Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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Minderjährige<br />
Neuansiedlung<br />
Neuansiedlungsland<br />
Nichtstaatliche<br />
Organisation<br />
(NGO)<br />
non-refoulement<br />
O AU (O rganisation<br />
der Afrikanischen<br />
Einheit) Konvention<br />
zur Regelung der<br />
Personen, die noch nicht großjährig und somit nicht<br />
zu selbstständigen Rechtshandlungen fähig sind.<br />
Dieser Begriff schließt auch Jugendliche <strong>ein</strong>. Im<br />
Sinne der Konvention über die Rechte des Kindes<br />
(UN-KRK) ist <strong>ein</strong> „Kind jeder Mensch, der das<br />
achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,<br />
soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind<br />
anzuwendenden Recht nicht früher <strong>ein</strong>tritt“ . Die<br />
Konvention setzt „Kind“ mit „Minderjährigem“<br />
gleich.<br />
Die Weiterwanderung von Flüchtlingen aus dem<br />
Land, in dem sie Zuflucht suchten, in <strong>ein</strong>en anderen<br />
Staat, der zugestimmt hat, sie aufzunehmen. Die<br />
Flüchtlinge erhalten in der Regel Asyl oder <strong>ein</strong>e<br />
andere Form des langfristigen Bleiberechts und in<br />
vielen Fällen auch die Möglichkeit zur Einbürgerung.<br />
Aus diesem Grund ist die Neuansiedlung<br />
<strong>ein</strong>e dauerhafte Lösung und <strong>ein</strong> Instrument <strong>zum</strong><br />
Schutz von Flüchtlingen.<br />
Ein Land, das Flüchtlingen die Möglichkeit bietet,<br />
sich auf Dauer in s<strong>ein</strong>em Hoheitsgebiet niederzulassen.<br />
Es ist <strong>ein</strong> Drittland, also weder das Herkunftsland<br />
noch das Land, in dem erstmals der<br />
Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde.<br />
Eine organisierte Körperschaft, die unabhängig von<br />
<strong>ein</strong>er Regierung oder <strong>ein</strong>em Staat tätig ist und diese<br />
auch nicht repräsentiert. Dieser Begriff bezeichnet<br />
üblicherweise Organisationen, die humanitäre und<br />
menschenrechtliche Anliegen vertreten. Viele von<br />
ihnen befassen sich auch mit dem Flüchtlingswesen<br />
und führen ihre diesbezüglichen Programme in<br />
Partnerschaft mit UNHCR und anderen Organisationen<br />
durch.<br />
Ein Grundprinzip des Flüchtlingsrechts, das es<br />
Staaten untersagt, <strong>ein</strong>en Flüchtling auf irgend<strong>ein</strong>e<br />
Weise über die Grenzen von Gebieten auszuweisen<br />
oder zurückzuweisen („refouler“ ), in denen s<strong>ein</strong><br />
Leben oder s<strong>ein</strong>e Freiheit bedroht wäre. Das Nonrefoulement-Gebot<br />
ist Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts<br />
und somit für alle Staaten bindend,<br />
gleichgültig, ob sie Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention<br />
sind oder nicht.<br />
Die regionale Ergänzung zur Genfer Flüchtlingskonvention,<br />
deren Flüchtlingsdefinition sie erweitert.<br />
Die 1969 verabschiedete OAU-Konvention<br />
versteht unter dem Begriff „Flüchtling“ jede<br />
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