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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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sind,’ handelt. Jeder vertragschließende Staat wird zugleich mit der Unterzeichnung,<br />

der Ratifikation oder dem Beitritt <strong>ein</strong>e Erklärung abgeben, welche<br />

Bedeutung er diesem Ausdruck vom Standpunkt der von ihm aufgrund dieses<br />

Abkommens übernommenen Verpflichtungen zu geben beabsichtigt.“<br />

" Fast alle Staaten, die der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten<br />

sind, haben die weiter gefasste Alternative b) akzeptiert, was voraussichtlich<br />

auch bei zukünftigen Beitrittsstaaten der Fall s<strong>ein</strong> wird.<br />

" Die meisten Staaten, die ursprünglich die geographische Beschränkung<br />

- Alternative a) - gewählt hatten, haben diese zurückgezogen.<br />

Mit Stand September 2002 hatten nur fünf Länder die geographische<br />

Beschränkung beibehalten.<br />

Beitritt <strong>zum</strong> Flüchtlingsprotokoll und gleichzeitiger Beitritt<br />

" Für den Beitritt <strong>zum</strong> Flüchtlingsprotokoll gilt dasselbe Verfahren, das<br />

soeben für die Genfer Flüchtlingskonvention beschrieben wurde.<br />

" Der Beitritt <strong>zum</strong> Flüchtlingsprotokoll beruht auf dem Verständnis,<br />

dass dessen Bestimmungen ohne jede geographische Beschränkung<br />

angewendet werden.<br />

" Anhang 1 enthält <strong>ein</strong>e Mustervorlage für <strong>ein</strong>e Beitrittsurkunde <strong>zum</strong><br />

Protokoll.<br />

Geographischer Anwendungsbereich<br />

" Die meisten Staaten treten gleichzeitig der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

und dem Protokoll bei.<br />

" Bei gleichzeitigem Beitritt ist die formale Erklärung nach Artikel<br />

1 B (1) der Genfer Flüchtlingskonvention hinsichtlich des geographischen<br />

Anwendungsbereichs dennoch erforderlich (siehe Textzitat<br />

oben).<br />

Nachfolge<br />

" Staaten, die durch die Teilung oder den Zerfall anderer Staaten<br />

entstehen, sind nicht automatisch an die vom Vorgängerstaat geschlossenen<br />

Verträge gebunden.<br />

" Diese neuen Staaten können zwischen drei Optionen wählen: Sie<br />

können a) in die vom Vorgängerstaat <strong>ein</strong>gegangenen Verpflichtungen<br />

<strong>ein</strong>treten, b) als neue Staaten (de novo) beitreten oder c) ihre Absicht<br />

bekannt geben, nicht in die vom Vorgängerstaat geschlossenen<br />

Verträge <strong>ein</strong>zutreten.<br />

" Anhang 1 enthält <strong>ein</strong>e Mustervorlage für <strong>ein</strong>e Nachfolgeurkunde -<br />

entsprechend Option a) - zur Genfer Flüchtlingskonvention und <strong>zum</strong><br />

Protokoll.<br />

►<br />

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