Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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Andere Personen sind von Anfang an ausdrücklich vom Konventionsschutz<br />
ausgenommen, etwa wenn schwerwiegende Gründe die<br />
Annahme rechtfertigen, dass sie Kriegsverbrecher sind oder <strong>ein</strong><br />
schweres nichtpolitisches Verbrechen vor ihrer Aufnahme begangen<br />
haben.<br />
Was den Schutz vor Ausweisung gemäß der Non-refoulement-<br />
Bestimmung aus der Antifolterkonvention und anderen Menschenrechtsinstrumenten<br />
anbelangt, so sind darin k<strong>ein</strong>e Ausschlussgründe<br />
<strong>ein</strong>er bestimmten Personengruppe vorgesehen.<br />
Haben sie Anspruch auf Flüchtlingsstatus?<br />
Einige Sonderfälle<br />
" Kann <strong>ein</strong> Soldat <strong>ein</strong> Flüchtling s<strong>ein</strong>?<br />
Nur Zivilisten sind Flüchtlinge. Wer vom Asylland aus bewaffnete<br />
Aktionen gegen s<strong>ein</strong> Herkunftsland fortsetzt, kann nicht als Flüchtling<br />
gelten.<br />
" Kann <strong>ein</strong> Wehrdienstverweigerer Flüchtling s<strong>ein</strong>?<br />
Jedes Land hat das Recht, s<strong>ein</strong>e Bürger in Zeiten nationalen Notstands zu<br />
den Waffen zu rufen. Die Bürger sollten jedoch ihrerseits das Recht<br />
haben, diesen Dienst aus Gewissensgründen zu verweigern. Wird dieses<br />
Recht missachtet oder widerspricht <strong>ein</strong> bestehender Konflikt völkerrechtlichen<br />
Normen, können Wehrdienstverweigerer, die Verfolgung<br />
fürchten (etwa aufgrund <strong>ein</strong>er politischen Überzeugung, die ihnen die<br />
Behörden gegebenenfalls zuschreiben) Anspruch auf Zuerkennung der<br />
Flüchtlingseigenschaft haben.<br />
" Kann <strong>ein</strong> Straftäter <strong>ein</strong> Flüchtling s<strong>ein</strong>?<br />
Ein Straftäter, der sich durch Flucht der Strafverfolgung wegen <strong>ein</strong>er<br />
gewöhnlichen Straftat entzieht, flieht nicht vor Verfolgung. Eine Person,<br />
der <strong>ein</strong>e solche Straftat oder <strong>ein</strong> anderes nichtpolitisches Verbrechen<br />
vorgeworfen wird, kann – ob schuldig oder nicht – gleichzeitig auch aus<br />
politischen Gründen oder anderen Gründen verfolgt werden und ist daher<br />
nicht von vornher<strong>ein</strong> vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen. Außerdem<br />
können Personen durchaus Flüchtlinge s<strong>ein</strong>, die aufgrund des<br />
„Verbrechens“ der Ausübung politischer Aktivitäten verurteilt wurden.<br />
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