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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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" Die Staaten sollten gem<strong>ein</strong>sam mit NGOs und religiösen<br />

Organisationen Aktivitäten zwischen den Kulturen fördern.<br />

" Staaten, NGOs, UN-Organisationen und die Medien sollten das<br />

Bewussts<strong>ein</strong> für Rassismus und Diskriminierung stärken und mit<br />

helfen, positive Änderungen in der Gesellschaft herbeizuführen.<br />

" Die Urheber rassistischer und fremdenf<strong>ein</strong>dlicher Gewalt müssen<br />

durch Gerichte, Menschenrechtskommissionen und Ombudspersonen<br />

wirksam und vor den Augen der Öffentlichkeit verurteilt<br />

werden.<br />

" Parlamentarier müssen sich des Einflusses bewusst werden, den sie als<br />

M<strong>ein</strong>ungsführer auf die öffentliche M<strong>ein</strong>ung nehmen können, und<br />

sollten ihre Position dazu nützen, um für Toleranz und die Achtung<br />

der Menschenrechte <strong>ein</strong>zutreten.<br />

Hier sei vor allem auf zwei Beschlüsse des UNHCR-Exekutivkomitees<br />

verwiesen:<br />

" „Das Exekutivkomitee ... bekräftigt ... die Wichtigkeit von Bildungs- und<br />

anderen Programmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und<br />

Fremdenf<strong>ein</strong>dlichkeit.“ Beschluss Nr. 85 (g) (1998)<br />

" „Das Exekutivkomitee ruft die Staaten auf, Intoleranz, Rassismus und<br />

Fremdenf<strong>ein</strong>dlichkeit zu bekämpfen und durch öffentliche Erklärungen, geeignete<br />

Gesetze und entsprechende Sozialpolitik für Mitgefühl und Verständnis, vor<br />

allem für die besondere Situation von Flüchtlingen und Asylsuchenden,<br />

<strong>ein</strong>zutreten.“ Beschluss Nr. 77 (h) (1995) !<br />

Wie kann die Würde der Flüchtlinge<br />

gewahrt werden?<br />

Beschränkung der Haft<br />

" Haft sollte die Ausnahme s<strong>ein</strong>, und die Regelvermutung sollte gegen<br />

sie sprechen. Haft sollte im Sinne der oben beschriebenen<br />

<strong>internationalen</strong> Standards nur wenn unbedingt nötig verhängt werden.<br />

" In den Rechtsvorschriften sollten Verfahrensgarantien vorgesehen<br />

werden.<br />

" Es sollte Vorsorge getroffen werden, dass für jeden inhaftierten<br />

Asylsuchenden die nachstehend aufgeführten Mindestverfahrensgarantien<br />

gelten. Haft darf <strong>ein</strong>en Asylsuchenden nicht daran hindern,<br />

s<strong>ein</strong>en Antrag weiterzuverfolgen.<br />

►<br />

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