Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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Verfahren, um die Regierung nach den Gründen zu befragen und ihr<br />
nahe zu legen, den Ratifikations- oder Beitrittsprozess unverzüglich<br />
<strong>ein</strong>zuleiten.<br />
" Wenn die Regierung die Genfer Flüchtlingskonvention und ihr<br />
Protokoll unterzeichnet, den Ratifikationsprozess jedoch hinausgezögert<br />
hat:<br />
- Nützen Sie den parlamentarischen Prozess, um zu fragen, warum<br />
die Regierung so lange braucht, und um ihr nahe zu legen, den<br />
Prozess zu beschleunigen.<br />
- Nützen Sie Ihr Recht auf Gesetzesinitiative und bringen Sie <strong>ein</strong>e<br />
diesbezügliche Gesetzesvorlage <strong>ein</strong>.<br />
Wenn sich die Regierung gegen die Ratifikation oder den Beitritt<br />
ausspricht<br />
" Finden Sie in allen Einzelheiten heraus, warum.<br />
" Helfen Sie nötigenfalls mit, Bedenken und Missverständnisse auszuräumen,<br />
und bedienen Sie sich ihres politischen Netzwerks, um den<br />
Prozess zu beschleunigen.<br />
" Werben Sie in Ihrer Wählerschaft um die Ratifikation oder den<br />
Beitritt.<br />
Beitritt zur Genfer Flüchtlingskonvention<br />
" Staaten können der Genfer Flüchtlingskonvention jederzeit beitreten,<br />
indem sie beim Generalsekretär der Ver<strong>ein</strong>ten Nationen <strong>ein</strong>e Beitrittsurkunde<br />
hinterlegen.<br />
" Die Beitrittsurkunde muss vom Außenminister oder vom Staats- oder<br />
Regierungschef unterzeichnet s<strong>ein</strong>. Üblicherweise wird sie über den<br />
beim Sitz der Ver<strong>ein</strong>ten Nationen in New York akkreditierten Vertreter<br />
des beitretenden Landes übergeben.<br />
" Anhang 1 enthält <strong>ein</strong>e Mustervorlage für <strong>ein</strong>e Beitrittsurkunde zur<br />
Genfer Flüchtlingskonvention.<br />
Im Abkommen vorgesehene Erklärungen zu den Alternativen<br />
" Anlässlich des Beitritts zur Genfer Flüchtlingskonvention geben die<br />
Staaten <strong>ein</strong>e Erklärung ab, ob sie die Alternative a) oder b) von<br />
Artikel 1 Abschnitt B Absatz 1 wählen.<br />
" Artikel 1 B (1) lautet: „Im Sinne dieses Abkommens können die im Artikel 1<br />
Abschnitt A enthaltenen Worte ‚Ereignisse, die vor dem 1. Januar 1951<br />
<strong>ein</strong>getreten sind’ in dem Sinne verstanden werden, dass es sich entweder um a)<br />
,Ereignisse, die vor dem 1. Januar 1951 in Europa <strong>ein</strong>getreten sind,’ oder b)<br />
‚Ereignisse, die vor dem 1. Januar 1951 in Europa oder anderswo <strong>ein</strong>getreten<br />
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