Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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Die Asylländer müssen ferner die kl<strong>ein</strong>e Zahl von Personen<br />
identifizieren und schützen, die nicht in ihre Heimat zurückkehren<br />
können, darunter auch diejenigen, die durch zwingende Gründe<br />
basierend auf ihrer früheren Verfolgung dazu nicht imstande sind. Wer<br />
nicht zurückkehren will, sollte Zugang <strong>zum</strong> Asylverfahren erhalten.<br />
Vorübergehender Schutz sollte nicht zu lange dauern, auch wenn in den<br />
auslösenden Umständen k<strong>ein</strong>e Verbesserung <strong>ein</strong>getreten ist, denn<br />
Menschen sollten nicht auf Dauer unter Bedingungen leben müssen, die<br />
nur <strong>ein</strong> Minimum an Schutz bieten. Die Staaten sollten nach <strong>ein</strong>er<br />
gewissen Zeit entweder ihr übliches Asylverfahren <strong>ein</strong>leiten oder den<br />
Aufenthalt der Begünstigten besser regeln. UNHCR steht Staaten<br />
beratend zur Seite, wenn sich etwa die Frage stellt, wann vorübergehender<br />
Schutz gewährt werden soll, welche Behandlung der<br />
Begünstigten damit <strong>ein</strong>hergehen und wann und wie dieser Schutz enden<br />
soll.<br />
„Die Konferenz fordert die internationale Gem<strong>ein</strong>schaft<br />
<strong>ein</strong>dringlich auf, Ländern, die von <strong>ein</strong>em Zustrom von Flüchtlingen<br />
und Vertriebenen betroffen sind, rasch und zur rechten Zeit<br />
humanitäre Hilfe und Beistand zu leisten, und sie insbesondere bei<br />
der Betreuung und Versorgung großer Bevölkerungsgruppen zu<br />
unterstützen.” 99. Konferenz der Interparlamentarischen Union, April 1998<br />
„In Situationen von Massenfluchtbewegungen sollten Asylsuchende<br />
von dem Staat aufgenommen werden, in dem sie zuerst Zuflucht<br />
suchen, und falls dieser Staat nicht dazu in der Lage ist, sie auf<br />
Dauer aufzunehmen, sollte er sie in jedem Fall <strong>zum</strong>indest vorläufig<br />
aufnehmen und ihnen entsprechend den unten aufgeführten<br />
Grundsätzen Schutz gewähren.“<br />
Beschluss Nr. 22 (1981) des UNHCR-Exekutivkomitees<br />
Schutz von Personen, die nicht der Flüchtlingsdefinition<br />
entsprechen: Ergänzender Schutz<br />
Es gibt Menschen, die <strong>internationalen</strong> Schutz benötigen, obwohl die<br />
Prüfung ihres Antrags ergeben hat, dass sie nicht der Definition aus der<br />
Genfer Flüchtlingskonvention entsprechen. Dabei handelt es sich in der<br />
Regel um Menschen, die vor bewaffneten Konflikten, inneren Unruhen<br />
oder anderen Formen der Gefährdung Zuflucht suchen, die mit k<strong>ein</strong>em<br />
konkreten Konventionsgrund im Zusammenhang stehen. Diese<br />
Personen fallen unter die erweiterte Definition des Flüchtlingsbegriffs<br />
aus der OAU-Konvention und der Erklärung von Cartagena und<br />
unterstehen somit ebenfalls der Obhut von UNHCR. Sie sollten für die<br />
nötige Zeit <strong>ein</strong>en formalen Rechtsstatus mit klar definierten Rechten<br />
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