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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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Effiziente Verfahren<br />

Verfahren sollten nicht nur fair, sondern auch effizient s<strong>ein</strong>.<br />

Parlamentarier können zur Effizienz beitragen, indem sie für die<br />

Feststellung der Flüchtlingseigenschaft ausreichende Geldmittel bereitstellen.<br />

Es liegt im Interesse der Flüchtlinge, wenn sie schnell<br />

Gewissheit über ihren Antrag erhalten, ihre Sicherheit gewährleistet ist<br />

und sie ihr Leben alsbald neu aufbauen können. Die Öffentlichkeit hat<br />

<strong>ein</strong>e positivere Einstellung <strong>zum</strong> <strong>Flüchtlingsschutz</strong>, wenn sie sieht, dass<br />

die staatlichen Behörden angemessen auf die Ankunft und den<br />

Aufenthalt von Asylsuchenden reagieren. Es liegt im Interesse der<br />

Regierungen, wenn Anträge rasch und kosteneffektiv sowie unter gebührender<br />

Beachtung der Menschenrechtsstandards behandelt werden.<br />

So können Personen, die k<strong>ein</strong>en Anspruch auf <strong>internationalen</strong> Schutz<br />

haben, erkannt und umgehend zurückgeschickt werden.<br />

Weitere Überlegungen zur Statusfeststellung<br />

Die Entscheidung, ob jemand Anspruch auf Schutz als Flüchtling hat,<br />

erfolgt in zwei Schritten. Erstens: Erfüllt die Person die Kriterien der<br />

Flüchtlingsdefinition? Und zweitens: Liegen Gründe vor, warum der<br />

Person k<strong>ein</strong> internationaler Schutz zu gewähren ist, obwohl sie der<br />

Definition entspricht?<br />

$ Wie sind „geänderte Umstände“ zu beurteilen?<br />

Eine Frage, die sich bei der Prüfung von Anträgen stellt, ist die, ob die<br />

Umstände, die zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus führten, weggefallen<br />

sind. Obwohl die so genannten Beendigungsklauseln der<br />

Genfer Flüchtlingskonvention (Artikel 1 C Nr. 5) sich auf die<br />

Beendigung des Status <strong>ein</strong>es bereits anerkannten Flüchtlings beziehen,<br />

werden diese Überlegungen oft auch im Zusammenhang mit der<br />

Erstprüfung angestellt. Das UNHCR-Exekutivkomitee hat die Staaten<br />

ermahnt, die Beendigungsklauseln nicht übereilt anzuwenden. Sie<br />

sollten sich zuerst Gewissheit verschaffen, dass tatsächlich k<strong>ein</strong>e<br />

Notwendigkeit für <strong>internationalen</strong> Schutz mehr besteht.<br />

Die Beendigungsklauseln können dann in Erwägung gezogen werden,<br />

wenn sich im Herkunftsland spürbare, tiefgreifende und maßgebliche<br />

Änderungen vollzogen haben. Diese Änderungen müssen aber auch von<br />

Bestand s<strong>ein</strong>.<br />

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