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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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Minderjährige<br />

Neuansiedlung<br />

Neuansiedlungsland<br />

Nichtstaatliche<br />

Organisation<br />

(NGO)<br />

non-refoulement<br />

O AU (O rganisation<br />

der Afrikanischen<br />

Einheit) Konvention<br />

zur Regelung der<br />

Personen, die noch nicht großjährig und somit nicht<br />

zu selbstständigen Rechtshandlungen fähig sind.<br />

Dieser Begriff schließt auch Jugendliche <strong>ein</strong>. Im<br />

Sinne der Konvention über die Rechte des Kindes<br />

(UN-KRK) ist <strong>ein</strong> „Kind jeder Mensch, der das<br />

achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,<br />

soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind<br />

anzuwendenden Recht nicht früher <strong>ein</strong>tritt“ . Die<br />

Konvention setzt „Kind“ mit „Minderjährigem“<br />

gleich.<br />

Die Weiterwanderung von Flüchtlingen aus dem<br />

Land, in dem sie Zuflucht suchten, in <strong>ein</strong>en anderen<br />

Staat, der zugestimmt hat, sie aufzunehmen. Die<br />

Flüchtlinge erhalten in der Regel Asyl oder <strong>ein</strong>e<br />

andere Form des langfristigen Bleiberechts und in<br />

vielen Fällen auch die Möglichkeit zur Einbürgerung.<br />

Aus diesem Grund ist die Neuansiedlung<br />

<strong>ein</strong>e dauerhafte Lösung und <strong>ein</strong> Instrument <strong>zum</strong><br />

Schutz von Flüchtlingen.<br />

Ein Land, das Flüchtlingen die Möglichkeit bietet,<br />

sich auf Dauer in s<strong>ein</strong>em Hoheitsgebiet niederzulassen.<br />

Es ist <strong>ein</strong> Drittland, also weder das Herkunftsland<br />

noch das Land, in dem erstmals der<br />

Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde.<br />

Eine organisierte Körperschaft, die unabhängig von<br />

<strong>ein</strong>er Regierung oder <strong>ein</strong>em Staat tätig ist und diese<br />

auch nicht repräsentiert. Dieser Begriff bezeichnet<br />

üblicherweise Organisationen, die humanitäre und<br />

menschenrechtliche Anliegen vertreten. Viele von<br />

ihnen befassen sich auch mit dem Flüchtlingswesen<br />

und führen ihre diesbezüglichen Programme in<br />

Partnerschaft mit UNHCR und anderen Organisationen<br />

durch.<br />

Ein Grundprinzip des Flüchtlingsrechts, das es<br />

Staaten untersagt, <strong>ein</strong>en Flüchtling auf irgend<strong>ein</strong>e<br />

Weise über die Grenzen von Gebieten auszuweisen<br />

oder zurückzuweisen („refouler“ ), in denen s<strong>ein</strong><br />

Leben oder s<strong>ein</strong>e Freiheit bedroht wäre. Das Nonrefoulement-Gebot<br />

ist Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts<br />

und somit für alle Staaten bindend,<br />

gleichgültig, ob sie Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

sind oder nicht.<br />

Die regionale Ergänzung zur Genfer Flüchtlingskonvention,<br />

deren Flüchtlingsdefinition sie erweitert.<br />

Die 1969 verabschiedete OAU-Konvention<br />

versteht unter dem Begriff „Flüchtling“ jede<br />

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