Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
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72 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />
übernehmers ansteige. Es sei nicht selten so, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofnachfolger erst mit 50 Jahren<br />
<strong>de</strong>n vollen eigentumsrechtlichen Unternehmerstatus erhalte. Das liege daran, dass die Altersrente<br />
kein Druckmittel sei, um die eigentumsrechtliche Übertragung stattfin<strong>de</strong>n zu<br />
lassen, da die Verpachtung als Erfüllung <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses völlig ausreicht (Experte<br />
19). Die jungen Landwirte wür<strong>de</strong>n zwar mit 30 Jahren Unternehmer und alterskassenpflichtig,<br />
hätten aber im Grun<strong>de</strong> nichts zu sagen. Es gebe viele gut laufen<strong>de</strong> Betriebe,<br />
die als Vater-Sohn-GbR organisiert sind, wo <strong><strong>de</strong>r</strong> Vater aber in je<strong>de</strong>m Gespräch darauf bestehe,<br />
51 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteile und damit die Mehrheit und das Sagen zu haben (Experte 18).<br />
Bei auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben ohne Nachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie hingegen besteht die Neigung,<br />
<strong>de</strong>n Betrieb solange wie möglich weiter zu bewirtschaften: unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em <strong>de</strong>shalb,<br />
um sich dadurch auch um schwierige Verteilungsfragen zu drücken. Als ein weiteres<br />
wichtiges Motiv für auslaufen<strong>de</strong> Betriebe, die Aufgabe so lange als möglich hinauszuzögern,<br />
wer<strong>de</strong>n ökonomische Grün<strong>de</strong> genannt, weil <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitraum bis zum Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente<br />
ansonsten nicht überbrückt wer<strong>de</strong>n könnte (Experte 7) Ein vorzeitiger Ausstieg sei<br />
<strong>de</strong>shalb selten, weil die Betriebsleiter die landwirtschaftlichen Einkünfte benötigten (Experte<br />
14). Eine vorzeitige Übergabe fin<strong>de</strong> aber häufig auch <strong>de</strong>shalb nicht statt, weil man<br />
dann nämlich schon eine Vorentscheidung treffen müsste über die Weitergabe <strong>de</strong>s Betriebes<br />
und diese gerne vermei<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong> (Experte 1). Die Abgabe erfolge in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel frühestens<br />
dann, wenn die Altersrente bezogen wer<strong>de</strong>n kann. Ausnahmen bestün<strong>de</strong>n lediglich,<br />
wenn körperliche Einschränkungen da sind, die auch ohne ausreichen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> für<br />
<strong>de</strong>n Bezug einer Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente zu einer vorzeitigen Übergabe führen (Experte<br />
5).<br />
Ein verzögertes Agieren sei auch beim Wechsel vom Haupterwerb in <strong>de</strong>n Nebenerwerb<br />
im Zuge <strong>de</strong>s Generationenwechsels häufiger zu beobachten. Das Abfin<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> weichen<strong>de</strong>n<br />
Erben sei in solchen Fällen <strong>de</strong>shalb schwierig, weil diese nicht akzeptieren wür<strong>de</strong>n, dass<br />
einer <strong><strong>de</strong>r</strong> Erben <strong>de</strong>n Löwenanteil bekommt und die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en nur mit relativ geringen Anteilen<br />
abgefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Da dies aus steuerlicher und familiärer Sicht keine einfache Situation<br />
sei, wer<strong>de</strong> in diesen Fällen die Entscheidung gerne so lange als möglich hinausgeschoben<br />
(Experte 16).<br />
Die Entscheidung über <strong>de</strong>n Übergabezeitpunkt sei aber nicht allein von betrieblichen<br />
Gegebenheiten abhängig, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n hänge auch sehr stark mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Mentalität <strong><strong>de</strong>r</strong> beteiligten<br />
Menschen zusammen. Es gebe Abgeber, die <strong>de</strong>n Betrieb mit Anfang 20 bekommen haben<br />
und diesen schon mit En<strong>de</strong> 50 abgeben wollen. Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite gebe es aber auch<br />
sehr dominante Betriebsinhaber, die aussagen, vor <strong>de</strong>m 80. Lebensjahr sei nichts zu machen.<br />
Auch bei <strong>de</strong>n potenziellen Nachfolgern gebe es sowohl schüchterne wie dominante<br />
Persönlichkeiten, die zurückhaltend agieren o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit Brachialgewalt auf eine rasche<br />
Übergabe drängten. Es sei dies also ein Aushandlungsprozess zwischen Abgeber und<br />
Übernehmer, <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht allein von <strong>de</strong>n betrieblichen Gegebenheiten, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch zentral