Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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Internationaler<br />
<strong>Flüchtlingsschutz</strong><br />
Interne<br />
Fluchtalternative<br />
(das „Neuansiedlungsprinzip“)<br />
Irreguläre<br />
Flüchtlingsbewegungen<br />
Konvention über<br />
die Rechte des<br />
Kinde s (UN-KRK)<br />
Konve ntionsflüchtlinge<br />
Von Staaten oder UNHCR getroffene Maßnahmen<br />
zugunsten von Asylsuchenden und Flüchtlingen,<br />
durch die sichergestellt wird, dass deren Rechte,<br />
Sicherheit und Wohl anerkannt und im Einklang mit<br />
<strong>internationalen</strong> Standards geschützt werden. Diese<br />
Maßnahmen sollen unter anderem Folgendes<br />
gewährleisten: die Achtung des Non-refoulement-<br />
Grundsatzes, Zugang zu Sicherheit, Zugang zu<br />
fairen Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft,<br />
menschenwürdige Behandlungsstandards<br />
und die Herbeiführung dauerhafter Lösungen.<br />
UNHCR ist die <strong>ein</strong>zige Organisation der Ver<strong>ein</strong>ten<br />
Nationen mit <strong>ein</strong>em Mandat <strong>zum</strong> <strong>Flüchtlingsschutz</strong>.<br />
Die Tatsachenfeststellung, dass <strong>ein</strong> Asylsuchender<br />
sich der Verfolgung in s<strong>ein</strong>em Herkunftsland hätte<br />
entziehen können, indem er sich in <strong>ein</strong>em anderen<br />
Teil desselben Landes niederlässt. UNHCR spricht<br />
sich gegen die Verwendung dieses Begriffs aus, da er<br />
oft dazu benutzt wird, den Zugang <strong>zum</strong> Verfahren zur<br />
Feststellung der Flüchtlingseigenschaft zu beschränken<br />
oder den Flüchtlingsstatus zu verweigern.<br />
UNHCR steht auf dem Standpunkt, dass die<br />
Möglichkeit, im eigenen Land Zuflucht zu suchen,<br />
nur in wenigen konkreten Fällen für die<br />
Statusfeststellung relevant ist. Aber auch dann sollte<br />
dieses Konzept erst in Frage kommen, wenn alle<br />
Aspekte des Asylantrags <strong>ein</strong>gehend geprüft wurden.<br />
Das Phänomen, dass Flüchtlinge oder Asylsuchende<br />
ohne offizielle Genehmigung <strong>ein</strong> Land verlassen, in<br />
dem sie bereits Schutz gefunden haben, um in <strong>ein</strong>em<br />
anderen Land Asyl zu suchen oder sich dort ständig<br />
niederzulassen.<br />
Ein Über<strong>ein</strong>kommen aus dem Jahr 1989, das<br />
umfassende Standards für den Schutz der Kinderrechte<br />
festlegt. Artikel 2 der UN-KRK besagt, dass<br />
das Über<strong>ein</strong>kommen für alle Kinder ohne Unterschied<br />
gilt. Somit sind die Standards der UN-KRK<br />
auch auf Flüchtlingskinder anzuwenden.<br />
Personen, die von den Staaten gemäß den Kriterien<br />
in Artikel 1 A der Genfer Flüchtlingskonvention als<br />
Flüchtlinge anerkannt werden und als solche Anspruch<br />
auf die im Abkommen genannten Rechte<br />
haben.<br />
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