicherweise wirtschaftlich attraktiver. In diesen Regionen sei aber auch im Regelfall<br />

keine Flächen-Knappheit vorhan<strong>de</strong>n, die die Weiterbewirtschaftung von Flächen durch<br />

Landwirte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, zu einem Hin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren agrarstrukturellen<br />

Entwicklung machen wür<strong>de</strong>n.<br />

Überwiegend einig waren sich die befragten Experten aber im Hinblick auf die Einschätzung,<br />

die zukünftige Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> bzw. <strong>de</strong>n Bedarf an einer externen<br />

Steuerung als ten<strong>de</strong>nziell abnehmend einzuschätzen.<br />

Abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV-Beiträge<br />

Ein Aspekt, <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Diskussion um das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis bislang kaum<br />

berücksichtigt wird, ist die abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung, die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherungspflicht als<br />

landwirtschaftlicher Unternehmer in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV)<br />

und landwirtschaftlichen Pflegeversicherung (LPV) ganz unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

AdL entsteht. Diese abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung entsteht aus <strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise <strong>de</strong>utlich höheren<br />

Beitragsbelastung in LKV und LPV, die bei einer Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s landwirtschaftlichen<br />

Unternehmens gegenüber einer Aufgabe <strong>de</strong>s Unternehmerstatus und Annahme<br />

eines Status als Altenteiler entsteht. Je größer dabei das Einkommenspotenzial eines<br />

Betriebes ist, umso höher sind die Mehrkosten auch für die landwirtschaftliche Krankenversicherung.<br />

Insgesamt verstärken die Mehrkosten für die LKV bei einer Weiterbewirtschaftung<br />

eines Betriebes damit die Anreiz- bzw. Sanktionswirkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong>.<br />

Diese Anreizwirkung bleibt aber auch bei einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

bestehen. Die fortbestehen<strong>de</strong> Versicherungs- und Beitragspflicht als Unternehmer<br />

in LKV und LPV wirkt so auch bei einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK weiterhin abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>nd.<br />

Dies gilt beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s für Landwirte, die im Nebenerwerb wirtschaften und we<strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL noch in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV/LPV versichert sind, nun aber in ihrem Hauptberuf in Rente<br />

gehen. Da sich ungefähr die Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> versicherungspflichtigen Landwirte mit Betrieben<br />

über <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong>de</strong>stgröße von <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL haben befreien lassen, ist dieser Umstand von Gewicht.<br />

Finanzielle Folgen einer Abschaffung<br />

Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Unsicherheit darüber, wie viele Landwirte bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HAK ihren Betrieb trotz Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiter bewirtschaften wer<strong>de</strong>n,

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