Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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Es gibt k<strong>ein</strong> bindendes internationales Über<strong>ein</strong>kommen über asylsuchende<br />
blinde Passagiere, und in ihrem Fall wird sehr unterschiedlich vorgegangen.<br />
UNHCR setzt sich wo immer möglich dafür <strong>ein</strong>, dass blinde<br />
Passagiere im ersten Hafen, den das Schiff anläuft, an Land gehen dürfen,<br />
wo die örtlichen Behörden über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft<br />
entscheiden.<br />
Lässt <strong>ein</strong> Staat <strong>ein</strong>en blinden Passagier nicht an Land gehen und befindet<br />
sich der nächste von dem Schiff anzulaufende Hafen in <strong>ein</strong>em Staat, in<br />
dem das Leben des blinden Passagiers bedroht wäre, dann ist die<br />
Verweigerung gleichbedeutend mit <strong>ein</strong>er Zurückweisung (refoulement). In<br />
solchen Fällen versuchen UNHCR-Mitarbeiter, <strong>ein</strong>e Befragung an Bord<br />
durchzuführen und – wenn sich der Asylsuchende als Flüchtling erweist –<br />
bei der Suche nach <strong>ein</strong>er dauerhaften Lösung behilflich zu s<strong>ein</strong>, <strong>zum</strong>eist in<br />
Form der Neuansiedlung in <strong>ein</strong>em Drittland. !<br />
Um Flüchtlinge schützen zu können, müssen Staaten wissen, wer <strong>ein</strong><br />
Flüchtling ist. Ein Staat muss Personen, die <strong>internationalen</strong> Schutz<br />
benötigen, von anderen Menschen, die ebenfalls in s<strong>ein</strong> Hoheitsgebiet<br />
zu gelangen suchen, unterscheiden können. Wie <strong>ein</strong> Staat dabei<br />
vorgeht, wird weitgehend davon abhängen, ob <strong>ein</strong> Asylantrag <strong>ein</strong>zeln<br />
geprüft werden kann, oder ob es sich um <strong>ein</strong>en Massenzustrom handelt,<br />
bei dem <strong>ein</strong>e Gruppenfeststellung die praktischere Lösung ist.<br />
Die Zusammenhänge zwischen Asyl und nonrefoulement<br />
Die Allgem<strong>ein</strong>e Erklärung der Menschenrechte und die<br />
Genfer Flüchtlingskonvention<br />
Das Recht, Asyl zu suchen und zu erhalten, ist in den<br />
menschenrechtlichen Regelungen des Völkerrechts verankert und <strong>ein</strong>er<br />
der Grundpfeiler des <strong>Flüchtlingsschutz</strong>es. 1992 stellte das UNHCR-<br />
Exekutivkomitee fest, dass „die Institution Asyl, die sich direkt aus dem<br />
in Artikel 14 (1) 1 der Allgem<strong>ein</strong>en Erklärung der Menschenrechte<br />
verankerten Recht ableitet, Asyl zu suchen und zu erhalten, <strong>ein</strong>er der<br />
wesentlichsten Mechanismen für den <strong>internationalen</strong> <strong>Flüchtlingsschutz</strong><br />
ist” (Beschluss Nr. 28 (c)). Asyl dient zwei Zwecken: Es bietet <strong>ein</strong>en<br />
Schutzrahmen und stellt sicher, dass Lösungen für die Probleme der<br />
Flüchtlinge gefunden werden können.<br />
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