Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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" Das Abkommen behandelt auch verschiedene Angelegenheiten, die<br />
nachhaltige Auswirkungen auf das tägliche Leben der Flüchtlinge<br />
haben, etwa<br />
- Erwerb von beweglichem und unbeweglichem Eigentum<br />
(Artikel 13)<br />
- Erwerbstätigkeit (Artikel 17, 18 und 19)<br />
- Wohnungswesen (Artikel 21)<br />
- Wohlfahrt (Artikel 23)<br />
- Arbeitsrecht und soziale Sicherheit (Artikel 24)<br />
" Jeder Flüchtling hat Pflichten gegenüber s<strong>ein</strong>em Zufluchtsland und<br />
muss die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie<br />
die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen<br />
Maßnahmen der Behörden beachten (Artikel 2).<br />
Die Rolle von UNHCR<br />
Art. 35 der Genfer Flüchtlingskonvention; Art. VIII der OAU-Konvention<br />
" Es sollten eigene Bestimmungen betreffend die Zusammenarbeit mit<br />
UNHCR und die Erleichterung s<strong>ein</strong>er Überwachungsaufgabe vorgesehen<br />
werden, unter anderem durch die Bereitstellung von<br />
Informationen und statistischen Angaben über die Lage der Flüchtlinge<br />
im Land, über die Umsetzung der maßgeblichen <strong>internationalen</strong><br />
Flüchtlingsverträge und über alle Gesetze, Verordnungen und<br />
Verwaltungsvorschriften, die für Flüchtlinge von Belang sind.<br />
Vertraulichkeit<br />
" Die Vertraulichkeit der persönlichen Daten von Asylsuchenden und<br />
Flüchtlingen muss gewahrt werden.<br />
" Die Weitergabe solcher persönlichen Daten an Dritte sollte stets von<br />
der Zustimmung des betreffenden Flüchtlings oder Asylsuchenden<br />
abhängig gemacht werden.<br />
Menschenrechte<br />
" Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die Gesetze k<strong>ein</strong>e<br />
Bestimmungen enthalten, die es irgend<strong>ein</strong>er Behörde gestatten,<br />
Handlungen in Bezug auf Flüchtlinge oder Asylsuchende zu setzen,<br />
die nach dem allgem<strong>ein</strong>en Völkerrecht auf dem Gebiet der<br />
Menschenrechte <strong>ein</strong>er Verletzung ihrer Grundrechte und Grundfreiheiten<br />
gleichkommen. !<br />
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