Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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Familienzusammenführung<br />
Flüchtlingsrecht<br />
Flüchtlingszentren<br />
Freiwillige<br />
Rückkehr<br />
Gefährdete<br />
Fraue n<br />
Genfer Flüchtlingskonvention<br />
Geschlechtsspezifische<br />
Verfolgung<br />
Grundsatz der<br />
Familien<strong>ein</strong>heit<br />
Jeder Vorgang, durch den der Grundsatz der<br />
Familien<strong>ein</strong>heit durchgesetzt werden kann. Sie<br />
findet im Zusammenhang mit dauerhaften Lösungen<br />
im Allgem<strong>ein</strong>en und mit der Neuansiedlung im<br />
Besonderen statt.<br />
Die Gesamtheit des Völkergewohnheitsrechts und<br />
verschiedener internationaler, regionaler und nationaler<br />
Rechtsinstrumente, die Standards für den<br />
<strong>Flüchtlingsschutz</strong> festlegen. Der Grundpfeiler des<br />
Flüchtlingsrechts ist das Abkommen von 1951 über<br />
die Rechtsstellung der Flüchtlinge.<br />
Orte, an denen Flüchtlinge untergebracht sind oder<br />
sich <strong>ein</strong>finden können, um Informationen, Beratung<br />
und materielle Hilfe zu erhalten oder andere Dienstleitungen<br />
in Anspruch zu nehmen.<br />
Rückkehr in das Herkunftsland, für die sich Flüchtlinge<br />
aus freiem Willen und im Besitz aller erforderlichen<br />
Informationen entscheiden. Die freiwillige<br />
Rückkehr kann organisiert (mit Hilfe der betreffenden<br />
Regierung und von UNHCR) s<strong>ein</strong> oder<br />
spontan (vom Flüchtling selbst ohne oder mit nur<br />
minimaler Beteiligung von UNHCR und Regierungen<br />
am Rückkehrvorgang durchgeführt) erfolgen.<br />
Weibliche Flüchtlinge mit besonderem Schutzbedürfnis,<br />
<strong>ein</strong>schließlich jener Frauen, die gemäß<br />
dem UNHCR-Handbuch über Neuansiedlung in<br />
<strong>ein</strong>em Drittland angesiedelt werden müssen.<br />
Siehe Abkommen über die Rechtsstellung der<br />
Flüchtlinge<br />
Verfolgung, die gezielt oder überwiegend gegen <strong>ein</strong><br />
Geschlecht gerichtet ist. Unter gewissen Umständen<br />
kann geschlechtsspezifische Verfolgung unter die<br />
Flüchtlingsdefinition fallen.<br />
Ein Prinzip, das die Familie als natürliche Grund<strong>ein</strong>heit<br />
der Gesellschaft schützt. Nach diesem Prinzip<br />
kann dem Ehepartner und den unterhaltsberechtigten<br />
Angehörigen <strong>ein</strong>er Person, die die Flüchtlingskriterien<br />
erfüllt, Flüchtlingsstatus gewährt werden.<br />
Wenn Ehepartnern und unterhaltsberechtigten Angehörigen<br />
in Anwendung des Grundsatzes der Familien<strong>ein</strong>heit<br />
Flüchtlingsstatus zuerkannt wird,<br />
spricht man von „abgeleitetem Status“ .<br />
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