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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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$ Bringt der Beitritt finanzielle Verpflichtungen mit<br />

sich?<br />

" Sind mit dem Beitritt Kosten verbunden?<br />

Mit dem Beitritt selbst entstehen <strong>ein</strong>em Land k<strong>ein</strong>erlei Kosten oder<br />

Gebühren. Wie in Kapitel 2 dargelegt, wird UNHCR fast ausschließlich<br />

durch freiwillige Beiträge finanziert. Die Aufnahme von Flüchtlingen<br />

bringt für <strong>ein</strong> Asylland - vor allem im Fall <strong>ein</strong>es Massenzustroms -<br />

Belastungen verschiedener Art mit sich. Staaten sehen sich jedoch oft<br />

vor die Notwendigkeit gestellt, Flüchtlinge zu beherbergen, gleichgültig,<br />

ob sie den Flüchtlingsüber<strong>ein</strong>kommen beigetreten sind oder<br />

nicht. Durch den Beitritt wird UNHCR die Aufgabe erheblich erleichtert,<br />

internationale Unterstützung und Hilfsgelder zu mobilisieren.<br />

" Ist <strong>ein</strong> Vertragsstaat verpflichtet, Flüchtlingen Land oder<br />

Arbeit zu geben?<br />

Weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch ihr Protokoll oder die<br />

OAU-Konvention verlangen von den Vertragsstaaten, dass sie Flüchtlinge<br />

in Bezug auf den Erwerb von Grund und Boden oder den Zugang<br />

zu Beschäftigung bevorzugt behandeln, obwohl Flüchtlingen in bestimmten<br />

Situationen bevorzugt Zugang zu bezahlter Beschäftigung<br />

<strong>ein</strong>geräumt werden sollte. Bei Verhandlungen über den Verkauf von<br />

Land müssen für Flüchtlinge allerdings dieselben Kriterien gelten wie<br />

für andere Kategorien von Ausländern.<br />

$ Bedeutet der Beitritt, dass Flüchtlinge für immer<br />

bleiben?<br />

" Ist <strong>ein</strong> Vertragsstaat verpflichtet, Flüchtlingen auf Dauer Asyl<br />

zu gewähren?<br />

Es wird Situationen geben, in denen Flüchtlinge auf Dauer in ihrem<br />

Asylland bleiben und sich assimilieren. Der Schutz nach der Genfer<br />

Flüchtlingskonvention ist jedoch nicht automatisch auf Dauer angelegt.<br />

In der Genfer Flüchtlingskonvention heißt es ausdrücklich, dass der<br />

Flüchtlingsstatus <strong>ein</strong>e vorübergehende Rechtsstellung ist, die endet,<br />

sobald dem Flüchtling wieder wirksamer nationaler Schutz zur<br />

Verfügung steht. Internationaler Schutz ist nicht mehr gerechtfertigt,<br />

wenn im Herkunftsland grundlegende Veränderungen <strong>ein</strong>getreten sind<br />

und die Gründe für die Furcht vor Verfolgung beseitigt wurden. In der<br />

Regel ist die freiwillige Rückkehr die bevorzugte Lösung, wenn es die<br />

Verhältnisse im Herkunftsland gestatten.<br />

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