Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
48 Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter …<br />
4 Landwirte, die nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze unter Verzicht<br />
auf AdL-Rentenleistungen ihren Betrieb weiter bewirtschaften<br />
4.1 Datengrundlage<br />
Im Regelfall sind Landwirte mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersrente gemäß § 2 Abs. 1<br />
Buchst. a ALG versicherungsfrei. Landwirte, die nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze<br />
weiterwirtschaften und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Altersrenten wegen Nichterfüllung <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />
entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht beantragt o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht bewilligt wur<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n daher in <strong>de</strong>n regelmäßigen<br />
Statistiken <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen nicht erfasst. Die Statistik Tab. A 306, die <strong>de</strong>n Versichertenbestand<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL nach Versichertengruppen, Alter und Beitragsjahren differenziert, enthält<br />
zwar auch über 65-jährige Landwirte. Dabei han<strong>de</strong>lt es jedoch um Landwirte, die wegen<br />
Erreichens <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze zwar versicherungsfrei wären, bis zur Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> 15jährigen<br />
Wartezeit für eine Regelaltersrente allerdings gem. § 84 ALG weiter in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL<br />
versicherungspflichtig bleiben. Dies ist eine zahlenmäßig sehr kleine Gruppe.<br />
Auch die Landwirtschaftszählung 2010 (LZ 2010) o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Statistik <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterskassen über<br />
abgelehnte Anträge auf Altersrente bzw. Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung E 307 geben keinen Aufschluss:<br />
– Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> LZ 2010 ist zwar das Lebensalter <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber erfasst, es wird jedoch<br />
nicht ermittelt, ob Landwirte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, Beitragszeiten<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL aufweisen.<br />
– Die Statistik E 307 zeigt zwar die Anzahl abgelehnter Rentenanträge, nicht aber die<br />
jeweiligen Ablehnungsgrün<strong>de</strong>. Vermutlich dürfte eine nicht geringe Anzahl von<br />
Landwirten, die nicht abgeben wollen o<strong><strong>de</strong>r</strong> können, und die aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> gelten<strong>de</strong>n<br />
Abgabevoraussetzungen keine Chance auf einen positiven Rentenantrag sehen, von<br />
vorneherein auf eine Antragstellung verzichten.<br />
Eine weiterer möglicher Ansatzpunkt wäre, die Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Unternehmer,<br />
die nach <strong>de</strong>m Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiterwirtschaften, über die Statistik<br />
KM 6 <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV zu erschließen. In dieser Statistik sind die Gruppen landwirtschaftliche<br />
Unternehmer, Rentner und freiwillige Versicherte nach Alter erfasst. Allerdings sind auch<br />
hier die landwirtschaftlichen Unternehmer, die trotz Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Altersgrenze<br />
keine Altersrente beantragt haben, nicht explizit ausgewiesen. Versichert sind hier<br />
auch aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL befreite Nebenerwerbslandwirte ohne Ansprüche auf Altersrente, die<br />
neben <strong>de</strong>m Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung ihren Betrieb<br />
weiter bewirtschaften und dadurch in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV gemäß <strong>de</strong>m Grundsatz „aktiv vor passiv“<br />
versicherungspflichtig gewor<strong>de</strong>n sind. Weiterhin wer<strong>de</strong>n hier auch Landwirte erfasst, die<br />
<strong>de</strong>m Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis nach § 21 Abs. 8 ALG entsprochen haben und Altersrente <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
AdL beziehen, aber in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV weiter als landwirtschaftliche Unternehmer versichert<br />
bleiben. Nach Ansicht von Experten dürften aber bei<strong>de</strong> Gruppen eher von untergeordneter