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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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„Das Exekutivkomitee bekräftigt die Bedeutung des Rechts auf<br />

<strong>ein</strong>e Staatszugehörigkeit und fordert die Staaten auf, alle<br />

erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Staatenlosigkeit zu<br />

verhindern bzw. zu verringern, unter anderem durch innerstaatliche<br />

Gesetzgebung und gegebenenfalls durch den Beitritt zu den<br />

Über<strong>ein</strong>kommen über Staatenlosigkeit und durch deren<br />

Umsetzung.“<br />

Beschluss Nr. 85 (m) des UNHCR-Exekutivkomitees, 1998<br />

Die zwei wichtigsten Über<strong>ein</strong>kommen<br />

zu Fragen der Staatenlosigkeit<br />

Das Problem der Staatenlosigkeit ist in <strong>ein</strong>igen Teilen der Welt weit<br />

verbreitet und kann besonders Kinder treffen, die aus gemischten Ehen<br />

stammen oder in <strong>ein</strong>em anderen Land als dem Herkunftsland der Eltern<br />

geboren wurden, da sie nicht in jedem Fall die Staatsangehörigkeit des<br />

Landes erhalten, in dem sie zur Welt kamen. Staatenlose können wie<br />

Flüchtlinge zur Weiterwanderung gezwungen s<strong>ein</strong>, da es ihnen nicht<br />

gelingt, angemessenen Schutz zu finden. 1994 ersuchte das UNHCR-<br />

Exekutivkomitee den Hochkommissar <strong>ein</strong>dringlich, s<strong>ein</strong>e Bemühungen<br />

zugunsten Staatenloser zu verstärken, indem er unter anderem <strong>zum</strong><br />

Beitritt zu den Über<strong>ein</strong>kommen von 1954 und 1961 über Staatenlosigkeit<br />

anregt, für Schulung sorgt und systematisch Informationen über die<br />

Größenordnung des Problems sammelt. Die in der Folge <strong>ein</strong>geleitete und<br />

noch immer laufende Studie lässt den Schluss zu, dass weltweit Millionen<br />

Menschen staatenlos sind.<br />

Das Über<strong>ein</strong>kommen von 1954 über die Rechtsstellung der<br />

Staatenlosen regelt und verbessert den Status Staatenloser und soll<br />

sicherstellen, dass Staatenlose ohne Diskriminierung in den Genuss der<br />

Grundrechte und Grundfreiheiten kommen.<br />

Das Über<strong>ein</strong>kommen von 1961 über die Verminderung der<br />

Staatenlosigkeit zeigt Wege auf, wie Personen, die ansonsten staatenlos<br />

wären, durch <strong>ein</strong>e nachgewiesene Beziehung zu <strong>ein</strong>em Staat durch Geburt<br />

oder Abstammung <strong>ein</strong>e Staatsangehörigkeit erwerben oder behalten<br />

können. Das Über<strong>ein</strong>kommen behandelt Fragen wie die Zuerkennung der<br />

Staatsangehörigkeit, den Verlust oder die Aufgabe der Staatsangehörigkeit,<br />

den Entzug der Staatsangehörigkeit und Gebietsübertragungen. Besonders<br />

betont wird auch der Erhalt der Staatsangehörigkeit, wenn sie <strong>ein</strong>mal<br />

erworben wurde.<br />

►<br />

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