Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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$ Bringt der Beitritt finanzielle Verpflichtungen mit<br />
sich?<br />
" Sind mit dem Beitritt Kosten verbunden?<br />
Mit dem Beitritt selbst entstehen <strong>ein</strong>em Land k<strong>ein</strong>erlei Kosten oder<br />
Gebühren. Wie in Kapitel 2 dargelegt, wird UNHCR fast ausschließlich<br />
durch freiwillige Beiträge finanziert. Die Aufnahme von Flüchtlingen<br />
bringt für <strong>ein</strong> Asylland - vor allem im Fall <strong>ein</strong>es Massenzustroms -<br />
Belastungen verschiedener Art mit sich. Staaten sehen sich jedoch oft<br />
vor die Notwendigkeit gestellt, Flüchtlinge zu beherbergen, gleichgültig,<br />
ob sie den Flüchtlingsüber<strong>ein</strong>kommen beigetreten sind oder<br />
nicht. Durch den Beitritt wird UNHCR die Aufgabe erheblich erleichtert,<br />
internationale Unterstützung und Hilfsgelder zu mobilisieren.<br />
" Ist <strong>ein</strong> Vertragsstaat verpflichtet, Flüchtlingen Land oder<br />
Arbeit zu geben?<br />
Weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch ihr Protokoll oder die<br />
OAU-Konvention verlangen von den Vertragsstaaten, dass sie Flüchtlinge<br />
in Bezug auf den Erwerb von Grund und Boden oder den Zugang<br />
zu Beschäftigung bevorzugt behandeln, obwohl Flüchtlingen in bestimmten<br />
Situationen bevorzugt Zugang zu bezahlter Beschäftigung<br />
<strong>ein</strong>geräumt werden sollte. Bei Verhandlungen über den Verkauf von<br />
Land müssen für Flüchtlinge allerdings dieselben Kriterien gelten wie<br />
für andere Kategorien von Ausländern.<br />
$ Bedeutet der Beitritt, dass Flüchtlinge für immer<br />
bleiben?<br />
" Ist <strong>ein</strong> Vertragsstaat verpflichtet, Flüchtlingen auf Dauer Asyl<br />
zu gewähren?<br />
Es wird Situationen geben, in denen Flüchtlinge auf Dauer in ihrem<br />
Asylland bleiben und sich assimilieren. Der Schutz nach der Genfer<br />
Flüchtlingskonvention ist jedoch nicht automatisch auf Dauer angelegt.<br />
In der Genfer Flüchtlingskonvention heißt es ausdrücklich, dass der<br />
Flüchtlingsstatus <strong>ein</strong>e vorübergehende Rechtsstellung ist, die endet,<br />
sobald dem Flüchtling wieder wirksamer nationaler Schutz zur<br />
Verfügung steht. Internationaler Schutz ist nicht mehr gerechtfertigt,<br />
wenn im Herkunftsland grundlegende Veränderungen <strong>ein</strong>getreten sind<br />
und die Gründe für die Furcht vor Verfolgung beseitigt wurden. In der<br />
Regel ist die freiwillige Rückkehr die bevorzugte Lösung, wenn es die<br />
Verhältnisse im Herkunftsland gestatten.<br />
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