Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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sind,’ handelt. Jeder vertragschließende Staat wird zugleich mit der Unterzeichnung,<br />
der Ratifikation oder dem Beitritt <strong>ein</strong>e Erklärung abgeben, welche<br />
Bedeutung er diesem Ausdruck vom Standpunkt der von ihm aufgrund dieses<br />
Abkommens übernommenen Verpflichtungen zu geben beabsichtigt.“<br />
" Fast alle Staaten, die der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten<br />
sind, haben die weiter gefasste Alternative b) akzeptiert, was voraussichtlich<br />
auch bei zukünftigen Beitrittsstaaten der Fall s<strong>ein</strong> wird.<br />
" Die meisten Staaten, die ursprünglich die geographische Beschränkung<br />
- Alternative a) - gewählt hatten, haben diese zurückgezogen.<br />
Mit Stand September 2002 hatten nur fünf Länder die geographische<br />
Beschränkung beibehalten.<br />
Beitritt <strong>zum</strong> Flüchtlingsprotokoll und gleichzeitiger Beitritt<br />
" Für den Beitritt <strong>zum</strong> Flüchtlingsprotokoll gilt dasselbe Verfahren, das<br />
soeben für die Genfer Flüchtlingskonvention beschrieben wurde.<br />
" Der Beitritt <strong>zum</strong> Flüchtlingsprotokoll beruht auf dem Verständnis,<br />
dass dessen Bestimmungen ohne jede geographische Beschränkung<br />
angewendet werden.<br />
" Anhang 1 enthält <strong>ein</strong>e Mustervorlage für <strong>ein</strong>e Beitrittsurkunde <strong>zum</strong><br />
Protokoll.<br />
Geographischer Anwendungsbereich<br />
" Die meisten Staaten treten gleichzeitig der Genfer Flüchtlingskonvention<br />
und dem Protokoll bei.<br />
" Bei gleichzeitigem Beitritt ist die formale Erklärung nach Artikel<br />
1 B (1) der Genfer Flüchtlingskonvention hinsichtlich des geographischen<br />
Anwendungsbereichs dennoch erforderlich (siehe Textzitat<br />
oben).<br />
Nachfolge<br />
" Staaten, die durch die Teilung oder den Zerfall anderer Staaten<br />
entstehen, sind nicht automatisch an die vom Vorgängerstaat geschlossenen<br />
Verträge gebunden.<br />
" Diese neuen Staaten können zwischen drei Optionen wählen: Sie<br />
können a) in die vom Vorgängerstaat <strong>ein</strong>gegangenen Verpflichtungen<br />
<strong>ein</strong>treten, b) als neue Staaten (de novo) beitreten oder c) ihre Absicht<br />
bekannt geben, nicht in die vom Vorgängerstaat geschlossenen<br />
Verträge <strong>ein</strong>zutreten.<br />
" Anhang 1 enthält <strong>ein</strong>e Mustervorlage für <strong>ein</strong>e Nachfolgeurkunde -<br />
entsprechend Option a) - zur Genfer Flüchtlingskonvention und <strong>zum</strong><br />
Protokoll.<br />
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