Flüchtlingsschutz - ein Leitfaden zum internationalen ... - unhcr
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eteiligten Dienststellen vorliegen. Sie sollte ihre Entscheidung unter<br />
Berücksichtigung aller vom Asylsuchenden gelieferten zweckdienlichen<br />
Informationen und der Informationen über das Herkunftsland treffen und<br />
dabei beurteilen, ob auf den Asylsuchenden die Flüchtlingskriterien oder<br />
andere im Asylland geltende Schutzkriterien zutreffen.<br />
Im Fall unbegleiteter Minderjähriger sollte <strong>ein</strong>e Entscheidung <strong>zum</strong> Wohle<br />
des Kindes getroffen werden.<br />
Die Entscheidung ist dem Asylsuchenden schriftlich bekannt zu geben.<br />
" Berufung<br />
Asylsuchenden, deren Gesuch abgelehnt wurde, ist <strong>ein</strong> angemessener<br />
Zeitraum für <strong>ein</strong>en Antrag auf formale Überprüfung ihres Falles<br />
<strong>ein</strong>zuräumen, und sie müssen über die dazu erforderliche Vorgehensweise<br />
informiert werden. Die Berufungsinstanz sollte unabhängig, unparteiisch<br />
und befugt s<strong>ein</strong>, jeden beliebigen Fall sowohl inhaltlich als auch<br />
formalrechtlich zu prüfen. Es sollte sich um <strong>ein</strong>e andere als jene Dienststelle<br />
handeln, die den Antrag abgelehnt hat, oder sie sollte <strong>zum</strong>indest aus<br />
anderen Personen zusammengesetzt s<strong>ein</strong> als die erste Instanz.<br />
Der Antragsteller sollte im Land bleiben dürfen, solange die Berufung bei<br />
<strong>ein</strong>er höheren Verwaltungsinstanz oder bei Gericht anhängig ist.<br />
" Beendigung des Status<br />
Die Beendigungsklauseln der Genfer Flüchtlingskonvention sind erschöpfend<br />
aufgeführt, d. h. dass nationale Rechtsvorschriften sie nicht<br />
abändern oder erweitern sollten. Fällt <strong>ein</strong>e Person tatsächlich unter die<br />
Beendigungsklauseln, weil sich die Verhältnisse in ihrem Heimatland<br />
geändert haben, sollte ihre persönliche Situation überprüft werden, um zu<br />
sehen, ob <strong>ein</strong> alternativer Status für sie in Frage kommt, der ihr den<br />
weiteren Verbleib im Asylland ermöglicht. Bei der Entscheidung, ob die<br />
Beendigungsklausel aufgrund geänderter Umstände im Herkunftsland<br />
anzuwenden ist, sollte auch UNHCR <strong>ein</strong>e Rolle spielen.<br />
Die Unterrichtung des Asylsuchenden über die Gründe, aus denen die<br />
Aberkennung des Flüchtlingsstatus erwogen wird, sollte gesetzlich<br />
verankert s<strong>ein</strong>. Der betroffene Flüchtling sollte außerdem die Möglichkeit<br />
haben, bei dem zuständigen Gremium Gründe zu nennen, warum der<br />
Flüchtlingsstatus oder <strong>ein</strong> anderer geeigneter Status beibehalten werden<br />
sollte. Bei dem Entscheidungsgremium sollte es sich möglichst um jene<br />
Stelle handeln, die auch über den Flüchtlingsstatus entschieden hat, und es<br />
sollte die Möglichkeit der Anrufung <strong>ein</strong>er höheren Instanz innerhalb <strong>ein</strong>er<br />
angemessenen Frist geben.<br />
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