Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
112 Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />
liegt auch ein zentraler Unterschied zur Situation vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarsozialreform 1995 (siehe<br />
unten) und ein Schlüssel zur vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Akzeptanz <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK.<br />
Ohne Zweifel wur<strong>de</strong>n die Bestimmungen <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK seit 1995 mehrfach modifiziert und<br />
durch neue eröffnete Abgabeoptionen auch <strong>de</strong>utlich ausgeweitet: Die Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Möglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe in Gemeinschaftsunternehmen unter Beibehaltung <strong>de</strong>s Unternehmerstatus,<br />
die Möglichkeit auf Rückbehaltsflächen gewerbliche Tierhaltung zu betreiben,<br />
sowie die mehrfache Ausweitung <strong><strong>de</strong>r</strong> Möglichkeit, <strong>de</strong>n Betrieb auch an <strong>de</strong>n Ehegatten<br />
abzugeben, sind die wichtigsten Beispiele. Dennoch wer<strong>de</strong>n sich die Landwirte, die we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
einen Nachfolger noch einen <strong>de</strong>utlich jüngeren Ehegatten aufweisen, ungeachtet <strong><strong>de</strong>r</strong> Erweiterungen<br />
im LSV-NOG weiterhin benachteiligt fühlen:<br />
– gegenüber ihren Berufskollegen, die aufgrund ihrer familiären Konstellation diese<br />
Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabemöglichkeiten nutzen können;<br />
– gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Gruppe von Landwirten 28<br />
, die sich von <strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherungspflicht<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL haben befreien lassen und ihre Rentenansprüche in <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />
realisieren können, ohne ihren Hof abgeben zu müssen.<br />
– gegenüber selbstständig Erwerbstätigen außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Altersrenten<br />
ebenfalls nicht an Abgabevorschriften gebun<strong>de</strong>n sind.<br />
Obwohl mit <strong>de</strong>n Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK, zuletzt im LSV-NOG 2012, zumin<strong>de</strong>st ein Teil<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Probleme im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Betroffenen gelöst wur<strong>de</strong>n, können auch sie nicht das Problem<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> völligen Versagung von Rentenansprüchen bei Nichtabgabe lösen. Es ist daher zu erwarten,<br />
dass Kritik und Proteste <strong><strong>de</strong>r</strong> Betroffenen anhalten wer<strong>de</strong>n. Dies umso mehr, als in<br />
<strong>de</strong>n nächsten Jahren Demographie bedingt die zahlenmäßig größer wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Nachkriegsjahrgänge<br />
die Regelaltersgrenze erreichen, und diese Landwirte in vielen Fällen<br />
keinen Hofnachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie haben wer<strong>de</strong>n.<br />
Nachfolgen<strong>de</strong> Tabelle 7.1 zur Nachfolgesituation in Haupterwerbsbetrieben in Deutschland,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>en Inhaber 55 Jahre und älter sind, belegt, dass in allen <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n mehr als<br />
die Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Betriebsinhaber ab <strong>de</strong>m 55. Lebensjahr, die Einzelbetriebe<br />
im Haupterwerb bewirtschaften, angeben, keinen sicheren Hofnachfolger zu haben.<br />
Der höchste Anteil von Betriebsinhabern ab 55 Jahren mit sicheren Nachfolgern weist<br />
Bayern mit 47,2 % auf, <strong><strong>de</strong>r</strong> geringste Anteil liegt mit 23, 7% im Saarland und mit 26,43 %<br />
in Rheinland-Pfalz.<br />
28<br />
Zum 4. Quartal 2011 waren 119.858 landwirtschaftliche Unternehmer versicherungsfrei o<strong><strong>de</strong>r</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherung befreit, aktiv versichert waren 162.762.