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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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angesiedelt werden sollte, besuchen Haftanstalten und beraten<br />

Regierungen bei Gesetzesvorhaben, politischen Maßnahmen und deren<br />

Umsetzung in Flüchtlingsangelegenheiten.<br />

UNHCR sucht nach dauerhaften Lösungen für die Not der Flüchtlinge,<br />

indem er Flüchtlingen bei der Rückkehr in ihre Heimat Hilfestellung<br />

leistet, falls die dortigen Verhältnisse <strong>ein</strong>e Rückkehr zulassen, ihnen bei<br />

der Integration in ihren Asylländern beisteht oder sie bei der Weiterwanderung<br />

in <strong>ein</strong> Zweitasylland unterstützt.<br />

Das Mandat von UNHCR<br />

Die Genfer Flüchtlingskonvention und ihr Protokoll bieten den<br />

Vertragsstaaten die Rechtsgrundlage für den <strong>Flüchtlingsschutz</strong>.<br />

UNHCR erhielt s<strong>ein</strong>erseits durch s<strong>ein</strong>e im Dezember 1950 von der<br />

Generalversammlung der Ver<strong>ein</strong>ten Nationen verabschiedete Satzung<br />

den Auftrag, für den <strong>internationalen</strong> Rechtsschutz der Flüchtlinge zu<br />

sorgen und dauerhafte Lösungen für ihre Probleme zu suchen.<br />

In der Satzung sind die Aufgaben des Hochkommissars festgelegt,<br />

darunter s<strong>ein</strong>e Verantwortung für den Schutz der Flüchtlinge, wobei der<br />

Flüchtlingsbegriff der Definition aus der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

entspricht, mit dieser aber nicht gleich lautend ist. Im Laufe der Jahre<br />

erweiterte die Generalversammlung die Zuständigkeit von UNHCR auf<br />

verschiedene Personengruppen, die von der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

und ihrem Protokoll nicht erfasst werden. Einige dieser<br />

Personen werden als „Mandatsflüchtlinge“ bezeichnet, andere als Rückkehrer,<br />

Staatenlose und, unter gewissen Voraussetzungen, als<br />

Binnenvertriebene.<br />

Das Mandat von UNHCR ist somit erheblich umfassender als die<br />

Verantwortlichkeiten der Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

und ihres Protokolls. Eine der Herausforderungen, mit<br />

denen die Flüchtlinge und die Asylländer heute konfrontiert sind,<br />

besteht darin, die „Schutzlücken“ zu schließen, die sich dort ergeben,<br />

wo UNHCR Personen schützen will, für deren Schutz sich die<br />

betreffenden Staaten jedoch nicht zuständig fühlen, da ihrer M<strong>ein</strong>ung<br />

nach k<strong>ein</strong>e der flüchtlingsrechtlichen Normen <strong>ein</strong>e solche Verantwortung<br />

vorsieht.<br />

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