Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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Kapitel 5<br />
Alternativen zur Haft und Schutz der<br />
Flüchtlinge vor Diskriminierung<br />
F<br />
lüchtlingsschutz beschränkt sich nicht auf die Landesgrenzen.<br />
Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge können sogar in jenen<br />
Aufnahmeländern weiter gefährdet s<strong>ein</strong>, die der Genfer<br />
Flüchtlingskonvention beigetreten sind und in denen es entsprechende<br />
Gesetze und etablierte Verfahren zur Prüfung von Asylanträgen gibt. Es<br />
bleibt <strong>ein</strong>e ganze Reihe von Schutzfragen offen, die für das tägliche<br />
Leben in <strong>ein</strong>em Asylland von Bedeutung sind. Dazu zählt für viele<br />
Asylsuchende und/oder Flüchtlinge die Gefahr, willkürlich in Haft<br />
genommen zu werden und/oder in <strong>ein</strong>em von Rassismus und<br />
Fremdenf<strong>ein</strong>dlichkeit geprägten Klima leben zu müssen, welches von<br />
gewissen Gruppen der Bevölkerung des Asyllandes ausgehen kann.<br />
„Das Exekutivkomitee beklagt, dass viele Länder Asylsuchende<br />
(<strong>ein</strong>schließlich Minderjähriger) nach wie vor routinemäßig,<br />
willkürlich, für unangemessen lange Zeiträume und ohne ihnen<br />
Zugang zu UNHCR und zu fairen Verfahren für <strong>ein</strong>e zügige Haftprüfung<br />
zu geben, in Gewahrsam nehmen; es stellt fest, dass<br />
derartige Inhaftierungspraktiken im Widerspruch zu den geltenden<br />
Menschenrechtsstandards stehen, und fordert die Staaten<br />
<strong>ein</strong>dringlich auf, aktiver alle geeigneten Alternativen zur<br />
Inhaftierung zu prüfen.“<br />
Haft<br />
Beschluss Nr. 85 (dd) (1998) des UNHCR-Exekutivkomitees<br />
Das Exekutivkomitee für das Programm von UNHCR hat mit großer<br />
Sorge festgestellt, dass viele Flüchtlinge und Asylsuchende in<br />
verschiedenen T eilen der Welt heute vor endgültiger Klärung ihrer<br />
Situation nur deshalb inhaftiert oder ähnlich beschränkenden<br />
Maßnahmen unterworfen werden, weil sie auf der Suche nach Asyl<br />
illegal <strong>ein</strong>gereist sind oder sich unerlaubt im Land aufhalten. Das<br />
Komitee vertritt die Auffassung, dass Inhaftierungen angesichts der<br />
Härten, die Haft mit sich bringt, normalerweise vermieden werden<br />
sollten. Sofern überhaupt notwendig, sollte Haft nur zu ganz konkreten<br />
Zwecken verhängt werden, etwa zur Klärung der Identität und zur<br />
Feststellung der Tatsachen, auf denen der Antrag auf Gewährung der<br />
Flüchtlingseigenschaft oder auf Asyl beruht.<br />
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