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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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" Gleichzeitig mit dem Beitritt <strong>zum</strong> Flüchtlingsprotokoll können<br />

Vorbehalte zu jedem beliebigen Artikel der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

mit denselben Ausnahmen wie oben angeführt geltend<br />

gemacht werden.<br />

" Ferner sind Vorbehalte zu Artikel IV des Flüchtlingsprotokolls<br />

möglich, der Artikel 38 der Genfer Flüchtlingskonvention (Regelung<br />

von Streitfällen) entspricht.<br />

" K<strong>ein</strong>e Vorbehalte sind zu Artikel II des Protokolls über die<br />

Zusammenarbeit mit UNHCR zulässig.<br />

" Im Laufe der Zeit haben <strong>ein</strong>ige Staaten aufgrund geänderter<br />

Umstände beschlossen, Vorbehalte, die sie beim Beitritt geltend<br />

gemacht hatten, zurückzunehmen.<br />

Verabschiedung von Einführungsgesetzgebung<br />

" Sobald die Genfer Flüchtlingskonvention und das Flüchtlingsprotokoll<br />

ratifiziert und in Kraft getreten sind, sorgen Sie dafür, dass<br />

das Parlament nationale Gesetze beschließt, die den Bestimmungen<br />

der <strong>internationalen</strong> Über<strong>ein</strong>kommen entsprechen.<br />

" Machen Sie nötigenfalls von den parlamentarischen Verfahren<br />

Gebrauch, um die Regierung zu veranlassen, Gesetzesentwürfe oder<br />

Änderungen zu bestehenden Gesetzen innerhalb <strong>ein</strong>er vernünftigen<br />

Frist im Parlament <strong>ein</strong>zubringen.<br />

" Achten Sie vor allem darauf, dass die Gesetze über die Zuwanderung<br />

und die Staatsangehörigkeit sowie das Strafgesetzbuch mit den<br />

Normen des <strong>internationalen</strong> Flüchtlingsrechts im Einklang stehen.<br />

Hinzuziehung externer Fachleute oder Beratung durch UNHCR<br />

" Holen Sie nach Bedarf Gutachten von Experten für nationales und<br />

internationales Flüchtlingsrecht <strong>ein</strong>.<br />

" Welche Rechtsvorschriften Sie zur Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention<br />

und ihres Protokolls beschließen, wird von der<br />

nationalen Rechtstradition und den Verhältnissen im Land sowie<br />

davon abhängen, inwieweit Flüchtlinge und Asylsuchende bereits<br />

durch andere innerstaatliche Gesetzesbereiche geschützt werden.<br />

UNHCR kann in dieser Hinsicht den <strong>ein</strong>zelnen Ländern auf Anfrage<br />

behilflich s<strong>ein</strong>. Das Amt kann Parlamentariern und ihren Mitarbeitern<br />

Informationen, Ratschläge und Richtlinien zur Verfügung stellen.<br />

" Das UNHCR-Büro, das sich in dem betreffenden Land befindet oder<br />

für das betreffende Land zuständig ist, kennt die örtlichen und<br />

regionalen Verhältnisse und die <strong>internationalen</strong> Standards und kann<br />

Parlamentariern als erste Anlaufstelle dienen, unterstützt von der<br />

UNHCR-Abteilung für <strong>internationalen</strong> Schutz (siehe Liste der<br />

UNHCR-Büros in Anhang 3). !<br />

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