Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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" Die Staaten sollten gem<strong>ein</strong>sam mit NGOs und religiösen<br />
Organisationen Aktivitäten zwischen den Kulturen fördern.<br />
" Staaten, NGOs, UN-Organisationen und die Medien sollten das<br />
Bewussts<strong>ein</strong> für Rassismus und Diskriminierung stärken und mit<br />
helfen, positive Änderungen in der Gesellschaft herbeizuführen.<br />
" Die Urheber rassistischer und fremdenf<strong>ein</strong>dlicher Gewalt müssen<br />
durch Gerichte, Menschenrechtskommissionen und Ombudspersonen<br />
wirksam und vor den Augen der Öffentlichkeit verurteilt<br />
werden.<br />
" Parlamentarier müssen sich des Einflusses bewusst werden, den sie als<br />
M<strong>ein</strong>ungsführer auf die öffentliche M<strong>ein</strong>ung nehmen können, und<br />
sollten ihre Position dazu nützen, um für Toleranz und die Achtung<br />
der Menschenrechte <strong>ein</strong>zutreten.<br />
Hier sei vor allem auf zwei Beschlüsse des UNHCR-Exekutivkomitees<br />
verwiesen:<br />
" „Das Exekutivkomitee ... bekräftigt ... die Wichtigkeit von Bildungs- und<br />
anderen Programmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und<br />
Fremdenf<strong>ein</strong>dlichkeit.“ Beschluss Nr. 85 (g) (1998)<br />
" „Das Exekutivkomitee ruft die Staaten auf, Intoleranz, Rassismus und<br />
Fremdenf<strong>ein</strong>dlichkeit zu bekämpfen und durch öffentliche Erklärungen, geeignete<br />
Gesetze und entsprechende Sozialpolitik für Mitgefühl und Verständnis, vor<br />
allem für die besondere Situation von Flüchtlingen und Asylsuchenden,<br />
<strong>ein</strong>zutreten.“ Beschluss Nr. 77 (h) (1995) !<br />
Wie kann die Würde der Flüchtlinge<br />
gewahrt werden?<br />
Beschränkung der Haft<br />
" Haft sollte die Ausnahme s<strong>ein</strong>, und die Regelvermutung sollte gegen<br />
sie sprechen. Haft sollte im Sinne der oben beschriebenen<br />
<strong>internationalen</strong> Standards nur wenn unbedingt nötig verhängt werden.<br />
" In den Rechtsvorschriften sollten Verfahrensgarantien vorgesehen<br />
werden.<br />
" Es sollte Vorsorge getroffen werden, dass für jeden inhaftierten<br />
Asylsuchenden die nachstehend aufgeführten Mindestverfahrensgarantien<br />
gelten. Haft darf <strong>ein</strong>en Asylsuchenden nicht daran hindern,<br />
s<strong>ein</strong>en Antrag weiterzuverfolgen.<br />
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