Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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Die Non-refoulement-Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention<br />
beziehungsweise der Antifolterkonvention überschneiden <strong>ein</strong>ander bis<br />
zu <strong>ein</strong>em gewissen Grad. In Ländern, die beiden Über<strong>ein</strong>kommen<br />
beigetreten sind, beantragen Asylsuchende immer öfter Schutz nach<br />
beiden Konventionen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Manche Anträge<br />
wurden fälschlich unter Hinweis auf die Flüchtlingskriterien abgelehnt,<br />
manche Personen erfüllen nicht die Kriterien der Flüchtlingsdefinition,<br />
benötigen aber dennoch <strong>internationalen</strong> Schutz, und manche Anträge<br />
fallen unter die Ausnahmebestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention.<br />
Der UN-Ausschuss gegen Folter, das für die Antifolterkonvention<br />
zuständige Expertengremium, hat in <strong>ein</strong>igen Fällen<br />
zugunsten von Asylsuchenden entschieden, deren Anträge von den für<br />
die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft zuständigen Behörden des<br />
Asyllandes abgelehnt worden waren.<br />
$ Umfang des Non-refoulement-Gebots: Ein Vergleich<br />
Die Genfer Flüchtlingskonvention und ihr Protokoll von 1967<br />
" Wer genießt Schutz? Flüchtlinge, die begründete Furcht vor<br />
Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit<br />
zu <strong>ein</strong>er bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen<br />
Überzeugung haben<br />
" Vor welchen Gefahren? Bedrohung von Leben und Freiheit<br />
" Ausnahmen? Asylsuchende, die aus schwerwiegenden Gründen als<br />
<strong>ein</strong>e Gefahr für die Sicherheit des Asyllandes betrachtet werden<br />
oder die <strong>ein</strong>e Gefahr für die Allgem<strong>ein</strong>heit dieses Staates darstellen,<br />
weil sie wegen <strong>ein</strong>es besonders schweren Verbrechens rechtskräftig<br />
verurteilt wurden<br />
Das Über<strong>ein</strong>kommen gegen Folter und andere grausame,<br />
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe<br />
" Wer genießt Schutz? Jede Person<br />
" Vor welchen Gefahren? Ausweisung, Abschiebung oder<br />
Auslieferung, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme vorliegen,<br />
dass die Person Gefahr laufen würde, gefoltert zu werden<br />
" Ausnahmen? K<strong>ein</strong>e<br />
Einige Länder haben Verfahren <strong>ein</strong>geführt, in denen <strong>ein</strong> Antrag<br />
gleichzeitig nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention und<br />
denen der Antifolterkonvention geprüft wird. Das kann zweckmäßig<br />
s<strong>ein</strong>, vorausgesetzt, die Genfer Flüchtlingskonvention wird voll-<br />
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