Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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als sie möglicherweise nicht in der Lage sind, sich den nötigen<br />
Reisepass oder Sichtvermerk zu beschaffen. Dieser Umstand sowie die<br />
Tatsache, dass Asylsuchende oft traumatische Erlebnisse hinter sich<br />
haben, sollte berücksichtigt werden, wenn über <strong>ein</strong>e Einschränkung der<br />
Bewegungsfreiheit zu entscheiden ist.<br />
$ Unter welchen Umständen dürfen Asylsuchende<br />
inhaftiert werden?<br />
Asylsuchende können aus den unten angeführten Gründen<br />
ausnahmsweise in Haft genommen werden, sofern di e s ausdrücklich<br />
in <strong>ein</strong>em innerstaatlichen Gesetz vorgesehen ist, das im Einklang<br />
mit den allgem<strong>ein</strong>en Normen und Grundsätzen des <strong>internationalen</strong><br />
Menschenrechtsschutzes steht.<br />
Es sollte die rechtliche Vermutung gegen <strong>ein</strong>e Inhaftierung<br />
sprechen. Es sollten Alternativen (siehe unten) vorgesehen und zuerst<br />
geprüft werden, sofern nicht Gründe vorliegen, die vermuten lassen,<br />
dass sie für die betreffende Person nicht wirksam wären. Der<br />
Asylsuchende sollte erst dann in Haft genommen werden, wenn alle<br />
denkbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Bei der Beurteilung, ob<br />
<strong>ein</strong>e Inhaftierung <strong>ein</strong>es Asylsuchenden notwendig ist, sollten die<br />
Behörden prüfen, ob die Haft angemessen ist und mit dem verfolgten<br />
Zweck im Verhältnis steht. Wird sie für notwendig erachtet, sollte sie<br />
ausschließlich in nichtdiskriminierender Weise und für die kürzest<br />
mögliche Dauer verhängt werden.<br />
Die vier zulässigen Ausnahmen von der allgem<strong>ein</strong>en Regel, dass Haft<br />
im Normalfall vermieden werden sollte, müssen gesetzlich vorgeschrieben<br />
s<strong>ein</strong>. Asylsuchende sollten nur aus <strong>ein</strong>em der folgenden<br />
Gründe inhaftiert werden:<br />
" Zur Klärung der Identität: Das betrifft Fälle, in denen die Identität<br />
unbestimmt oder strittig ist.<br />
" Zur Feststellung der Tatsachen, auf denen der Asylantrag beruht:<br />
Das setzt <strong>ein</strong>e erste Befragung zur Ermittlung der wesentlichen<br />
Fakten voraus und bedeutet nicht, dass der Asylsuchende für die<br />
gesamte Dauer des Asylverfahrens oder auf unbestimmte Zeit in<br />
Gewahrsam genommen werden darf.<br />
" In Fällen, in denen Asylsuchende ihre Reise- oder Identitätsdokumente<br />
vernichtet oder gefälschte Dokumente benutzt haben,<br />
um die Behörden des Landes, in dem sie Asyl beantragen wollen, zu<br />
täuschen: Die Behörden des Asyllandes müssen nachweisen, dass<br />
es der Asylsuchende in Täuschungsabsicht an gutem Willen fehlen<br />
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