Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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Grundelemente <strong>ein</strong>zelstaatlicher<br />
Flüchtlingsgesetze<br />
Nachstehend sind <strong>ein</strong>ige Elemente aus den jeweils<br />
angegebenen völkerrechtlichen Bestimmungen und Standards<br />
aufgeführt, die Parlamentariern bei der Ausarbeitung<br />
nationaler <strong>Flüchtlingsschutz</strong>bestimmungen als Anleitung<br />
dienen können.<br />
Nichtdiskriminierung<br />
Art. 3 der Genfer Flüchtlingskonvention; Art. IV der OAU-Konvention; Art. 2 der<br />
Allgem<strong>ein</strong>en Erklärung der Menschenrechte<br />
" Die <strong>ein</strong>leitenden Bestimmungen sollten die allgem<strong>ein</strong>e Garantie<br />
enthalten, dass die Gesetze ohne unterschiedliche Behandlung aus<br />
Gründen der Rasse, der Religion, der Staatsangehörigkeit, der<br />
Zugehörigkeit zu <strong>ein</strong>er bestimmten sozialen Gruppe, der politischen<br />
Überzeugung oder des Herkunftslandes auf alle Personen Anwendung<br />
finden, die als Flüchtlinge anerkannt werden.<br />
" Die Definition von Asylsuchenden sollte alle Personen <strong>ein</strong>schließen,<br />
die den Wunsch nach Asyl äußern, unabhängig davon, ob <strong>ein</strong><br />
formaler Asylantrag gestellt wurde.<br />
Kriterien des Flüchtlingsbegriffs<br />
Art. 1 A und B der Genfer Flüchtlingskonvention; Absätze 6 A und B der<br />
UNHCR-Satzung; Art. 1 (1), (2) und (3) der OAU-Konvention<br />
" Für die Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention/des<br />
Flüchtlingsprotokolls müssen die Kriterien für die Zuerkennung der<br />
Flüchtlingseigenschaft <strong>zum</strong>indest mit der im Abkommen enthaltenen<br />
Definition über<strong>ein</strong>stimmen. Für Vertragsstaaten der OAU-Konvention<br />
sollte die in der Konvention enthaltene erweiterte Definition<br />
gelten.<br />
" UNHCR ermutigt alle Staaten, sich für die erweiterte Definition aus<br />
der OAU-Konvention und der Erklärung von Cartagena zu<br />
entscheiden.<br />
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