Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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„Das Exekutivkomitee bekräftigt die Bedeutung des Rechts auf<br />
<strong>ein</strong>e Staatszugehörigkeit und fordert die Staaten auf, alle<br />
erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Staatenlosigkeit zu<br />
verhindern bzw. zu verringern, unter anderem durch innerstaatliche<br />
Gesetzgebung und gegebenenfalls durch den Beitritt zu den<br />
Über<strong>ein</strong>kommen über Staatenlosigkeit und durch deren<br />
Umsetzung.“<br />
Beschluss Nr. 85 (m) des UNHCR-Exekutivkomitees, 1998<br />
Die zwei wichtigsten Über<strong>ein</strong>kommen<br />
zu Fragen der Staatenlosigkeit<br />
Das Problem der Staatenlosigkeit ist in <strong>ein</strong>igen Teilen der Welt weit<br />
verbreitet und kann besonders Kinder treffen, die aus gemischten Ehen<br />
stammen oder in <strong>ein</strong>em anderen Land als dem Herkunftsland der Eltern<br />
geboren wurden, da sie nicht in jedem Fall die Staatsangehörigkeit des<br />
Landes erhalten, in dem sie zur Welt kamen. Staatenlose können wie<br />
Flüchtlinge zur Weiterwanderung gezwungen s<strong>ein</strong>, da es ihnen nicht<br />
gelingt, angemessenen Schutz zu finden. 1994 ersuchte das UNHCR-<br />
Exekutivkomitee den Hochkommissar <strong>ein</strong>dringlich, s<strong>ein</strong>e Bemühungen<br />
zugunsten Staatenloser zu verstärken, indem er unter anderem <strong>zum</strong><br />
Beitritt zu den Über<strong>ein</strong>kommen von 1954 und 1961 über Staatenlosigkeit<br />
anregt, für Schulung sorgt und systematisch Informationen über die<br />
Größenordnung des Problems sammelt. Die in der Folge <strong>ein</strong>geleitete und<br />
noch immer laufende Studie lässt den Schluss zu, dass weltweit Millionen<br />
Menschen staatenlos sind.<br />
Das Über<strong>ein</strong>kommen von 1954 über die Rechtsstellung der<br />
Staatenlosen regelt und verbessert den Status Staatenloser und soll<br />
sicherstellen, dass Staatenlose ohne Diskriminierung in den Genuss der<br />
Grundrechte und Grundfreiheiten kommen.<br />
Das Über<strong>ein</strong>kommen von 1961 über die Verminderung der<br />
Staatenlosigkeit zeigt Wege auf, wie Personen, die ansonsten staatenlos<br />
wären, durch <strong>ein</strong>e nachgewiesene Beziehung zu <strong>ein</strong>em Staat durch Geburt<br />
oder Abstammung <strong>ein</strong>e Staatsangehörigkeit erwerben oder behalten<br />
können. Das Über<strong>ein</strong>kommen behandelt Fragen wie die Zuerkennung der<br />
Staatsangehörigkeit, den Verlust oder die Aufgabe der Staatsangehörigkeit,<br />
den Entzug der Staatsangehörigkeit und Gebietsübertragungen. Besonders<br />
betont wird auch der Erhalt der Staatsangehörigkeit, wenn sie <strong>ein</strong>mal<br />
erworben wurde.<br />
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