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Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr

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eteiligten Dienststellen vorliegen. Sie sollte ihre Entscheidung unter<br />

Berücksichtigung aller vom Asylsuchenden gelieferten zweckdienlichen<br />

Informationen und der Informationen über das Herkunftsland treffen und<br />

dabei beurteilen, ob auf den Asylsuchenden die Flüchtlingskriterien oder<br />

andere im Asylland geltende Schutzkriterien zutreffen.<br />

Im Fall unbegleiteter Minderjähriger sollte <strong>ein</strong>e Entscheidung <strong>zum</strong> Wohle<br />

des Kindes getroffen werden.<br />

Die Entscheidung ist dem Asylsuchenden schriftlich bekannt zu geben.<br />

" Berufung<br />

Asylsuchenden, deren Gesuch abgelehnt wurde, ist <strong>ein</strong> angemessener<br />

Zeitraum für <strong>ein</strong>en Antrag auf formale Überprüfung ihres Falles<br />

<strong>ein</strong>zuräumen, und sie müssen über die dazu erforderliche Vorgehensweise<br />

informiert werden. Die Berufungsinstanz sollte unabhängig, unparteiisch<br />

und befugt s<strong>ein</strong>, jeden beliebigen Fall sowohl inhaltlich als auch<br />

formalrechtlich zu prüfen. Es sollte sich um <strong>ein</strong>e andere als jene Dienststelle<br />

handeln, die den Antrag abgelehnt hat, oder sie sollte <strong>zum</strong>indest aus<br />

anderen Personen zusammengesetzt s<strong>ein</strong> als die erste Instanz.<br />

Der Antragsteller sollte im Land bleiben dürfen, solange die Berufung bei<br />

<strong>ein</strong>er höheren Verwaltungsinstanz oder bei Gericht anhängig ist.<br />

" Beendigung des Status<br />

Die Beendigungsklauseln der Genfer Flüchtlingskonvention sind erschöpfend<br />

aufgeführt, d. h. dass nationale Rechtsvorschriften sie nicht<br />

abändern oder erweitern sollten. Fällt <strong>ein</strong>e Person tatsächlich unter die<br />

Beendigungsklauseln, weil sich die Verhältnisse in ihrem Heimatland<br />

geändert haben, sollte ihre persönliche Situation überprüft werden, um zu<br />

sehen, ob <strong>ein</strong> alternativer Status für sie in Frage kommt, der ihr den<br />

weiteren Verbleib im Asylland ermöglicht. Bei der Entscheidung, ob die<br />

Beendigungsklausel aufgrund geänderter Umstände im Herkunftsland<br />

anzuwenden ist, sollte auch UNHCR <strong>ein</strong>e Rolle spielen.<br />

Die Unterrichtung des Asylsuchenden über die Gründe, aus denen die<br />

Aberkennung des Flüchtlingsstatus erwogen wird, sollte gesetzlich<br />

verankert s<strong>ein</strong>. Der betroffene Flüchtling sollte außerdem die Möglichkeit<br />

haben, bei dem zuständigen Gremium Gründe zu nennen, warum der<br />

Flüchtlingsstatus oder <strong>ein</strong> anderer geeigneter Status beibehalten werden<br />

sollte. Bei dem Entscheidungsgremium sollte es sich möglichst um jene<br />

Stelle handeln, die auch über den Flüchtlingsstatus entschieden hat, und es<br />

sollte die Möglichkeit der Anrufung <strong>ein</strong>er höheren Instanz innerhalb <strong>ein</strong>er<br />

angemessenen Frist geben.<br />

►<br />

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