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Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de

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48 Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter …<br />

4 Landwirte, die nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze unter Verzicht<br />

auf AdL-Rentenleistungen ihren Betrieb weiter bewirtschaften<br />

4.1 Datengrundlage<br />

Im Regelfall sind Landwirte mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersrente gemäß § 2 Abs. 1<br />

Buchst. a ALG versicherungsfrei. Landwirte, die nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze<br />

weiterwirtschaften und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Altersrenten wegen Nichterfüllung <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht beantragt o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht bewilligt wur<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n daher in <strong>de</strong>n regelmäßigen<br />

Statistiken <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen nicht erfasst. Die Statistik Tab. A 306, die <strong>de</strong>n Versichertenbestand<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL nach Versichertengruppen, Alter und Beitragsjahren differenziert, enthält<br />

zwar auch über 65-jährige Landwirte. Dabei han<strong>de</strong>lt es jedoch um Landwirte, die wegen<br />

Erreichens <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze zwar versicherungsfrei wären, bis zur Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> 15jährigen<br />

Wartezeit für eine Regelaltersrente allerdings gem. § 84 ALG weiter in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL<br />

versicherungspflichtig bleiben. Dies ist eine zahlenmäßig sehr kleine Gruppe.<br />

Auch die Landwirtschaftszählung 2010 (LZ 2010) o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Statistik <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterskassen über<br />

abgelehnte Anträge auf Altersrente bzw. Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung E 307 geben keinen Aufschluss:<br />

– Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> LZ 2010 ist zwar das Lebensalter <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber erfasst, es wird jedoch<br />

nicht ermittelt, ob Landwirte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, Beitragszeiten<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL aufweisen.<br />

– Die Statistik E 307 zeigt zwar die Anzahl abgelehnter Rentenanträge, nicht aber die<br />

jeweiligen Ablehnungsgrün<strong>de</strong>. Vermutlich dürfte eine nicht geringe Anzahl von<br />

Landwirten, die nicht abgeben wollen o<strong><strong>de</strong>r</strong> können, und die aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> gelten<strong>de</strong>n<br />

Abgabevoraussetzungen keine Chance auf einen positiven Rentenantrag sehen, von<br />

vorneherein auf eine Antragstellung verzichten.<br />

Eine weiterer möglicher Ansatzpunkt wäre, die Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Unternehmer,<br />

die nach <strong>de</strong>m Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiterwirtschaften, über die Statistik<br />

KM 6 <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV zu erschließen. In dieser Statistik sind die Gruppen landwirtschaftliche<br />

Unternehmer, Rentner und freiwillige Versicherte nach Alter erfasst. Allerdings sind auch<br />

hier die landwirtschaftlichen Unternehmer, die trotz Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Altersgrenze<br />

keine Altersrente beantragt haben, nicht explizit ausgewiesen. Versichert sind hier<br />

auch aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL befreite Nebenerwerbslandwirte ohne Ansprüche auf Altersrente, die<br />

neben <strong>de</strong>m Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung ihren Betrieb<br />

weiter bewirtschaften und dadurch in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV gemäß <strong>de</strong>m Grundsatz „aktiv vor passiv“<br />

versicherungspflichtig gewor<strong>de</strong>n sind. Weiterhin wer<strong>de</strong>n hier auch Landwirte erfasst, die<br />

<strong>de</strong>m Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis nach § 21 Abs. 8 ALG entsprochen haben und Altersrente <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

AdL beziehen, aber in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV weiter als landwirtschaftliche Unternehmer versichert<br />

bleiben. Nach Ansicht von Experten dürften aber bei<strong>de</strong> Gruppen eher von untergeordneter

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