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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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Familienzusammenführung<br />

Flüchtlingsrecht<br />

Flüchtlingszentren<br />

Freiwillige<br />

Rückkehr<br />

Gefährdete<br />

Fraue n<br />

Genfer Flüchtlingskonvention<br />

Geschlechtsspezifische<br />

Verfolgung<br />

Grundsatz der<br />

Familien<strong>ein</strong>heit<br />

Jeder Vorgang, durch den der Grundsatz der<br />

Familien<strong>ein</strong>heit durchgesetzt werden kann. Sie<br />

findet im Zusammenhang mit dauerhaften Lösungen<br />

im Allgem<strong>ein</strong>en und mit der Neuansiedlung im<br />

Besonderen statt.<br />

Die Gesamtheit des Völkergewohnheitsrechts und<br />

verschiedener internationaler, regionaler und nationaler<br />

Rechtsinstrumente, die Standards für den<br />

<strong>Flüchtlingsschutz</strong> festlegen. Der Grundpfeiler des<br />

Flüchtlingsrechts ist das Abkommen von 1951 über<br />

die Rechtsstellung der Flüchtlinge.<br />

Orte, an denen Flüchtlinge untergebracht sind oder<br />

sich <strong>ein</strong>finden können, um Informationen, Beratung<br />

und materielle Hilfe zu erhalten oder andere Dienstleitungen<br />

in Anspruch zu nehmen.<br />

Rückkehr in das Herkunftsland, für die sich Flüchtlinge<br />

aus freiem Willen und im Besitz aller erforderlichen<br />

Informationen entscheiden. Die freiwillige<br />

Rückkehr kann organisiert (mit Hilfe der betreffenden<br />

Regierung und von UNHCR) s<strong>ein</strong> oder<br />

spontan (vom Flüchtling selbst ohne oder mit nur<br />

minimaler Beteiligung von UNHCR und Regierungen<br />

am Rückkehrvorgang durchgeführt) erfolgen.<br />

Weibliche Flüchtlinge mit besonderem Schutzbedürfnis,<br />

<strong>ein</strong>schließlich jener Frauen, die gemäß<br />

dem UNHCR-Handbuch über Neuansiedlung in<br />

<strong>ein</strong>em Drittland angesiedelt werden müssen.<br />

Siehe Abkommen über die Rechtsstellung der<br />

Flüchtlinge<br />

Verfolgung, die gezielt oder überwiegend gegen <strong>ein</strong><br />

Geschlecht gerichtet ist. Unter gewissen Umständen<br />

kann geschlechtsspezifische Verfolgung unter die<br />

Flüchtlingsdefinition fallen.<br />

Ein Prinzip, das die Familie als natürliche Grund<strong>ein</strong>heit<br />

der Gesellschaft schützt. Nach diesem Prinzip<br />

kann dem Ehepartner und den unterhaltsberechtigten<br />

Angehörigen <strong>ein</strong>er Person, die die Flüchtlingskriterien<br />

erfüllt, Flüchtlingsstatus gewährt werden.<br />

Wenn Ehepartnern und unterhaltsberechtigten Angehörigen<br />

in Anwendung des Grundsatzes der Familien<strong>ein</strong>heit<br />

Flüchtlingsstatus zuerkannt wird,<br />

spricht man von „abgeleitetem Status“ .<br />

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